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Kabinett stimmt Nachtragshaushalt für 2023 zu

November 27
17:16 2023

Wie vom Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) angekündigt, hat das Bundeskabinett nach dem Karlsruher Haushaltsurteil einen Nachtragshaushalt für 2023 beschlossen. Damit sollen Kredite über rund 45 Milliarden Euro, die für die Energiepreisbremsen sowie zur Unterstützung von Flutopfern bereits genutzt wurden, rechtlich abgesichert werden. Voraussetzung ist, dass der Bundestag eine außergewöhnliche Notlage erklärt und die Schuldenbremse für dieses Jahr aussetzt.

Die Bundesregierung bat den Bundestag, die Notlage nachträglich für das Jahr 2023 festzustellen – mit Verweis auf den »Krieg in der Ukraine und den damit verbundenen Energiepreisschock«, der »auch noch im Jahr 2023 deutlich spürbar« gewesen sei.

Bevor er den Nachtragshaushalt vorlegte, sagte Lindner, es sei seine Aufgabe, »reinen Tisch zu machen«, bevor über den Haushalt 2024 gesprochen werde, da sich das Verfassungsgerichtsurteil auch auf die Budgetplanung für das kommende Jahr auswirkt.

Der Beschluss ist die Reaktion auf ein Urteil aus Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hatte vergangene Woche eine Umwidmung von Krediten von 60 Milliarden Euro im Bundeshaushalt 2021 für nichtig erklärt. Sie waren zur Bewältigung der Coronakrise genehmigt worden, sollten aber für Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Das Urteil hat gravierende Folgen für die Haushaltspolitik. Aus Teilen der SPD und Grünen wird auf ein Aussetzen der Schuldenbremse gedrängt, um an neue Gelder zu kommen.

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