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Corona-Beschlussvorlage der Bundesregierung: Lockdown soll bis Mitte Februar verlängert werden

January 19
13:41 2021
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Innenstadt von Schwerin: Laut Beschlussvorlage der Bundesregierung soll der Lockdown bis Mitte Februar verlängert werden

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Jens Büttner / dpa

Bund und Länder planen eine Verlängerung der derzeitigen Lockdown-Auflagen bis zum 15. Februar. Das geht aus einer Beschlussvorlage für die Beratungen zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Regierungschefs der Länder hervor, die dem SPIEGEL vorliegt.

Bis zu diesem Termin solle eine Arbeitsgruppe »ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie erarbeiten, welche auch die notwendigen Voraussetzungen schafft, ein erneutes Ansteigen der Zahlen zu vermeiden«, heißt es weiter in der Vorlage.

Die Bürger werden in der Vorlage aufgerufen, »auch in den nächsten drei Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben«. Private Zusammenkünfte seien weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.

Außerdem soll laut Beschlussvorlage das Tragen von medizinischen Schutzmasken im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen verpflichtend werden. »Generell wird in Situationen, in denen ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen, unvermeidbar ist, die Nutzung medizinischer Masken angeraten«, heißt es in der Vorlage.

Die Bundesregierung will darüber hinaus auch das Arbeiten im Homeoffice ausweiten. Von einer Pflicht ist im Entwurf des Bundes aber nicht die Rede. »Dazu wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es nach ihrer eingehenden Prüfung zulassen«, heißt es darin. »Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert.« Wenn Präsenz am Arbeitsplatz erforderlich ist, müssen die Arbeitgeber künftig medizinische Masken zur Verfügung stellen.

Bis 15. Februar werden auch die Schulen grundsätzlich geschlossen, heißt es in dem Papier. Distanzunterricht über einen längeren Zeitraum bliebe nicht ohne negative Folgen für die Bildungsbiografien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen, schreiben die Emissäre der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten. Dennoch gebe es ernst zu nehmende Hinweise, dass die Mutation B.1.1.7 des SARS-CoV-2-Virus sich auch stärker unter Kindern und Jugendlichen verbreitet, als das bei dem bisher bekannten Virus der Fall sei. Eine Notfallbetreuung werde aber sichergestellt und Distanzlernen angeboten.

Gesonderte Regelungen für Abschlussklassen

Schulen sollen grundsätzlich erst nach dem 15. Februar geöffnet werden. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren.

Die Familien- und die Kultusministerkonferenz werden demnach gebeten, sich für die Zeit ab dem Unterschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 50 darauf vorzubereiten, Kindertagesstätten wieder zu öffnen, Wechselunterricht unter Einhaltung von Abstandsregeln in den Grundschulen vorzusehen und in weiterführenden Jahrgängen weiterhin Distanzunterricht zu planen.

Icon: Der Spiegel

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