Berlin: Bundestagswahl 2021 muss teilweise wiederholt werden
Die Bundestagswahl 2021 liegt mehr als zwei Jahre zurück – und muss nun in Berlin in Teilen wiederholt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Der Entscheidung zufolge gab es am Wahltag, dem 26. September 2021, so gravierende Mängel, dass in manchen Wahlbezirken neu abgestimmt werden muss. Die Wahl müsse in 455 Wahlbezirken und den zugehörigen Briefwahlbezirken wiederholt werden, sagte die Vorsitzende Richterin Doris König. Die Wiederholungswahl sei als Zweistimmenwahl durchzuführen, also mit Erst- und Zweitstimme.
Hintergrund des Urteils ist eine Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag. Im November 2022 hatte der Bundestag mit den Stimmen der Ampelfraktionen SPD, Grüne und FDP beschlossen, dass die Wahl teilweise wiederholt werden soll – in 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie in 104 der 1507 Briefwahlbezirke.
11. Februar als möglicher Wahltermin
Aus Sicht der Unionsfraktion im Bundestag war das rechtswidrig, unter anderem weil der Bundestag die Wahl in sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen nicht insgesamt für ungültig erklärt habe. Deshalb forderte die Unionsfraktion, dass die Wahl in mehr Wahlbezirken – insgesamt etwa tausend – wiederholt werden muss und legte Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. In seinem Urteil erklärte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Wahl über den Beschluss des Bundestages hinaus in weiteren 31 Wahlbezirken sowie den zugehörigen Briefwahlbezirken für ungültig. Damit hatte die Wahlprüfungsbeschwerde teilweise Erfolg.
Das Verfassungsgericht erklärte, der Bundestagsbeschluss vom November 2022 sei im Ergebnis »überwiegend rechtmäßig«. Das Parlament habe das Wahlgeschehen jedoch unzureichend aufgeklärt, da er auf die gebotene Beiziehung und Auswertung der Niederschriften der einzelnen Wahlbezirke verzichtet habe. Dies habe das Gericht nun nachgeholt.
Die Wiederholungswahl muss innerhalb von 60 Tagen stattfinden. Der letztmögliche Tag wäre laut dem Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler der 11. Februar. Das ist der letzte Sonntag, bevor nach den Winterferien in Berlin die Schule wieder anfängt. Final ist das Datum aber noch nicht. Der Wahltermin muss im Amtsblatt verkündet werden.
Es ist nicht davon auszugehen, dass sich die Machtverhältnisse im Bundestag durch die Wiederholungswahl in Berlin komplett verschieben. Doch sie könnte große Auswirkungen auf die Linke haben. Die Partei war bei der Bundestagswahl allein dank der Grundmandatsklausel ins Parlament gekommen. Sie erreichte keine fünf Prozent, gewann aber drei Direktmandate, davon mit Gesine Lötzsch und Gregor Gysi zwei in Berlin.
Wegen dieser Direktmandate konnte sie entsprechend ihrem Zweistimmenergebnis ins Parlament ziehen. Sollte bei der Wiederholungswahl eines der Direktmandate wegfallen, verlieren 36 Abgeordnete, die über Landeslisten der Linken ins Parlament gekommen sind, ihr Mandat. Das würde auch die Abgeordneten betreffen, die damals für die Linke in den Bundestag kamen, inzwischen aber die Partei verlassen haben und zum »Bündnis Sahra Wagenknecht« gewechselt sind. Angesichts des Umfangs der nun angeordneten Wahlwiederholung und den betroffenen Bezirken zeigte sich die Linke aber optimistisch, auch weiterhin im Parlament vertreten zu sein.
Chaos am Wahltag 2021
Die Wiederholungswahl muss nach demselben Wahlrecht stattfinden wie die Abstimmung 2021. Das Bundesverfassungsgericht hat erst vor Kurzem entschieden, dass die zugrundeliegende Wahlrechtsreform von 2020 verfassungskonform war. Inzwischen wurde das Wahlgesetz zwar noch einmal reformiert. Diese Neuerungen werden aber nicht bei der Wiederholungswahl angewendet.
Der Wahltag 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen: Menschen mussten lange warten und Schlange stehen, Stimmzettel waren falsch oder fehlten ganz. Vorübergehend mussten Wahllokale schließen oder blieben bis weit nach 18 Uhr geöffnet. Wegen der Pannen hatte es mehr als 1700 Einsprüche gegen die Wahl gegeben, unter anderem vom damaligen Bundeswahlleiter selbst.
Am 26. September 2021 war parallel zur Bundestagswahl auch das Abgeordnetenhaus neu gewählt worden. Diese Wahl erklärte der Berliner Verfassungsgerichtshof wegen »schwerer systemischer Mängel« und zahlreicher Wahlfehler insgesamt für ungültig. Die Abgeordnetenhauswahl wurde am 12. Februar 2023 komplett wiederholt – mit dem Ergebnis, dass eine schwarz-rote Koalition das Dreierbündnis von SPD, Grünen und Linken ablöste, das seit 2016 regiert hatte.

