Wieduwilts Woche: Zurück zu mehr Meinungsfreiheit: drei Vorschläge
Wieduwilts Woche
Wieduwilts WocheZurück zu mehr Meinungsfreiheit: drei Vorschläge
28.02.2026, 06:09 Uhr
Eine Kolumne von Hendrik WieduwiltArtikel anhören(05:58 min)00:00 / 05:58
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Wenn ein Rentner den Bundeskanzler "Pinocchio" nennt, kommt die Polizei. Wenn auf der Berlinale jemand pöbelt, soll die Direktorin Tricia Tuttle gehen. Wir haben verlernt, einander auszuhalten.
"Man darf ja nichts mehr sagen in Deutschland" war ehemals nur ein wütender Ausspruch von Menschen, denen das auf die Nerven geht, was manche "politische Korrektheit" nennen. Das ist heute anders: Die Sorge um die Meinungsfreiheit ist aus der rechten Wutecke fast in alle Teile der Bevölkerung gesickert. Ging es früher um die korrekte Alternativbezeichnung für ein "Zigeunerschnitzel", reden wir seit einigen Jahren von Hausdurchsuchungen "gegen Hass im Internet". Auch in dieser Woche ließ das Bundeskriminalamt wieder an Haustüren klopfen, auch wegen Beleidigungen.
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Das finden auch Bürger falsch, die sich in der Mitte oder gar links davon verorten. Immerhin: Im Fall des Rentners, der den Bundeskanzler auf Facebook als "Pinocchio" titulierte, merkten es die Ermittler selbst: Staatsanwaltschaft und Polizei veröffentlichten eiligst eine "gemeinsame Pressemitteilung", um die Öffentlichkeit zu beruhigen. Pinocchio sei "zulässige Machtkritik", sagen sie nun.
Wenn überhaupt, dann findet der Staat meist eher spät zurück zur Freiheit. Ebenfalls in dieser Woche hat das Bundesverfassungsgericht mehrere Entscheidungen von Gerichten aufgehoben, weil diese wütende Äußerungen von Bürgern als strafbar erachteten. In beiden Fällen hatten die Gerichte den Gesamtzusammenhang ausgeblendet, aber erst in Karlsruhe hat man die Grundrechtsverletzung erkannt.
"Man darf ja in Deutschland nicht Israel kritisieren!"
Inzwischen haben die Linken das Thema Meinungsfreiheit auch für sich entdeckt. Man dürfe in Deutschland nicht Israel kritisieren, heißt es in etwa. Gemeint ist, dass manche Behörden das Rufen von "From the River to the Sea" untersagen, weil der Slogan mit der Hamas assoziiert wird und auf die Leugnung des Existenzrechts Israels hinausläuft.
Gerade hat diese Debatte die Berlinale durchgerüttelt. Dort sagte der syrisch-palästinensische Regisseur Abdallah Al-Khatib: "Wir werden uns an jeden erinnern, der gegen uns war!" Klingt tatsächlich eher nach Chamenei als nach Kultur. Offenbar geht es aber um mehr als Geschmacksfragen: "Ist das noch Meinungsfreiheit?", fragt ein Journalist im Radio. Andere fordern, die Festivaldirektorin Tricia Tuttle müsse ihren Kufiya nehmen.
Als ob jeder Streit durch ein Gericht geklärt werden müsste! Das ist ein gefährlicher Trend. Weil bei der Meinungsfreiheit alles vom Kontext abhängt, passieren ständig Fehler. Es kommt zu Übergriffen wie im Fall "Pinocchio" oder als Robert Habeck "Schwachkopf" genannt wurde – oder in den Hunderttausenden Fällen, in denen im Internet ein Post gelöscht, geblockt oder gemeldet wird.
Der Staat erlaubt seinen Bürgern zu wenig Meinung und sich selbst zuviel
Hinter diesen Übergriffen und Fehlern muss nicht zwingend ein oppressiver Staat stecken, der die kritischen Bürger mundtot machen will. Aber es ist durchaus leicht, auf diesen Gedanken zu kommen.
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Zumal die Behörden sich in den letzten Jahren sozusagen doppelt übergriffig zeigten: Der Staat erlaubt seinen Bürgern zu wenig Meinung und sich selbst zuviel. Oft geht das zulasten der AfD. So hat das Verwaltungsgericht Köln in dieser Woche dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorläufig untersagt, die Partei als "gesichert rechtsextrem" zu bezeichnen.
Das ist kein Einzelfall: Die AfD hat mehrfach gegen übergriffige Äußerungen gewonnen, gegen Bundesminister und einmal sogar gegen die frühere Kanzlerin Angela Merkel.
Drei Vorschläge für mehr Meinungsfreiheit
Es ist höchste Zeit für eine Umkehr. Drei Vorschläge zur Güte:
Erstens: Die Bundesregierung könnte damit anfangen, dass sie die "Politikerbeleidigung", eine grunzdumme Idee von Schwarz-Rot aus Pandemie-Zeiten, schleunigst wieder aus dem Strafgesetzbuch streicht. (Dass die AfD das auch will, macht es nicht falsch.)
Zweitens: Die Polizei könnte davon absehen, mit "Aktionstagen" Zeichen "gegen Hass" zu setzen, indem sie konzertiert und mit Medien-Tamtam im ganzen Bundesgebiet Wohnungen durchsucht.
Drittens: Es geht noch mehr, worauf mich in dieser Woche zufällig der Strafverteidiger und frühere Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki hinwies. "Beleidigte" Politiker können nämlich höchstselbst Ermittlungen stoppen, wenn sie diesen als Betroffene widersprechen.
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Liegt so ein "Widerspruch" vor, können Tatbestände wie die Beleidigung nicht mehr von Amts wegen verfolgt werden. Wer es nicht glaubt, kann es nachlesen in § 194 Abs. 1 S. 4 Strafgesetzbuch.
Wäre es nicht toll, wenn Politiker diese Widersprüche pauschal beim Bundeskriminalamt oder so hinterlegen könnten? Mit so einem Register für Widersprüche könnten Politiker mit gutem Beispiel vorangehen.
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Wir müssen lernen, Meinungsfreiheit auszuhalten – auch wenn es manchmal schmerzt wie eine Anti-Israel-Demo mit Filmuntermalung, die man Berlinale nennt.
(Vorsorglicher Hinweis an einen gewissen Staatsanwalt in Berlin: Als ich das letzte Mal in einer Kolumne Kubicki zitiert habe, haben Sie mir Volksverhetzung vorgeworfen. Ich rufe in Erinnerung, wie das damals für Sie endete: Das Amtsgericht und das Landgericht Berlin I hauten Ihnen Artikel 5 Grundgesetz um die Ohren.)

