Parteiausschluss erfolgreich: AfD setzt Helferich vor die Tür
Politik

Der 35-Jährige kann nun beim Bundesschiedsgericht der AfD in Stuttgart einen Antrag auf Überprüfung seines Parteiausschlusses stellen.
Matthias Helferich gilt selbst innerhalb der AfD als Rechtsaußen. Der Parteiführung in NRW ist er seit längerem ein Dorn im Auge. Ein Schiedsgericht wirft dem 35-Jährigen vor, er schaffe "Bedrohungsszenarien" – und schließt ihn jetzt laut einem Medienbericht aus.
Der Dortmunder Bundestagsabgeordnete Matthias Helferich ist einem Bericht zufolge aus der AfD ausgeschlossen worden. Ein AfD-Schiedsgericht in Düsseldorf habe dem Landesvorstand der Rechtsaußenpartei in Nordrhein-Westfalen im Verfahren gegen den 35-Jährigen recht gegeben, berichtete der "Stern". Demnach hatte der Landesvorstand Ende Mai den Parteiausschluss beantragt.
Helferich, der sich 2017 in einem nicht öffentlichen Facebook-Chat als "das freundliche Gesicht des NS" bezeichnet hatte, war 2021 in den Bundestag eingezogen. Er schloss sich dann aber nicht der AfD-Fraktion an und sitzt seitdem als fraktionsloser Abgeordneter im Parlament.
In seinem Beschluss wirft das Landesschiedsgericht Helferich dem "Stern"-Bericht zufolge unter anderem vor, auf Instagram den Slogan "Raus mit die Viecher" mit dem Begriff "Remigration" verknüpft zu haben. Das zeige "eine Einstellung, einer extrem die Menschenwürde verletzenden Abqualifizierung von Migranten, die augenscheinlich mit Viechern gleichgesetzt werden". Zudem gehe es in dem Beschluss um Kontakte zu Altnazis und Vorwürfe gegen Helferich, er habe Parteifreunde bedroht.
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Der 35-Jährige schaffe "Bedrohungsszenarien", habe wiederholt und gezielt "Fehltritte oder vermeintliche Fehltritte anderer Parteimitglieder" platziert und das getan, "um Druck auszuüben", zitiert der "Stern" aus dem Beschluss des Landesschiedsgerichts der AfD. Unter anderem habe er eine AfD-Frau aus NRW als ehemalige Prostituierte bezeichnet.
Dem "Stern"-Bericht zufolge wies Helferich laut dem Beschluss des Schiedsgerichts in Düsseldorf die Vorwürfe zurück und wies darauf hin, dass es verboten sei, die innerparteiliche Meinungsbildung einzuschränken. Er kann nun beim Bundesschiedsgericht der AfD in Stuttgart einen Antrag auf Überprüfung seines Parteiausschlusses stellen.
Quelle: ntv.de, jki/AFP

