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Paritätsgesetz in Brandenburg gekippt: Warum die Verfassungsrichter so entschieden haben

October 23
20:25 2020
Verfassungsgericht in Brandenburg Icon: vergrößern

Verfassungsgericht in Brandenburg

Foto: Soeren Stache / dpa

Es war das erste Paritätsgesetz Deutschlands – und nun ist es Geschichte. Das Potsdamer Verfassungsgericht hat das Brandenburger Wahländerungsgesetz, das die Landesregierung 2019 verabschiedet hatte, für nichtig erklärt.

Laut dem Paritätsgesetz hätten die Parteien ab der Landtagswahl 2024 ihre Wahllisten zu gleichen Teilen mit Männern und Frauen besetzen müssen.

AfD und NPD, die Jungen Liberalen sowie die Piraten reichten dagegen Verfassungsbeschwerden ein. Nach einer Verhandlung der Beschwerden von AfD und NPD hat das Gericht in Potsdam nun in deren Sinne entschieden.

Der Fall Thüringen

Bereits im Juni hatte der Thüringer Verfassungsgerichtshof ein ähnliches Gesetz in dem Land für nichtig erklärt. Doch die Landesverfassungen der beiden Bundesländer sind inhaltlich verschieden – ebenso wie die Wahländerungsgesetze. Unterstützer der Paritätsregelung hatten deshalb bis zuletzt auf eine andere Entscheidung in Brandenburg gehofft.

Vor dem Gericht versammelten die sich an diesem Freitag neuerlich mit ihren "Pari, Pari"-Masken und ihren Bannern. Einige der Frauen trugen Weiß, andere hatten sich zumindest einen weißen Schal umgebunden. Sie wollten damit an die Suffragetten-Bewegung erinnern, die Anfang des 20. Jahrhunderts in weißer Kleidung für das Frauenwahlrecht demonstrierte. "Parität, es ist Zeit!", riefen sie vor dem Saal des Verfassungsgerichts.

Die Potsdamer Richterinnen und Richter sahen es anders. Besonderer Rückschlag für die Verfechterinnen des Gesetzes: Sie entschieden einstimmig.

Hatten sich in Thüringen noch drei Richter mit Sondervoten gegen das Urteil gewandt und erklärt, dass das Gleichstellungsgebot der Verfassung auch quotierte Listen rechtfertige, zeigten sich die Brandenburger Richter nicht für die Argumentation der Prozessbevollmächtigten des Landtags, Jelena von Achenbach, empfänglich.

In ihrer Argumentation hatte von Achenbach sich etwa auf einen Unterschied in den beiden Landesverfassungen bezogen:

  • So ist in Paragraf 12, Absatz 3 der brandenburgischen Verfassung festgehalten, dass das Land auf eine tatsächliche Gleichstellung zwischen den Geschlechtern mit "wirksamen Maßnahmen" hinwirken soll.

  • In der Thüringer Landesverfassung ist dagegen lediglich die Rede von "geeigneten Maßnahmen".

Gleichstellungsparagraf ermöglicht keine Quoten

Von Achenbach argumentierte, dass die Landesverfassung quotierte Wahllisten somit ermögliche. Das Land, so ihre Argumentation, gleiche damit die faktische Benachteiligung von Frauen bei der Teilhabe an politischen Ämtern aus.

Doch das Brandenburger Verfassungsgericht stellte in seinem Urteil nun fest, dass sich das Paritätsgesetz nicht durch das Gleichstellungsgebot der Landesverfassung rechtfertigen lasse.

Denn die tatsächliche Gleichstellung sei eine reine Staatszielbestimmung. Das heißt: Der Gesetzgeber soll zwar darauf hinwirken, dass Frauen und Männer gleichgestellt sind. Eine quotierte Listenbesetzung lasse sich aus diesem Ziel aber nicht ableiten. Der Paragraf sei dafür nicht explizit formuliert.

Das Urteil wirft die Frage auf, wie dieses "wirksamen Maßnahmen" stattdessen aussehen könnten – denn in den Länderparlamenten und im Bundestag zeigte sich in den vergangenen Jahren: Ohne Quoten nimmt der Anteil von Frauen in den Parlamenten nicht zu.

Im Gegenteil. Zuletzt kamen bei den Landtagswahlen vor allem in den östlichen Bundesländern weniger Frauen in die Parlamente.

Auch die weitere Argumentation der Prozessbevollmächtigten von Achenbach spielte für die Entscheidung des Gerichts kaum eine Rolle:

  • Bereits in Thüringen hatten die Richter ihr Urteil gegen das Paritätsgesetz etwa damit begründet,dass Wählerinnen und Wähler nicht mehr frei entscheiden könnten, ob sie etwa mehr Frauen oder mehr Männer ins Parlament schicken wollten. Die Brandenburger Richter sahen das ähnlich.

