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Deutsche Bahn: Streik vorerst abgewendet

May 13
18:08 2023

Der Fernverkehr wird rollen: Der 50-Stunden-Warnstreik ist kurzfristig abgesagt worden. Möglich macht das ein Vergleich zwischen Deutscher Bahn und der Gewerkschaft EVG. Dennoch kann es zu Einschränkungen kommen.

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat ihren angekündigten 50-Stunden-Warnstreik abgesagt. Die EVG und die Deutsche Bahn stimmten vor Gericht einem Vergleich zu, wie beide Parteien mitteilten.

Der Zugverkehr sollte ab Sonntag, 22 Uhr, bis Dienstag um Mitternacht ruhen. Die Deutsche Bahn hatte dagegen einen Eilantrag beim Arbeitsgericht in Frankfurt am Main eingereicht.

Die Bahn habe »vor Gericht unmissverständlich erklärt«, dass sie die Forderungen zum Mindestlohn erfüllen werde, erklärte ein EVG-Sprecher. »Auf Anraten des Gerichts haben der Arbeitgeber und wir deshalb einen Vergleich geschlossen.« Sollte die Bahn jedoch wortbrüchig werden, werde man erneut zu einem Streik aufrufen.

»Für alle gelohnt«

Der Personalvorstand der Deutschen Bahn, Martin Seiler, erklärte, der Gang vor das Arbeitsgericht habe »sich für alle gelohnt«. Das Thema Mindestlohn sei »Bestandteil des Vergleichs und von beiden Parteien als Lösung anerkannt«.

Trotz des Vergleichs warnte die Bahn vor Einschränkungen im Zugangebot in den nächsten Tagen. Man stehe vor der »großen Herausforderung«, rund 50.000 Zugfahrten samt Schichtplänen neu zu planen. Die DB will Sonntagmittag über die genauen Fahrpläne informieren.

Die EVG verhandelt seit Ende Februar mit 50 Bahn-Unternehmen über neue Tarifverträge. Aus Sicht der Gewerkschaft kommen die Gespräche mit den meisten dieser Unternehmen nicht entscheidend voran, so auch mit der DB. Der Konzern vertrat den Standpunkt, dass er sich mit einem angebotenen Lohnplus von 10 Prozent und einem Entgegenkommen beim Thema Mindestlohn mehrmals auf die Gewerkschaft zubewegt habe.

Die Tarifrunde betrifft 230.000 Beschäftigte, 180.000 davon arbeiten bei der Deutschen Bahn. Die EVG fordert von der Branche 650 Euro mehr pro Monat oder 12 Prozent für die oberen Einkommen bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Die Bahn hat unter anderem steuer- und abgabenfreie Einmalzahlungen sowie stufenweise Erhöhungen von 10 Prozent bei den unteren und mittleren sowie 8 Prozent bei den oberen Einkommensgruppen in Aussicht gestellt.

Zentraler Streitpunkt ist der gesetzliche Mindestlohn von zwölf Euro. Er wird bei der Bahn rund 2000 Beschäftigten bislang nur über Zulagen gezahlt.

Die EVG will den Mindestlohn zunächst in die Tariftabellen aufnehmen, damit alle weiteren Verhandlungsergebnisse dann auf diesen Wert berechnet werden. Die Bahn hat das inzwischen zugesagt, will aber erst später in den Verhandlungen klären, ob sämtliche Tarifergebnisse dann bei diesen Beschäftigten ebenfalls als Erhöhungen in die Tabellen kommen oder etwa über Zulagen gezahlt werden.

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