News: Parteienfinanzierung, Sahra Wagenknecht, Urteil gegen Andrea Tandler
Ampel, Linke und Union – ausnahmsweise einig
Das Timing ist, nun ja, suboptimal. Während der Staat in der Haushaltskrise sparen muss, will der Bundestag heute eine Aufstockung der staatlichen Parteienfinanzierung beschließen. Doch bevor Sie sich jetzt aufregen: Das Ganze hat eine längere Vorgeschichte.
Die Groko hatte 2018 schon beschlossen, die jährliche Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung anzuheben – um 25 Millionen auf insgesamt 190 Millionen Euro. Union und SPD brachten die Anhebung in einem Hauruck-Verfahren durch den Bundestag. Doch FDP, Grüne und Linke klagten. Das Bundesverfassungsgericht kippte Anfang des Jahres die Reform: Die Groko habe sie nicht ausreichend begründet.
Die Ampel startete gemeinsam mit der Union und der Linken einen neuen Versuch. Die Obergrenze soll nun auf 185 Millionen Euro angehoben werden. Die Begründung: Die Parteien bräuchten das Geld für die Digitalisierung und die Einbindung der Mitglieder. Konkret geht es zum Beispiel um Social Media, IT-Sicherheit und digitale Mitgliederbefragung. Außerdem soll die Änderung am Parteiengesetz mit neuen Regeln für mehr Transparenz sorgen und verdeckte Parteienfinanzierung verhindern.
Diesmal sieht es danach aus, als würde die Reform halten.
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Die Krux mit den sicheren Herkunftsstaaten
Der Bundesrat tagt heute das letzte Mal vor der Weihnachtspause. Und Tagesordnungspunkt Nummer sieben ist eine Art politische Vergangenheitsbewältigung. Die Länderkammer will sich mit der Einstufung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten befassen – ein Thema, das lange für politischen Streit gesorgt hat.
Jahrelang standen die Grünen im Bundesrat auf der Bremse, wenn es um die Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten ging. Nun aber ist zu hören, dass sich eine Mehrheit für das Gesetz abzeichnet. Auch das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg will zustimmen.
Die Befürworter erhoffen sich kürzere Verfahren, schnellere Entscheidungen und weniger Anträge, die am Ende ohnehin abgelehnt werden müssen. Aus Georgien und Moldau sind in der Vergangenheit mehr als zehn Prozent der abgelehnten Asylanträge gekommen.
»Es geht hier um zwei Länder mit sehr niedrigen Asyl-Anerkennungsquoten – noch dazu um Staaten mit EU-Beitrittsperspektive«, sagt mein Kollege Rasmus Buchsteiner. »Es wäre absurd, sie nicht als sichere Herkunftsstaaten einzustufen.« Allerdings dürfte es das damit auch gewesen sein: Länder wie Tunesien, Marokko und Algerien ebenfalls als sichere Herkunftsstaaten einzustufen, lehnen die Grünen ab.
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Wagenknechts Zwei-Minuten-Rede
Im Bundestag bedeutet Redezeit Sichtbarkeit. Das weiß natürlich auch Sahra Wagenknecht. Doch in der Linksfraktion wollte man die umstrittene Politikerin schon länger nicht mehr ans Rednerpult lassen. Denn bei Wagenknecht muss man immer damit rechnen, dass es hinterher Ärger gibt.
Zuletzt etwa im Herbst 2022, als sie der Bundesregierung bei einer Rede im Plenum vorwarf, einen beispiellosen Wirtschaftskrieg gegen Russland »vom Zaun zu brechen«. Wagenknecht forderte einen Stopp der Russlandsanktionen. Danach traten hunderte Mitglieder aus der Linken aus.
Die Linksfraktion hat sich bekanntermaßen nach dem Abgang von Wagenknecht und ihren Mitstreitern aufgelöst. Und Wagenknecht hat mit ihrem Bündnis im Bundestag eine Gruppe gebildet. Heute spricht sie nun das erste Mal als Vertreterin des »Bündnis Sahra Wagenknecht« im Bundestag: Sie wird am Vormittag eine Rede zum Haushalt halten, weiß mein Kollege Timo Lehmann.
Die Sache hat nur einen Haken: Weil sie nicht mehr Mitglied einer Fraktion ist, hat sie deutlich weniger Redezeit. Statt wie zuletzt gut fünf Minuten sind es nur noch zwei. Andererseits, wenn Wagenknecht will, reicht ihr auch das für eine Schlagzeile.
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Verlierer des Tages…
…ist die Moral. Denn heute wird in München das Urteil gegen die Maskenmillionärin und CSU-Politikertochter Andrea Tandler erwartet. Vielleicht erinnern Sie sich: Tandler hat zu Beginn der Coronapandemie für einen Schweizer Maskenlieferanten namens Emix Geschäfte mit verschiedenen Gesundheitsministerien vermittelt.
Dafür hat sie Provisionszahlungen von fast 50 Millionen Euro kassiert. Das moralisch höchst fragwürdige Geschäft an sich wäre nicht illegal, nur dass Tandler und ihr Partner noch Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben.
Vor Gericht pokerte Tandler – und ließ sich schließlich auf einen Deal ein. Gegen Strafrabatt räumte sie die Vorwürfe ein, beglich ihre Steuerschuld. Jetzt muss sie nur noch mit einer Haftstrafe von mindestens vier Jahren und drei Monaten rechnen. Den Gerichtssaal darf sie erstmal als freie Frau verlassen – sie ist krank und muss sich einer Operation unterziehen. Wenn sie aus dem Gefängnis kommt, wartet ihr Vermögen auf sie.
»Das kann man als Schlag ins Gesicht der Öffentlichkeit empfinden, als Demütigung all der Ärztinnen und Ärzte, all der Intensivpflegerinnen und -pfleger, die sich ohne Gehalts-Booster bis zur Erschöpfung gegen die Pandemie stemmten«, meint mein Kollege Jürgen Dahlkamp. Die eigentliche Niederlage des Gemeinwohls liege aber woanders: Es wird wohl für immer ungeklärt bleiben, warum sich der Staat – allen voran das Gesundheitsministerium unter Jens Spahn – auf diese Geschäfte mit Tandler eingelassen hat.
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