Hanau – Urteil gegen mutmaßliche Sektenanführerin: „Sie sind mitleidslos und halten sich für gottgleich“
Icon: vergrößernMutmaßliche Sektenanführerin Sylvia D.: "Früher wirkte Gott in Jesus, heute in Sylvia D."
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Boris Roessler / dpa
Gott sei Herr über Leben und Tod. Das war einer von vielen bedeutungsschwangeren Sätzen, die Sylvia D. noch in ihrem sogenannten Letzten Wort am Ende der Plädoyers an die 1. Große Strafkammer gerichtet hatte. Ihre Hoffnung auf einen Freispruch schien groß. Den Vorwurf, sie soll für den Tod des vier Jahre alten Jan am 17. August 1988 in ihrem Haus verantwortlich sein, schob sie empört von sich.
Um 10.17 Uhr zerplatzte diese Hoffnung als der Vorsitzende Richter Peter Graßmück verkündet: "Die Angeklagte Sylvia D. ist des Mordes schuldig und wird zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt".
Wegen des großen öffentlichen Interesses hat das Landgericht Hanau den Verhandlungsort vom Justizzentrum in den Congress Park Hanau (CPH) in der Altstadt verlegt. Dort, wo normalerweise die Stadtverordneten diskutieren, sitzt nun Sylvia D. in einem bronzefarbenen Kostüm an einem Tisch vor der Bühne, der Kammer gegenüber, das Publikum im Rücken. Eine Sitzordnung, die Richter Graßmück in seiner eineinhalbstündigen Urteilsbegründung gelegen gekommen sein dürfte. Immer wieder spricht er die 73-Jährige, die an bestimmten Stellen sachte den Kopf schüttelt, direkt an, eindringlich und voller Überzeugung, dass sie den Vierjährigen vorsätzlich getötet hat, weil er "der Störfaktor in der von Ihnen dominierten Gemeinschaft" war.

