Einreiseverbote: Diese Regeln könnten ab Samstag gelten
Icon: vergrößernStartende Maschine am Frankfurter Flughafen
Foto: Boris Roessler / DPA
Die Bundesregierung hat sich nach SPIEGEL-Informationen auf weitreichende Restriktionen für Reisende aus Großbritannien, Irland, Portugal, Südafrika und Brasilien geeinigt. In diesen Ländern sind mutierte, ansteckendere Varianten des Coronavirus bereits weitverbreitet.
Auf einer Sitzung der Staatssekretäre der beteiligten Ministerien einigte man sich auf eine Verordnung, die schon morgen per Umlaufverfahren von den Kabinettsmitgliedern unterzeichnet werden soll. Sie würde dann bereits am Samstag in Kraft treten.
Für Deutsche, die aus diesen Ländern einreisen wollen, gelten die Verbote nicht. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Thema.
Warum will die Bundesregierung den Reiseverkehr einschränken?
Innerhalb der Regierung warnen vor allem Kanzleramt und Innenministerium davor, dass über die bereits stark ausgedünnten Flugverbindungen aus Großbritannien, Irland, Südafrika, Brasilien und Portugal die neuen Virusvarianten nach Deutschland eingeschleppt werden und sich hierzulande verbreiten könnten.
Bisher sind zwar nur wenige Fälle bekannt, in denen Passagiere solcher Verbindungen die Virusmutanten mitgebracht haben. Gerade die Kanzlerin aber will nicht den gleichen Fehler wie im Frühjahr 2020 machen, als Berlin es zu lange versäumt hatte, den Flugverkehr mit China einzustellen.
Welche neuen Einschränkungen will das Kabinett beschließen?
In dem Entwurf der neuen Rechtsverordnung, die dem SPIEGEL vorliegt, wird zunächst ein generelles Beförderungsverbot für alle Flüge aus den sogenannten Virusvariantengebieten verhängt. Konkret darf also weder die Lufthansa noch eine andere Airline aus diesen Ländern Passagiere nach Deutschland befördern. Das Verbot soll laut dem Papier vom 30. Januar bis zum 17. Februar gelten.
Wie wird das Verbot begründet?
In dem Papier heißt es, »zum Schutz der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland und zur Limitierung des Eintrags und der schnellen Verbreitung der neuen Virusvarianten« sei »eine zeitlich befristete Beschränkung der Beförderung von Einreisenden aus den als Virusvariantengebiete eingestuften Staaten geboten«.
Welche Ausnahmen gibt es?
Ausdrücklich ausgenommen von der Regelung sind deutsche Staatsbürger und Personen mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland – sie dürfen weiterhin in ihre Heimat zurückkehren. Zudem sind Diplomaten ausgenommen, der Frachtverkehr und humanitäre wie medizinische Flüge.
Die Ausnahmeregelung hat zur Folge, dass Airlines wie die Lufthansa weiterhin Flüge aus den Mutationsgebieten anbieten können, sie dürfen aber nur zuvor negativ getestete Deutsche mitnehmen. Die Bundespolizei hat bereits seit einer Woche alle Airlines aufgefordert, diese Testpflicht streng zu kontrollieren, da sonst Strafen drohen.
Was verspricht sich die Regierung von der neuen Regel?
Die Verordnung ist ein klassischer Kompromiss. Zunächst hatten sowohl die Kanzlerin als auch Innenminister Horst Seehofer sinngemäß davon gesprochen, den Flugverkehr auf nahezu null zu reduzieren. Dies wäre nur durch ein generelles Landeverbot möglich gewesen.
Juristische Experten in den Ministerien machten aber klar, dass dies angesichts der Pandemielage in Deutschland wohl nicht verhältnismäßig sei. Zudem wäre ein faktisches Einreiseverbot für Deutsche verfassungswidrig gewesen.
Folglich setzt die Regierung jetzt auf die Verordnung mit Ausnahmen. Es wird offenbar auch einkalkuliert, dass die Airlines wegen der deutlich geringeren Anzahl an Passagieren mehrere Verbindungen streichen und seltener fliegen werden.
Wird der Flugverkehr tatsächlich weniger werden?
Nach der bisher geltenden Regelung durften die Airlines auch Transitpassagiere auf den Verbindungen nach Deutschland mitnehmen, was mit der neuen Verordnung wohl nicht mehr möglich wäre.
Der Ausfall dieser Kundschaft dürfte gerade die Langstreckenverbindungen deutlich weniger lukrativ machen. Allerdings hat zum Beispiel Lufthansa die Zahl der Flüge von Brasilien und Südafrika schon jetzt auf ein Minimum reduziert.
Was bedeutet die neue Regel für den innereuropäischen Verkehr?
Bis auf Portugal, wo die zuerst in Großbritannien festgestellte Mutante B.1.1.7. derzeit grassiert, gilt kein EU-Land als Virusvariantengebiet. Allerdings sind mehrere EU-Staaten, darunter der direkte Nachbar Tschechien, als Hochrisikogebiete eingestuft, weil sie eine sehr hohe Inzidenz haben.
Auch hier gilt die Regel, dass alle Einreisenden einen frischen negativen Corona-Test vorweisen müssen. Dies sorgte in der letzten Woche für chaotische Zustände an den Grenzen zu Sachsen, da über sie viele Berufspendler nach Deutschland kommen.
Außerdem wird in der Bundesregierung damit gerechnet, dass bald auch die Niederlande und Dänemark zu den Ländern gehören könnte, für die das neue Regelwerk gilt.
Was sagen die Airlines zu den neuen Regeln?
Die Fluggesellschaften haben vor den Reiserestriktionen gewarnt. Sie argumentieren, dass eine weitere Reduzierung der Flugangebote auch für die Lieferketten große Nachteile habe, da sehr viel Fracht insbesondere auf den Interkontinentalflügen geladen werde.
Außerdem fürchten die Manager, dass aus den betroffenen Gebieten Passagiere umbuchen und in benachbarte europäische Länder fliegen und dann per Auto oder Zug nach Deutschland einreisen könnten. »So eine Regelung funktioniert im Schengenraum nicht, es sei denn, sie würde für ganz Europa gleichermaßen gelten«, sagt ein Verantwortlicher einer deutschen Fluglinie.
Wenn, dann müssten sich schon alle EU-Länder einigen. Die Luftfahrtbranche warnt auch vor den Auswirkungen auf den Pendlerverkehr.
Icon: Der Spiegel

