Kohleausstieg: EU-Kommission genehmigt Milliardenzahlung an RWE
Deutschland darf dem Energiekonzern RWE 2,6 Milliarden Euro staatliche Hilfe für den Kohleausstieg zahlen. »Mit der Beihilfe wird RWE für die vorzeitige Stilllegung seiner Braunkohlekraftwerke im rheinischen Revier entschädigt«, teilte die EU-Kommission am Montag in Brüssel mit.
Nach dem deutschen Kohleausstiegsgesetz wird ab 2038 kein Strom mehr aus Kohle erzeugt. Die Ampelparteien SPD, Grünen und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Kohleausstieg »idealerweise« von 2038 auf 2030 vorzuziehen.
Die Entschädigungszahlung hatte Deutschland bereits 2021 bei der Kommission angemeldet, insgesamt geht es um 4,35 Milliarden Euro für zwei Betreiber. 2,6 Milliarden Euro waren für die RWE-Braunkohleanlagen im Rheinland und 1,75 Milliarden Euro für die Leag-Anlagen in der Lausitz vorgesehen.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Ausgleichszahlung zugunsten von RWE zwar eine staatliche Beihilfe darstellt, sie aber notwendig ist, damit RWE seine Braunkohlekraftwerke auslaufen lassen könne. Der derzeitige Nettowert der entgangenen Gewinne sei höher als der Wert der Entschädigung. Staatliche Beihilfen für Unternehmen sind in der EU nur unter besonderen Bedingungen erlaubt, um den Wettbewerb nicht zu verzerren.
Die Entscheidung kommt in einer Zeit, da der Druck auf die Regierung wächst, den Ausstieg rasch voranzutreiben. Erst vorige Woche hatte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) Tempo bei der neuen Gaskraftwerksstrategie gefordert, um den vorgezogenen Kohleausstieg in NRW bis 2030 nicht zu gefährden. »Spätestens im nächsten Jahr muss da Klarheit herrschen«, sagte Wüst.
Erst für Ersatz sorgen – mit Gaskraftwerken
Sechs Gaskraftwerke müssten in NRW gebaut werden. Von der Genehmigung bis zum Fertigbau eines solchen Kraftwerks brauche man fünf bis sechs Jahre. »Für die Energieversorgung der Zukunft brauchen wir jetzt sehr schnell die vom Bund angekündigte Kraftwerksstrategie«, sagte der CDU-Politiker. »Auf diese warten wir aber bisher vergebens.«
Wenn die neuen wasserstofffähigen Gaskraftwerke nicht rechtzeitig gebaut würden, könnten die alten Kraftwerke auch nicht vom Netz gehen. »Es kann keinen Ausstieg ohne Einstieg geben.« Versorgungssicherheit und Verlässlichkeit müssen in einem Industrieland jederzeit gewährleistet sein. Die neuen Anlagen sollen Strom liefern, wenn die Erzeugung aus Wind und Sonne nicht ausreicht.
Auch beim dringend benötigten Netzentwicklungsplan warte NRW »seit Monaten darauf, dass sich die Ampel endlich bewegt«, sagte Wüst. Die neuen Gaskraftwerke müssten verlässlich zunächst mit Gas und dann mit Wasserstoff versorgt werden, der insbesondere aus Seebrügge und Rotterdam komme. »Die Netzbetreiber auch in unseren westlichen Nachbarländern stehen in den Startlöchern«, sagte der CDU-Politiker. »Wir brauchen diese Klarheit, und wir brauchen Tempo, sonst gefährdet die Bundesregierung den Ausstieg 2030.«
Auch der Energiekonzern RWE hatte kürzlich auf einen raschen Regulierungsrahmen des Bundes gedrängt, um die Investitionen in wasserstofffähige Gaskraftwerke zu ermöglichen. Für NRW hatten die beiden von Grünenpolitikern geführten Wirtschaftsministerien in Bund und Land zusammen mit RWE vergangenes Jahr einen um acht Jahre vorgezogenen Ausstieg aus der Braunkohleförderung bis 2030 fest vereinbart.

