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Verbraucher aufgepasst: Das ändert sich im Dezember

November 27
21:16 2024

Ratgeber

Verbraucher müssen im Dezember einiges beachten.

Verbraucher müssen im Dezember einiges beachten.

Die Deutsche Bahn ändert den Fahrplan und erhöht zum Teil die Preise, der Grundfreibetrag für 2024 wird rückwirkend erhöht, die Bundesländer starten in die Winterferien und die Tage werden wieder länger. Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.

Deutsche Bahn ändert Fahrplan und Preise

Ab dem 15. Dezember gilt bei der Deutschen Bahn ein neuer Fahrplan. Bis dahin können die Tickets für das nächste Jahr noch zu den bisherigen Preisen gekauft werden. Der Winter-Fahrplan ist bis Juni 2025 gültig.

Mit dem neuen Fahrplan steigen die Flex-Preise um durchschnittlich 5,9 Prozent, genau wie die Preise für Pendler. Preise für die Fahrradmitnahme innerhalb Deutschlands liegen neu zwischen 7,99 und 14,99 Euro. Die Preise für die BahnCards 25 sowie BahnCards 50 bleiben hingegen unverändert. Die BahnCards 100 verteuern sich hingegen um durchschnittlich 6,6 Prozent. Für das zu der BahnCard 100 ausgegebene Deutschland-Ticket erhöhen sich die Kosten pro Monat um 9 Euro. Dieser Betrag wird in den neuen Preisen ebenfalls berücksichtigt.

Neuerung zur Stornierung beim Flexpreis: Bis zu 8 Tagen vor dem 1. Geltungstag ist die Stornierung im Flexpreis weiterhin kostenfrei. Zwischen 7 und einem Tag vor dem 1. Geltungstag kostet die Stornierung 10 Euro und ab dem 1. Geltungstag 30 Euro.

Bundesländer starten in die Winterferien

Für Millionen Schüler und Lehrer geht es diesen Monat in die Weihnachtsferien. Als erstes Bundesland startet Schleswig-Holstein am 19. Dezember.

Hier die Übersicht über die Weihnachtsferien: 2023

  • Baden-Württemberg: 23. Dezember 2024 bis 4. Januar 2025
  • Bayern: 23. Dezember 2024 bis 3. Januar 2025
  • Berlin: 23. Dezember 2023 bis 31. Dezember 2024
  • Brandenburg: 23. Dezember 2023 bis 31. Dezember 2024
  • Bremen: 23. Dezember 2024 bis 4. Januar 2025
  • Hamburg: 20. Dezember 2024 bis 3. Januar 2025
  • Hessen: 23. Dezember 2024 bis 10. Januar 2025
  • Mecklenburg-Vorpommern: 23. Dezember 2024 bis 6. Januar 2025
  • Niedersachsen: 23. Dezember 2024 bis 4. Januar 2025
  • Nordrhein-Westfalen: 23. Dezember 2024 bis 6. Januar 2025
  • Rheinland-Pfalz: 23. Dezember 2024 bis 8. Januar 2025
  • Saarland: 23. Dezember 2024 bis 3. Januar 2025
  • Sachsen: 23. Dezember 2024 bis 3. Januar 2025
  • Sachsen-Anhalt: 23. Dezember 2024 bis 4. Januar 2025
  • Schleswig-Holstein: 19. Dezember 2024 bis 7. Januar 2025
  • Thüringen: 23. Dezember 2024 bis 3. Januar 2025

EU-einheitliches Ladekabel wird Pflicht

Das Chaos mit den unterschiedlichen Ladekabeln wird bis Ende 2024 (28. Dezember) beendet. Dann wird USB-C als neuer Standard für Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets, tragbare Videospielekonsolen, Tastaturen, E-Reader, Navigationsgeräte, Headsets und tragbare Lautsprecher vorgeschrieben, sofern sie mit einem Kabel aufgeladen werden können. Ab 2026 wird dieser Ladestandard dann auch für Notebooks gelten.

Feiertage im Dezember

Der erste und zweite Weihnachtstag am Mittwoch, 25. Dezember und Donnerstag, 26. Dezember sind gesamtdeutsche Feiertage. Wer sich selbst fünf Urlaubstage zum Geschenk macht, kann insgesamt zwölf Tage zum Jahresende durchpusten. Zeitraum: 21. Dezember (Samstag) bis 1. Januar 2025 (Mittwoch).

Nebenkostenabrechnung für viele Mieter wird fällig

Spätestens zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung geschickt haben. Für das Betriebsjahr 2023 etwa endet die Frist am 31. Dezember 2024. Ansonsten werden Forderungen des Vermieters gegenstandslos. Denkbar sind je nach Vertrag aber auch andere Zeitabschnitte. Grundsätzlich dürfen nur Nebenkosten abgerechnet werden, die im Mietvertrag erwähnt sind.

