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Radfahrerin in Berlin: Hirntod – was bedeutet das?

November 04
02:07 2022

Nachdem die Berliner Polizei eine Mitteilung über den Zustand der überfahrenen Radfahrerin korrigierte, stellten sich viele die Frage: Gibt es einen Unterschied zwischen Hirntod und Tod? Die Antwort.

Die Berliner Polizei hat an diesem Donnerstag eine Mitteilung präzisiert: Während sie zunächst berichtete, die Radfahrerin, über deren Unfall im Zusammenhang mit der »Letzten Generation« diskutiert wurde, sei tot, schrieb sie später, sie sei hirntot. Was genau ist der Unterschied?

Der Hirntod ist der irreversible Ausfall der Hirnfunktionen. Die »Funktion des gesamten Gehirns ist unumkehrbar erloschen«, schreibt die Bundesärztekammer in ihrer Stellungnahme zum Thema. Durch künstliche Beatmung können aber unter Umständen Herz- und Kreislauffunktionen aufrechterhalten werden.

Für die Diagnostik des Hirntods gelten strenge Regeln. Denn der Hirntod ist auch die Voraussetzung dafür, dass jemandem Organe für eine Organspende entnommen werden dürfen. Unter anderem müssen zwei dafür qualifizierte Ärzte oder Ärztinnen unabhängig voneinander und übereinstimmend durch mehrere Untersuchungen feststellen, dass die Hirnfunktionen unumkehrbar erloschen sind.

Wer hirntot ist, ist auch offiziell tot. »Mit der Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms (irreversibler Hirnfunktionsausfall) ist naturwissenschaftlich-medizinisch der Tod des Menschen festgestellt«, heißt es in dem Dokument der Bundesärztekammer.

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