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Bundesverfassungsgericht: NPD von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen

January 23
13:16 2024

Die rechtsextreme NPD, die sich inzwischen »Die Heimat« nennt, wird von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Mindestens sechs Jahre lang soll die Partei keine staatlichen Gelder mehr erhalten, entsprechend entfällt auch die steuerliche Begünstigung der Partei und von Spenden an sie.

Den Antrag zum Streichen der öffentlichen Mittel für die Partei hatten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung bereits 2019 gestellt. Die Möglichkeit dazu wurde 2017 eingeführt, nachdem ein NPD-Verbot in Karlsruhe zum zweiten Mal gescheitert war. Inzwischen wurde die Partei politisch weitgehend bedeutungslos und hat laut Verfassungsschutz nur noch etwa 3000 Mitglieder – Stand 2022.

Aufgrund der Wahlniederlagen bekommt die Partei aktuell auch keine öffentlichen Gelder. Direkte Zuschüsse stehen Parteien nur zu, wenn sie bei Europa- oder Bundestagswahlen mindestens 0,5 Prozent oder bei Landtagswahlen mindestens ein Prozent der Stimmen erhalten – das schaffte »Die Heimat« zuletzt nicht mehr. Zuletzt hatte die Partei im Jahr 2020 etwa 370.600 Euro vom Staat erhalten.

Harter Schlag für die Rechtsextremisten

Allerdings standen ihr bislang weiter Steuervergünstigungen etwa bei Spenden, Schenkungen und Erbschaften zu. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann die rechtsextreme Partei Spenden für sie nicht mehr von der Steuer absetzen. Ein harter Schlag: Schon jetzt fehle ihr auch wegen der ausbleibenden staatlichen Mittel die Substanz für größere Wahlkämpfe, sagte Politikwissenschaftler Steffen Kailitz aus Dresden bei der Verhandlung im Juli.

Die Bedeutungslosigkeit war auch der Grund dafür, dass die NPD 2017 nicht verboten wurde. Zwar attestierte das Bundesverfassungsgericht ihr damals verfassungsfeindliche Ziele und »eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus«. Sie sei aber zu unbedeutend, um diese Ziele durchzusetzen und die Demokratie zu gefährden.

Der Umgang mit der NPD und die Enthüllungen über das Rechtsextremisten-Treffen in Potsdam hat in den vergangenen Tagen auch wieder eine AfD-Verbotsdebatte befeuert. Der Verfassungsschutz attestiert der AfD ähnlich rechtsextreme Umtriebe wie der früheren NPD, allerdings nur Teilen der Partei. Gleichzeitig ist die AfD in Umfragen deutlich populärer. Die Politik ist mit Blick auf ein AfD-Verbot zwiegespalten. Ein Weg könnte sein, so viele Politikerinnen und Politiker, das Urteil aus Karlsruhe nun auch als Blaupause für eine mögliche Kappung der AfD-Finanzen zu nutzen.

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