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Historisches Urteil des Bundessozialgerichts für den Rettungsdienst: »Das brutale Bild vergisst du nicht«

August 10
17:27 2023

Er war beim Amoklauf von Winnenden, musste Babys reanimieren: Rettungssanitäter Uwe T. hat eine Belastungsstörung. Nun hat das Bundessozialgericht entschieden, dass sein Leiden wie eine Berufskrankheit anerkannt werden kann.

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