  • Das beschlossene Paritätsgesetz greife zudem in die Wahlvorschlagsfreiheit der Parteien ein. Denn Landeswahllisten, die das Reißverschlussprinzip nicht erfüllten, könnten zurückgewiesen werden.

  • Zudem stellte das Gericht in Potsdam fest, dass das Recht der Parteien auf Chancengleichheit untereinander verletzt werde. Denn das Paritätsgesetz benachteilige Parteien mit unausgewogenem Geschlechterverhältnis gegenüber solchen mit höherem Frauenanteil.

  • Die Umsetzung eines Paritätsgesetzes könne letztlich dazu führen, dass eine Partei nur mit weniger Listenplätzen – oder gar nicht – bei den Wahlen antreten könne. Dieser Punkt hatte die Anwälte von NPD und AfD bei der Verhandlung im Sommer zu wütenden Tiraden ob ihrer Benachteiligung veranlasst. Nun bekamen sie recht.

Von Achenbach hatte im Prozess dagegengehalten: Die Parteien seien Mittler zwischen Volk und Politik. Deshalb gehe es nicht darum, wie viele Frauen in der Partei seien. Erheblich sei, dass die Hälfte der Bevölkerung weiblich ist. Die Parteien müssten sich demnach um Frauen für ihre Listenplätze bemühen.

Weiter hieß es in der Begründung des Urteils:

  • Das Paritätsgesetz beeinträchtige die passive Wahlrechtsgleichheit, weil es Kandidaten den Zugang zu einem bestimmten Listenplatz verwehren kann. Von Achenbach hatte dazu im August erörtert: Niemand habe Anspruch auf einen bestimmten Listenplatz.

  • Außerdem stellte das Gericht fest: Keine Bevölkerungsgruppe könne aus dem Demokratieprinzip eine bestimmte Repräsentation im Landtag ableiten. Von Achenbach hatte dagegengestellt: Die frei gewählten Abgeordneten seien "Vertreter des ganzen Volkes" – niemand hindere sie daran, auch verschiedene Teilhabemöglichkeiten zu repräsentieren.

  • Das Gericht entschied außerdem: Eine politische Partei sei frei in der Gestaltung ihrer Ziele. Ob sie etwa der Forderung der Gleichberechtigung nachkommen wolle, sei der inhaltlichen Freiheit der Parteien überlassen.

Paritätsgesetz nur mit Verfassungsänderung

Diese zweite Entscheidung gegen ein Paritätsgesetz auf Landesebene sendet nun ein klares Signal für Paritätsvorhaben anderer Bundesländer – und auch für diejenigen, die immer noch über ein vergleichbares Gesetz auf Bundesebene debattieren.

Zum einen dürfte nun klar sein, dass vergleichbare Gesetze wohl kaum ohne Verfassungsänderung möglich sind. So hatte etwa die französische Regierung ihr Paritätsgesetz durchgebracht.

Zum anderen zeigt das Urteil den Parteien: Wer Gleichstellung von Männern und Frauen nicht will, der muss sie auch nicht umsetzen. Es verkennt dabei, dass die Parteien eine solche Frauenquote schließlich auch zum Anlass nehmen könnten, sich zugänglicher für Frauen zu machen, ihnen mehr Chancen zu geben.

Es verkennt auch, dass sie durch eine Anzahl von männergemachten Regelungen faktisch in ihren Chancen auf politische Ämter seit Jahrhunderten benachteiligt werden. Etwa, indem Parlamentarier keine Elternzeit nehmen dürfen. Und dass es durch diese Regelungen praktisch eine Männerquote in der Politik gibt.

Nach dem Urteil ist die Juristin Jelena von Achenbach die Letzte im Saal. Die frühere SPD-Landtagsabgeordnete Klara Geywitz hat sie aus dem Publikum beobachtet. Die beiden Frauen unterhalten sich kurz. Geywitz war es, die das Paritätsgesetz in Brandenburg maßgeblich durch den Landtag gebracht hatte. Sie war damals Vorsitzende des Innenausschusses.

"Ich habe nicht damit gerechnet, dass sie einstimmig entscheiden"

Geywitz wirkt niedergeschlagen. Auch von Achenbach ist enttäuscht, dass ihre Argumentation so wenig Widerhall fand. "Ich habe nicht damit gerechnet, dass sie einstimmig entscheiden", sagt sie. Anders als die Juristin, die das Thüringer Gesetz verteidigte, will sie keine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen.

Sie hält ein solches Vorgehen für wenig aussichtsreich. Doch sie will in der kommenden Woche mit Abgeordneten im Landtag beraten, wie es weitergehen kann. Sie sagt: "Paritätsgesetze brauchen einen langen Atem."

Das Thema werde nicht weg sein, betont SPD-Frau Geywitz. Auch sie weiß: Parität lässt sich in Brandenburg nun nur noch über die Änderung der Verfassung regeln.

Aber ob der Landtag so weit gehen wird?

Icon: Der Spiegel

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