Bundestag verabschiedet Gesetz für vereinfachte Abschiebungen
Eine Verlängerung des Ausreisegewahrsams soll künftig verhindern, dass Abschiebungen im letzten Moment noch scheitern. Nach längerem Tauziehen in der Koalition verabschiedete der Bundestag am Abend ein entsprechendes Gesetz mit der Mehrheit der Ampel – auch wenn einige Grünenabgeordnete dagegen stimmten. Im Gesetz sind eine Reihe von Verfahrensvereinfachungen und Regelverschärfungen vorgesehen, um die Abschiebung von abgelehnten Asylbewerberinnen und -bewerbern zu erleichtern.
»Wer in Deutschland kein Bleiberecht hat, der muss Deutschland auch wieder verlassen«, betonte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). »Das ist eine Voraussetzung dafür, dass Migration in der Gesellschaft insgesamt akzeptiert wird und Integration auch funktioniert.« Bereits im vergangenen Jahr sei die Zahl der Abschiebungen um 27 Prozent gestiegen. Mit dem neuen Gesetz werde sich dieser Trend weiter beschleunigen.
In der Vergangenheit scheiterten Abschiebungen immer wieder daran, dass Betroffene untertauchten und nicht mehr auffindbar waren. Deshalb wird etwa die gesetzliche Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von bislang zehn Tagen auf 28 Tage verlängert. Außerdem dürfen Behördenvertreter künftig in Gemeinschaftsunterkünften auch andere Räume betreten als nur das Zimmer des Abzuschiebenden.
»Deutschland braucht mehr Durchsetzungskraft bei der Rückführung jener, die über kein Bleiberecht verfügen«, meldete sich auch FDP-Chef Christian Lindner zu Wort. »Diese Durchsetzungskraft schaffen wir jetzt«, schrieb der Bundesfinanzminister auf X, vormals Twitter. Das neue Gesetz sei »ein weiterer Baustein unserer neuen Realpolitik zur Begrenzung illegaler Migration«.
Der Gesetzentwurf war in der letzten Sitzungswoche vor Weihnachten kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestags genommen worden, weil die Grünen noch Nachbesserungen gefordert hatten. Auf ihr Drängen soll den Betroffenen nun ein Anwalt zur Seite gestellt werden. Für Familien mit minderjährigen Kindern wird zudem die Abschiebehaft grundsätzlich ausgeschlossen.
Darüber hinaus sieht das Gesetz ein härteres Vorgehen gegen Schleuser vor. Wegen Protesten von Menschenrechtsorganisationen soll ein nachträglich eingefügter Passus sicherstellen, dass die Seenotrettung von Flüchtlingen dadurch nicht kriminalisiert wird.
Am Tag vor der Abstimmung hatten einige Grüne erneut Zweifel geäußert, ob der Schutz der Seenotretter vor strafrechtlicher Verfolgung ausreichend gesichert ist. Der rechtspolitische Sprecher der Grünenfraktion, Helge Limburg, stellte eine erneute »Klarstellung« für den Fall juristischer Unsicherheiten in Aussicht. Trotzdem gab es aus seiner Partei einige Gegenstimmen.
CDU-Politiker de Vries: Gesetz ein »Rohrkrepierer«
Deutliche Kritik am Gesetz kam von Union und AfD, denen die Verschärfungen nicht weit genug gehen. Der CDU-Abgeordnete Christoph de Vries beklagte, mit den von den Grünen durchgesetzten Änderungen werde ein ohnehin schon wirkungsschwaches Gesetz völlig wirkungslos und bezeichnete dieses als »Rohrkrepierer«. Die Linke sieht hingegen schon in den jetzt vereinbarten Maßnahmen einen massiven Angriff auf Grund- und Freiheitsrechte.
Das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz umfasst rund 40 Einzelmaßnahmen. So muss Ausreisepflichtigen in Haft ihre Abschiebung nicht mehr angekündigt werden. Auch die aktuell geltende einmonatige Ankündigungspflicht für Abschiebungen nach einer einjährigen Duldung fällt weg. Zudem gibt es neue Ausweisungsgründe wie das Begehen von antisemitischen Straftaten oder die Einreise mit gefälschten Papieren. Bei Menschen ohne Ausweispapiere wird zudem das Auslesen von Handydaten erleichtert, um dadurch Identität und Herkunftsland zu klären.

