Corona-Maßnahmen: Verwaltungsgerichtshof in Bayern kippt 15-Kilometer-Regel in Bayern
Icon: vergrößernDer Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot von touristischen Tagesausflügen vorläufig gekippt
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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 15-Kilometer-Regel für Bewohner von sogenannten Corona-Hotspots in Bayern vorläufig außer Kraft gesetzt. Das Gericht gab damit einem Eilantrag aus Passau statt.
Das Gericht argumentierte, dass das Ausflugsverbot aller Voraussicht nach gegen den Grundsatz der Normenklarheit verstoße. Für die Betroffenen sei der räumliche Geltungsbereich des Verbots touristischer Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus nicht hinreichend erkennbar. Die Entscheidung gilt bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache.
Seit 11. Januar waren laut der Corona-Verordnung in Bayern Ausflüge nur noch in einem Umkreis von höchstens 15 Kilometern um den Wohnort erlaubt, wenn das Robert Koch-Institut (RKI) im betreffenden Landkreis oder in der kreisfreien Stadt mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche meldet. Unter anderem hatten drei SPD-Landtagsabgeordnete gegen die Regelung Eilanträge eingereicht.
Die grundlegende Befugnis der Kommunen, eine Einreisesperre für touristische Tagesausflüge anzuordnen, bleibt dem Beschluss zufolge aber bestehen. Außerdem bestätigten die Richter die bayernweite FFP2-Maskenpflicht. Die Menschen in Bayern müssen damit in Bussen und Bahnen sowie in Geschäften weiter FFP2-Masken tragen.
Kosten für FFP2-Masken grundsätzlich zumutbar
Die Masken böten gegenüber medizinischen oder sogenannten Community-Masken einen erhöhten Selbst- und Fremdschutz, argumentierten die Richter. Gesundheitsgefährdungen seien wegen der begrenzten Tragedauer nicht zu erwarten. Auch die Kosten für die Anschaffung der Masken seien grundsätzlich zumutbar.
Schon in der Vorwoche hatten die obersten bayerischen Verwaltungsrichter eine Corona-Maßnahme des Freistaats vorläufig gekippt: Das Gericht sah keine Grundlage für ein landesweites Alkoholverbot im öffentlichen Raum.
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