Rudy Giuliani, Ex-Anwalt von Donald Trump, muss wegen Verleumdung Millionenstrafe zahlen
Rudy Giuliani muss wegen Verleumdung mehr als 148 Millionen Dollar (etwa 136 Millionen Euro) Schadensersatz an zwei ehemalige Wahlhelferinnen aus Georgia zahlen. Der ehemalige Trump-Anwalt und einstige New Yorker Bürgermeister hatte sie beschuldigt, bei der angeblichen Manipulation der Wahl 2020 gegen Donald Trump geholfen zu haben.
Die Geschworenen vor dem Bundesgericht in Washington, D.C., befanden, dass Giuliani den Mitarbeiterinnen, Wandrea »Shaye« Moss und ihrer Mutter Ruby Freeman, 148 Millionen Dollar schuldet, um sie für die erlittene Rufschädigung und den emotionalen Schaden zu entschädigen.
Die Geschworenenjury sprach den beiden Frauen eine deutlich höhere Summe zu, als diese gefordert hatten. Sie klagten auf bis zu 43 Millionen US-Dollar.
Ein Bundesrichter hatte vor der Verhandlung entschieden, dass Giuliani für Verleumdung, vorsätzliche Zufügung von seelischem Leid und zivilrechtliche Verschwörung haftbar ist. Die einzige Frage, die sich den Geschworenen stellte, war die Höhe des Schadensersatzes für Giuliani, der dem republikanischen Ex-Präsidenten Trump geholfen hatte, seine falschen Behauptungen über eine gestohlene Wahl im Jahr 2020 zu verbreiten.
Rassistische und sexistische Drohungen
Das Urteil wurde nach drei Tagen emotionaler Zeugenaussagen gefällt. Die beiden schwarzen Frauen berichteten über die Flut rassistischer und sexistischer Nachrichten, einschließlich Lynchdrohungen, die sie erhalten hatten, nachdem Trump und seine Verbündeten die falschen Behauptungen über ihre Verwicklung in den angeblichen Wahlbetrug verbreitet hatten.
Giuliani stellte wiederholt falsche Behauptungen auf, ein Überwachungsvideo zeige, wie Moss und Freeman »Koffer« mit illegalen Stimmzetteln in Atlanta versteckten und zählten. Eine staatliche Untersuchung ergab, dass die beiden Frauen die Stimmzettel legal und ordnungsgemäß bearbeitet hatten.
Giuliani hatte öffentlich angekündigt, er würde während des Prozesses aussagen, trat jedoch nicht in den Zeugenstand. Er sagte nach dem Urteil, er werde in Berufung gehen und bezeichnete die zu zahlende Summe als »absurd«.

