Bundesrechnungshof hält Haushalte für 2023 und 2024 für »äußerst problematisch«
Der Bundesrechnungshof hält nach dem Karlsruher Urteil die Bundeshaushalte für 2023 und 2024 »in verfassungsrechtlicher Hinsicht für äußerst problematisch«. Das geht aus der Stellungnahme des Rechnungshofs für die Sachverständigenanhörung am Dienstag im Haushaltsausschuss des Bundestags hervor. Sollte der Bundestag den Haushalt 2024 sowie den Wirtschaftsplan des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) »ohne wesentliche Änderungen im Hinblick auf die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts beschließen, hielte der Bundesrechnungshof dies für verfassungsrechtlich höchst risikobehaftet«.
Der Finanzwissenschaftler Thiess Büttner von der Universität Erlangen-Nürnberg sieht in der Haushaltsplanung eine Lücke von mindestens 52 Milliarden Euro. »Um einen verfassungsgemäßen Haushalt vorzulegen, muss die Bundesregierung den geplanten Einsatz aller Sondervermögen ohne eigene Kreditermächtigung auch jenseits des Sondervermögens ›Klima- und Transformationsfonds‹ überprüfen«, heißt es in seiner Stellungnahme. Das würde dann auch für den WSF gelten, aus dem die Regierung etwa die Gas- und Strompreisbremsen durch Kreditermächtigungen aus dem Jahr 2022 finanziert. »Rechnet man das ursprünglich geplante Defizit im Sondervermögen ›Klima- und Transformationsfonds‹ hinzu, besteht ein Konsolidierungsbedarf in der Haushaltsplanung für das kommende Jahr von 52 Milliarden Euro«, schreibt Büttner.
Auch der Rechtsprofessor Henning Tappe äußert in seiner Stellungnahme Bedenken mit Blick auf die Praxis, dass die Regierung etwa den WSF 2022 mit Krediten gefüllt hatte, die zum Teil erst 2023 und 2024 genutzt werden. »Ein Haushaltsgesetz, das Einnahmen aus Krediten zulässt, um Ausgaben zu finanzieren, die erst in Zukunft zu leisten sind, verfehlt die haushaltsverfassungsrechtlichen Grundsätze der Fälligkeit und Jährigkeit«, schreibt Tappe. »Ausgaben, die mit Hilfe einer Zuführung an eine Rücklage oder an ein Sondervermögen als ›aktuelle‹ Ausgaben in den Haushaltsplan eingestellt werden, damit sie in späteren Haushaltsjahren zur Verfügung stehen und erst dann verausgabt werden, sind mit diesen Grundsätzen nur schwer zu vereinbaren.«
Auch der Heidelberger Verfassungsrechtler Hanno Kube, der die Unions-Klage gegen den Klimafonds mitvertreten hatte, schreibt: »Der vorliegende Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 könnte verfassungswidrig sein.« Im Ergebnis seien »das Haushaltsgesetz 2024 und das begleitende Haushaltsfinanzierungsgesetz kurzfristig nicht beschlussreif«.
Etatbeschluss im Haushaltsausschuss für Donnerstag geplant
Wirtschaftswissenschaftler Jens Südekum dagegen sieht den Kernhaushalt des kommenden Jahres von dem Karlsruher Urteil nicht direkt betroffen. Solange ein Ausgabenstopp im Klima- und Transformationsfonds verhängt würde, könne der Etat 2024 verabschiedet werden. Es sei allerdings ein baldiger Nachtragshaushalt wahrscheinlich. Weil offene Fragen zum Urteil realistischerweise nicht bis Jahresende geklärt werden könnten, solle der Etat trotzdem erst einmal beschlossen werden, rät er.
Der Haushaltsausschuss des Bundestages will am Dienstag Sachverständige anhören zu den Auswirkungen des Verfassungsgerichtsurteils auf die Etatplanung 2024. Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP will am Donnerstag im Haushaltsausschuss den Etat beschließen, der nach bisheriger Planung am 1. Dezember vom Bundestag verabschiedet werden soll.

