Bund und Länder einigen sich auf neue Kostenverteilung in Asylpolitik
In einer nächtlichen Marathonsitzung haben sich Bund und Länder auf eine Verschärfung der Asylpolitik und einen Systemwechsel bei der Finanzierung der Kosten verständigt. Bei dem Treffen vereinbarten die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Kanzler Olaf Scholz (SPD), dass sich der Bund künftig pro Asylbewerber mit einer jährlichen Summe von 7500 Euro an den Kosten von Ländern und Kommunen beteiligt.
Damit ging die Runde auf eine zentrale Forderung der Länder ein – statt eines vorher festgelegten Gesamtbetrages die Höhe der Unterstützung des Bundes von der tatsächlichen Zahl der Asylbewerber abhängig zu machen. Dieser Vorschlag eines so genannten »atmenden Systems« hat sich nun prinzipiell durchgesetzt. Allerdings hatten die Länder mindestens 10.500 Euro pro Jahr und Asylantrag verlangt.
Weitere Finanzmittel sollen auch dadurch freigemacht werden, dass der Zeitraum, in dem Asylbewerber Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, von 18 auf 36 Monate verdoppelt wird. Erst nach Ablauf dieser Zeit liegen die Sätze etwa auf Höhe des regulären Bürgergelds. Durch die Verlängerung des Zeitraums werden laut der Runde Mittel in Höhe von rund einer Milliarde Euro frei. Dieses Geld soll den Ländern zur Verfügung gestellt werden.
Hintergrund der nun bei der Runde im Kanzleramt getroffenen Entscheidung sind steigende Zahlen von Schutzsuchenden. In den ersten neun Monaten 2023 beantragten rund 230.000 Menschen in Deutschland Asyl – mehr als im gesamten vergangenen Jahr. Geht man für 2023 von insgesamt 330.000 Anträgen aus, belaufen sich die Kosten für die nun festgelegte Unterstützung des Bundes auf rund 2,5 Milliarden Euro. Hinzu kommt die Milliarde aus dem veränderten Leistungsangebot.
Immer wieder hatten Länder und Kommunen in den vergangenen Monaten signalisiert, an der Belastungsgrenze bei der Integration und Unterbringung zu sein, auch finanziell. Mancherorts mussten Erstaufnahmeeinrichtungen wegen Überfüllung schließen, Wohnraum ist ebenso knapp wie Kita- und Schulplätze. Ursprünglich war vorgesehen, dass der Bund – nach 3,75 Milliarden in diesem Jahr – den Ländern im kommenden Jahr pauschal 1,25 Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Das hielten die Länder für inakzeptabel.
»Mit steigenden Zahlen gibt es mehr Geld, mit sinkenden Zahlen weniger«
Bei einer nächtlichen Pressekonferenz nach mehr als achtstündigen Verhandlungen sprach der Kanzler angesichts der Einigung von einem historischen Moment, weil alle Ebenen des Staates Handlungsfähigkeit gezeigt hätten. Man habe vereinbart, die »Unterstützungszahlungen für Asylsuchende neu zu kalibrieren« und überlegt, wie die Kostentragung zwischen Bund, Ländern und Kommunen fair verteilt werden könne. »Jetzt wollen wir das so machen, dass es eine Pro-Kopf-Pauschale von 7500 Euro geben wird«, sagte der Kanzler. »Mit steigenden Zahlen gibt es mehr Geld, mit sinkenden Zahlen weniger.«
»Uns ist hier ein wichtiger Schritt gelungen«, sagte Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU), der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK). Allerdings müssten weitere folgen, insbesondere nach Ansicht der unionsgeführten Länder.
Die Einigung bei den Kosten ist der wichtigste Punkt unter mehreren, die sich nun in der Flüchtlingspolitik ändern sollen. Unter anderem sollen auch Bezahlkarten eingeführt werden, um Asylbewerbern Sach- statt Geldleistungen geben zu können. Bis Ende Januar soll ein Konzept für die Einführung erarbeitet werden.
Angestrebt wird zudem, Asylverfahren zu beschleunigen. Derzeit dauern sie regelmäßig Jahre. Nun ist das Ziel, dass es innerhalb von 6 Monaten eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge geben soll. Wenn gegen diese Bescheide geklagt wird, soll es die erstinstanzliche Entscheidung bei Verwaltungsgerichten innerhalb von drei Monaten geben. Dafür soll es zusätzliche Ressourcen geben, etwa bei Digitalisierung und Personal. Derzeit dauern Asyl-Verwaltungsgerichtsverfahren in manchen Bundesländern durchschnittlich mehr als 30 Monate.
Im Beschluss von Bund und Ländern geht es auch um einen umstrittenen Vorschlag: Asylverfahren in Drittstaaten durchzuführen. Die Bundesregierung werde dies prüfen, heißt es dazu. Allerdings ist bei manchen Ländern die Skepsis groß; Niedersachsen, Bremen und Thüringen meldeten in einer Protokollerklärung entsprechende Zweifel an.
Die Verhandlungen der Länder mit der Bundesregierung begannen mit mehrstündiger Verspätung. Zuvor hatten sich die Länder bei internen Beratungen verhakt, insbesondere beim Thema Migrations- und Flüchtlingspolitik. Strittige Punkte wurden schließlich als Protokollnotizen an den Beschlussvorschlag der Länder angefügt. Die unionsgeführten Länder sowie das vom Grünen Winfried Kretschmann regierte Baden-Württemberg hatten sich für Schritte ausgesprochen, die andere Länder nicht mittragen wollten (mehr dazu lesen Sie hier).
Das ließ erahnen, wie kontrovers auch die Debatte mit dem Bund werden sollte.
Vor der Debatte über die Migrations- und Flüchtlingspolitik verständigten sich Bund und Länder in anderen Punkten. Konkret wurde vereinbart, das Deutschlandticket für den öffentlichen Nahverkehr fortzuführen, allerdings womöglich mit höherem Preis. Zudem beschlossen sie einen »Beschleunigungspakt«, ein Bündel aus einigen Dutzend Maßnahmen. Sie sollen dazu dienen, in Deutschland mehr Tempo bei der Planung und Genehmigung von Projekten zu ermöglichen. Das soll etwa den Ausbau von Windkraftanlagen, Mobilfunkmasten oder den Wohnungsbau erleichtern.

