Urteil zum Nachtragshaushalt: CDU und CSU verweigern sich Haushaltsberatungen
Kann man trotz eines Urteils aus Karlsruhe, das die Haushaltsplanungen der Bundesregierung massiv erschwert, an den Beratungen zum Etat festhalten? Die Unionsfraktion hatte daran schon am Mittwoch ihre Zweifel und äußerte ihren Widerspruch gegen das Verfahren. Jetzt demonstriert sie nach SPIEGEL-Informationen auch ganz praktisch ihren Widerstand gegen das Vorgehen der Koalition. Ein entsprechendes Schreiben aus der Fraktion liegt dem SPIEGEL vor. »An diesem unseriösen Verfahren können wir nicht mitwirken«, heißt es darin.
So werden die Abgeordneten von CDU und CSU in den Beratungen des Haushaltsausschusses, der am heutigen Donnerstag seit 13 Uhr tagt, keine eigenen Änderungsanträge einbringen. 350 davon waren erarbeitet worden.
Zudem wollen die Unionshaushälter in dem Ausschuss den Etats der verfassunggebenden Organe – also unter anderem des Bundespräsidenten, des Bundestags, Bundesrats und des Bundesverfassungsgerichts – die Zustimmung verweigern. Man werde sich jeweils enthalten, heißt es in dem Schreiben. Dies entspricht nicht den Gepflogenheiten im Haushaltsausschuss und zeigt, wie angespannt die Lage zwischen Union und Ampel nach dem Karlsruher Urteilsspruch ist.
»Wir fordern die Koalition dazu auf, ein geordnetes Haushaltsverfahren durchzuführen, das dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung trägt«, heißt es in dem Schreiben der zuständigen Haushälter Mathias Middelberg und Christian Haase an die Abgeordneten der Unionsfraktion. Bislang hat die Koalition lediglich zugestanden, dass die Beratungen diesmal nicht mit der nun laufenden Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses abgeschlossen werden, sondern erst kommenden Donnerstag. Zudem sollen am Dienstag noch zwei Sachverständige angehört werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch den Nachtragshaushalt der Koalition für 2021 für verfassungswidrig erklärt und entsprechende Änderungen verlangt: Damit fehlen mittelfristig 60 Milliarden Euro in den Planungen der Regierung aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF).
Die Verfassungsklage war von der Unionsfraktion angestrengt worden. Fraktionschef Friedrich Merz hat angekündigt, nun auch eine Klage gegen den Wirtschafts-Stabilisierungsfonds (WSF) zu prüfen.