KFZ-Versicherung – Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Normalerweise laufen die KFZ-Versicherungen über ein Jahr. Anders als bei anderen Versicherern gibt es bei der Autoversicherung die Möglichkeit, mit nur einem Monat Frist zum 30. November zu kündigen, also nicht mit drei Monaten wie sonst üblich. Aber: Erhöht der Anbieter die Beiträge, ist auch noch im Dezember ein Wechsel möglich. In diesem Fall greift auch das Sonderkündigungsrecht.

Fristen für Weihnachtspost

Für die rechtzeitige Zustellung von Briefen und Paketen bis zum 24. Dezember gelten laut der Deutschen Post die nachfolgenden Einlieferungsschlusszeiten:

Briefe und Postkarten

Versand nach:

  • Deutschland 21. Dezember
  • europäische Länder 13. Dezember
  • außerhalb Europas 6. Dezember

DHL-Pakete und -Päckchen

Versand nach:

  • Deutschland 20. Dezember
  • Nachbarländer 14. Dezember
  • sonstige europäische Länder 10. Dezember
  • außerhalb Europas 26. November
  • außerhalb Europas mit Service Premium 3. Dezember

Grund- und Kinderfreibetrag für 2024 wird rückwirkend erhöht

Der Grundfreibetrag – der Teil des Jahreseinkommens, der nicht besteuert wird – steigt rückwirkend für das gesamte Jahr 2024 um 180 Euro auf nunmehr 11.784 Euro (Ehegatten: um 360 Euro auf 23.568 Euro). Der Kinderfreibetrag steigt um 228 Euro auf 6612 Euro (3306 Euro je Elternteil). Für Arbeitnehmer wird sich die Erhöhung in der Dezember-Gehaltsabrechnung bemerkbar machen (34 Euro Plus für Alleinstehende, die mindestens 34 Euro Einkommensteuer im Jahr zahlen, und 68 Euro bei Ehepaaren ab einem Jahresbrutto von 40.000 Euro. Für Selbstständige wirkt sie sich in der Einkommensteuererklärung für 2024 im kommenden Jahr entsprechend entlastend aus.

Inflationsprämie vom Arbeitgeber noch bis Ende 2024 möglich

Knapp 26 Millionen Beschäftigte in Deutschland haben zwischen 2022 und 2024 Inflationsausgleichsprämien erhalten. Die freiwillige Zahlung kann der Arbeitgeber zusätzlich zum regelmäßigen Einkommen einmalig oder in Teilbeträgen auszahlen. Noch bis zum 31. Dezember 2024 ist die Prämie bis zu einem Betrag von 3000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei.

Frist für freiwillige Steuererklärung 2020 endet

Eine freiwillige Abgabe der Steuer­erklärung ist vier Jahre rückwirkend möglich. Für das Steuerjahr 2020 kann man diese noch bis zum 31. Dezember 2024 dem Finanzamt zukommen lassen. Was vielleicht noch erledigt werden sollte, denn die durchschnittliche Rückerstattung lag in den letzten Jahren laut dem Statistischen Bundesamt bei rund 1000 Euro.

Neue Produktsicherheitsverordnung tritt in Kraft

Die Allgemeine Produktsicherheits-Verordnung löst die seit 2001 bestehende Allgemeine Produktsicherheits-Richtlinie auf europäischer Ebene ab. Mit der Produktsicherheits-Verordnung wird den neuen digitalen und technologischen Herausforderungen bei der Produktsicherheit angemessen begegnet. Durch die Verordnung soll gewährleistet werden, dass Verbrauchern nur sichere Produkte angeboten werden.

Neu ist unter anderem, dass Verbraucher im Fall des Rückrufs eines gefährlichen Produkts besser informiert und über die Kontaktinformationen, die sie beispielsweise beim Kauf des Produkts hinterlegt haben, im Falle eines Rückrufs unmittelbar darüber informiert werden müssen. Zudem müssen Anbieter von Online-Marktplätzen in Sachen Produktsicherheit unter anderem eine zentrale Kontaktstelle errichten, die den Verbrauchern eine direkte und schnelle Kommunikation mit dem Online-Marktplatz ermöglicht, so zum Beispiel Beschwerden oder Hinweise auf gefährliche Produkte.

Die Verordnung findet in allen Mitgliedstaaten direkt Anwendung und gilt ab dem 13. Dezember 2024.

Die Tage werden wieder länger

Der 21. Dezember ist der kürzeste Tag des Jahres. Ab dem 22. Dezember geht es wieder aufwärts – dann werden die Tage wieder länger.

Quelle: ntv.de

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