Sebastian Kurz wegen Falschaussage für schuldig befunden
Im monatelangen Strafprozess gegen Österreichs ehemaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat das Wiener Landesgericht für Strafsachen ein Urteil gefällt. Kurz wurde wegen Falschaussage zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt.
Das Landgericht Wien sah es in seinem Urteil am Freitag als erwiesen an, dass Kurz bei der Bestellung des Aufsichtsrats der Staatsholding Öbag einen größeren Einfluss ausgeübt hatte, als er vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss eingeräumt hatte. Die Öbag managt die Beteiligungen des Staates an diversen Unternehmen. Im Fall der Bestellung des damaligen Kurz-Vertrauten Thomas Schmid zum Chef der Öbag sprach der Richter den ehemaligen Regierungschef vom Vorwurf der Falschaussage frei.
Bei dem Verfahren ging es um Aussagen von Kurz vor dem Untersuchungsausschuss des Parlaments im Juni 2020, als er seine Rolle bei der Vergabe von Vorstandsposten bei der Holding beschrieb. Kurz hatte erklärt, er sei über die Postenbesetzung von Öbag-Chef Thomas Schmid informiert, aber in die Vorgänge nicht involviert gewesen.
Zuständig für die Besetzung der Posten bei der Holding, die unter anderem am Öl- und Gaskonzern OMV, dem Stromerzeuger Verbund und der Telekom Austria beteiligt ist, war der damalige Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP). Kurz hatte den Vorwurf, er habe die Entscheidung maßgeblich beeinflusst, stets zurückgewiesen. Schmid war allerdings als Kronzeuge aufgetreten und Chatnachrichten mit ihm hatten Kurz belastet.
Kurz hatte Vorwürfe zurückgewiesen
Der 37-Jährige hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen und den Prozess als politisch motiviert kritisiert. Kurz stand von 2017 bis 2019 an der Spitze eine Koalition der ÖVP mit der rechten FPÖ. Von 2020 bis 2021 leitete er ein Bündnis von ÖVP und Grünen. Im Zusammenhang mit der 2019 aufgeflogenen Ibiza-Affäre rund um Ex-Vizekanzler und Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache setzte das Parlament einen Untersuchungsausschuss zur »mutmaßlichen Käuflichkeit der schwarz-blauen Regierung« ein. Das Gremium sollte dem Verdacht der Korruption und der Vetternwirtschaft zu Zeiten der ÖVP-FPÖ-Koalition nachspüren.
Dem Verfahren wegen Falschaussage dürfte noch ein größeres folgen: Kurz und weitere Personen aus seinem engen Umfeld droht ein weiterer Prozess wegen mutmaßlicher Medienkorruption und frisierter Umfragen. Auch im zweiten Fall gilt Kurz’ früherer Gefolgsmann Thomas Schmid als zentraler Belastungszeuge der Strafverfolger.
Die Grünen, die mit Kurz’ ÖVP die Bundesregierung stellen, würdigten den erstinstanzlichen Richterspruch gegen Kurz. Das Gericht habe damit die Arbeit der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse gestärkt, sagt die Grünenabgeordnete Nina Tomaselli dem SPIEGEL. »Wichtig ist, dass die unabhängige Justiz weiter ungestört und ohne politische Zurufe ermitteln kann.«
»Die ›Ära Kurz‹ wird die Gerichte noch auf Jahre beschäftigen«
Auch die Spitze der liberalen NEOS wies darauf hin, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. »Dieser Prozess drehte sich um weit mehr als um eine Aussage von Kurz vor dem Untersuchungsausschuss – es ging um den Respekt vor demokratischen Institutionen«, sagte Parteichefin Beate Meinl-Reisinger dem SPIEGEL. »Und es ist auch um ein System der Postenkorruption gegangen, der Inseratenkorruption, der Selbstbedienung«, so die Vorsitzende der österreichischen Liberalen. Meinl-Reisinger warf Kurz’ konservativer ÖVP, der sozialdemokratischen SPÖ und der rechten FPÖ vor, dieses System geschaffen zu haben. »Das gehört endlich geändert«, sagte sie.
Für die Sozialdemokraten ist der Falschaussage-Prozess »eher ein kleinerer Schauplatz« bei der juristischen Aufarbeitung der beiden Kanzlerschaften von Sebastian Kurz. »Die ›Ära Kurz‹ wird die Gerichte noch auf Jahre beschäftigen«, sagte der SPÖ-Angeordnete Kai Jan Krainer.

