Haushalt 2024: Ampel will Bereinigungssitzung verschieben
Der Zeitplan für die Verabschiedung des Bundeshaushalts 2024 wackelt. Nach SPIEGEL-Informationen will die Ampelkoalition die für Donnerstag angesetzte Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses absagen. Die Absicht geht aus einem Schreiben des Ausschusssekretariats hervor, das auch dem SPIEGEL vorliegt. Zuvor hatte die Nachrichtenagentur dpa über den Schritt berichtet.
Hintergrund der Entscheidung ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Mittwoch. Es attestierte der Ampel für 2021 einen verfassungswidrigen Haushalt und warf auch die aktuelle Haushaltsplanung über den Haufen. Zunächst war die Ausschusssitzung vom Donnerstag vergangener Woche auf diese Woche verlegt worden; nun steht auch dieser Termin zur Disposition.
Der Plan der Ampelkoalition sah vor, dass der Budgetentwurf nach dem Beschluss im Haushaltsausschuss am 1. Dezember vom Plenum des Bundestags verabschiedet wird. Dieser Zeitplan dürfte nun schwerlich einzuhalten sein. Ohne Fristverkürzung im Bundesrat wäre damit ein Beschluss des Etats 2024 vor Jahresende bedroht.
Zuletzt hatten sich in der Koalition Stimmen gemehrt, die eine Verschiebung befürworteten, um zunächst die gravierenden finanzpolitischen Fragen zu klären, die sich aus dem Urteil des Verfassungsgerichts ergeben.
FDP befürwortete Verschiebung
Es wäre für die Liberalen »kein Problem, wenn wir uns ein paar Wochen mehr Zeit nehmen, um alles gründlich zu prüfen und den Haushalt 2024 gemäß den neuen Vorgaben aufzustellen«, sagte der Haushaltsexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Christoph Meyer. »Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil ist es das Gebot der Stunde, den Haushalt 2024 rechtssicher zu machen.«
Das Bundesverfassungsgericht hatte am vergangenen Mittwoch den Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt. Die Ampel hatte 60 Milliarden Euro an übrig gebliebenen Coronamitteln aus dem Jahr 2021 Anfang 2022 in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) umgebucht. Diese Operation sei unzulässig, befanden die Richter. Zum einen könne die Regierung nicht einfach Mittel gegen die Pandemie umwidmen für Zwecke gegen den Klimawandel. Zum anderen sei es nicht statthaft, dass die Regierung ein schuldenfinanziertes Geldpolster anlegt. Die Schulden müssten in dem Jahr als Nettokreditaufnahme angerechnet werden, in dem das Geld für die kreditfinanzierten Ausgaben verbraucht wird, und nicht in jenem Jahr, in dem es verbucht wurde. Nach dem Urteil ist ein Vorgehen nach dem Motto »Verschulden jetzt, ausgeben später« auch künftig verboten.
Es kursieren verschiedene Vorschläge, wie sich die Lösung der Haushaltskrise bewerkstelligen ließe. Eine Idee ist, rückwirkend für 2023 und für 2024 eine Notlage zu erklären – dann wäre man nicht mehr an die Vorgaben der Schuldenbremse gebunden und dürfte über die eigentlich zulässige Höchstgrenze Schulden aufnehmen. Allerdings könnte es knifflig werden, eine überzeugende Begründung für die Notlage zu finden.
Die andere Variante ist eine Konsolidierung der Staatsfinanzen. Man könnte Subventionen kürzen, Investitionen streichen oder auch Steuern erhöhen. Möglich wäre auch, in allen Ressorts das Budget um einen bestimmten Prozentsatz zu senken. Allerdings gilt eine derartige Meldung der drei Ampelparteien als politisch äußerst schwierig. Schließlich kursiert der Vorschlag, ein Sondervermögen für Klimaschutz im Grundgesetz zu verankern. Dafür bräuchte es aber die Zustimmung der Union.

