Europäischer Gerichtshof: EU-Kommission verklagt Polen wegen Justizgesetz
Bild vergrößernEU-Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová: Klage gegen Polen
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Der Rechtsstaatskonflikt zwischen Brüssel und Warschau eskaliert: Die EU-Kommission hat beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen Polen eingereicht. Das dort im Februar 2020 in Kraft getretene Justizgesetz untergrabe die Unabhängigkeit polnischer Richter und stehe im Widerspruch zum Vorrang von EU-Recht vor nationalem Recht, wie es in einer Erklärung der Kommission heißt, die dem SPIEGEL vorab vorlag.
Das Gesetz hindere polnische Gerichte daran, bestimmte Vorschriften des EU-Rechts zum Schutz der Unabhängigkeit der Justiz umzusetzen und sich in derartigen Fällen an den EuGH zu wenden, so die Kommission. Zudem verstoße Polen gegen EU-Recht, indem es die Disziplinarkammer des Obersten Gerichts – deren politische Unabhängigkeit nicht garantiert sei – weiterarbeiten lasse.
Kommission: »Schweren und irreparablen Schaden« abwenden
Die Kammer habe eine »direkte Wirkung« auf Richter, da sie unter anderem über die Aufhebung der Immunität zwecks Strafverfolgung, über Suspendierungen und Gehaltskürzungen entscheide. Schon die bloße Aussicht auf ein Verfahren vor einem politisch nicht unabhängigen Gremium, so die Kommission weiter, könne die Unabhängigkeit von Richtern beeinflussen.
Die Kommission will beim EuGH eine einstweilige Verfügung beantragen, um die Arbeit der Disziplinarkammer schnellstmöglich zu stoppen und so einen »schweren und irreparablen Schaden« für die Unabhängigkeit der Justiz und der Rechtsordnung der EU insgesamt abzuwenden. Zudem soll der EuGH laut dem Antrag der Kommission die Auswirkungen bisheriger Entscheidungen der Disziplinarkammer aussetzen.
Der EuGH hatte bereits im April 2020 angeordnet, dass Polen die Anwendung des Justizgesetzes aussetzen muss. Im selben Monat hat die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet. In beiden Fällen aber war der Erfolg begrenzt.
Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová zeigte sich »tief besorgt« über das Vorgehen der polnischen Regierung gegen die Unabhängigkeit der Justiz. »Ich bin zutiefst besorgt über die fortgesetzten Maßnahmen, die die Unabhängigkeit der Justiz in Polen untergraben«, sagte sie.
Trotz der Entscheidungen des EuGH und zahlreicher Versuche der Kommission, das Problem zu beheben, steige der Druck auf Richter in Polen. Deshalb habe man nun entschieden, die polnische Regierung erneut vor den EuGH zu bringen. Nationale Regierungen könnten natürlich die Justiz reformieren. »Aber dabei müssen sie die EU-Verträge achten«, so Jourová. Justizkommissar Didier Reynders sagte: »Polnische Richter sind europäische Richter.«
In Polen hat 2015 die nationalkonservative Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) die Macht übernommen und seitdem nicht nur die Unabhängigkeit der Justiz untergraben, sondern auch Schaltstellen in den Behörden mit Loyalisten besetzt, staatliche Medien zu Propagandakanälen umfunktioniert und Rechte von Minderheiten beschnitten.

