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Bundesländer-Überblick: Diese Corona-Regeln gelten jetzt

April 03
06:58 2021
Corona-Kontrolleure in Düsseldorf Bild vergrößern

Corona-Kontrolleure in Düsseldorf

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Jonas Güttler / dpa

Zahlreiche Bundesländer haben in den vergangenen Tagen ihre Coronaregeln angepasst, meist wurden sie verschärft. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die Bürgerinnen und Bürger zur konsequenten Einhaltung aufgefordert, um so das Wachstum der Infektionszahlen zu bremsen. »Das heißt vor allem, dass es ein ruhiges Osterfest werden soll, eines im kleinen Kreis, mit sehr reduzierten Kontakten«, sagte Merkel in ihrem wöchentlichen Video-Podcast.

Was in den nächsten Tagen erlaubt ist und was verboten, nach Bundesländern geordnet:

Baden-Württemberg

Wen darf ich treffen?

Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum sind möglich für Angehörige von zwei Haushalten, maximal 5 Personen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Ausnahmen sind möglich in Kommunen mit einer stabilen Inzidenz unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen.

Gelten Ausgangssperren?

Die Stadt- und Landkreise sind angewiesen, eine Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr zu verhängen, wenn die Inzidenz sieben Tage lang über 100 liegt, und andere Maßnahmen nicht geholfen haben.

Welche Geschäfte, Dienstleister und Restaurants haben geöffnet?

Geöffnet sind lediglich Geschäfte des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte, Apotheken, Drogerien oder Tankstellen. Bei einer Inzidenz unter 100 dürfen die übrigen Einzelhändler mit Terminvergabe öffnen. Über 100 greift die Notbremse, und diese Option fällt weg.

Die sogenannten körpernahen Dienstleistungen wie Friseure und Kosmetikstudios dürfen öffnen. Kann nicht dauerhaft eine medizinische Maske getragen werden, etwa bei einer Rasur, ist ein tagesaktueller, negativer Corona-Schnelltest notwendig.

Restaurants sind geschlossen, dürfen aber Essen und Getränke zum Abholen anbieten. Bei Ausgangssperren darf nur bis 21 Uhr abgeholt werden.

Welche Ausflüge sind möglich? Was gilt für Sport?

Die Landesregierung bittet darum, von Reisen und Ausflügen abzusehen. Touristische Busreisen und Übernachtungen sind verboten.

Individualsport ist mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Kinder der Haushalte bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Zudem können bis zu 20 Kinder bis 14 Jahre kontaktarmen Sport im Freien machen.

Die Regeln können sich kurzfristig ändern oder lokal abweichen. Hier gibt es weitere Informationen der Landesregierung.

Bayern

Wen darf ich treffen?

Die Regeln sind abhängig von der Inzidenz im eigenen Landkreis oder der Stadt. Liegt die Inzidenz über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche darf ein Haushalt eine weitere Person treffen. Liegt die Inzidenz zwischen 35 und 100, dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen. Kinder unter 14 Jahren werden jeweils nicht mitgezählt. Bei einer Inzidenz unter 35 treten weitere Lockerungen in Kraft.

Gelten Ausgangssperren?

In Städten oder Landkreisen mit Inzidenz über 100 gilt eine Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr.

Welche Geschäfte, Dienstleister und Restaurants haben geöffnet?

Geöffnet sind lediglich Geschäfte des täglichen Bedarfs, etwa Supermärkte, Apotheken, Drogerien oder Tankstellen. Andere Einzelhändler können abhängig von der Inzidenz beispielsweise Shopping mit Termin anbieten. Weitere Informationen gibt es hier.

Friseure, Fuß- und Nagelpflege-Studios dürfen öffnen. Der Abstand zwischen Kundinnen und Kunden muss mindestens 1,5 Meter betragen.

Restaurants sind geschlossen, dürfen aber Essen und Getränke zum Abholen anbieten.

Welche Ausflüge sind möglich? Was gilt für Sport?

Die Landesregierung bittet darum, auf Reisen und Tagesausflüge zu verzichten. Touristische Übernachtungen sind verboten.

Sport ist bei einer Inzidenz über 100 nur kontaktfrei erlaubt, es gelten dieselben Beschränkungen wie bei privaten Treffen. Unter 100 gibt es schrittweise Lockerungen.

Die Regeln können sich kurzfristig ändern oder lokal abweichen. Hier gibt es weitere Informationen der Landesregierung.

Berlin

Wen darf ich treffen?

Derzeit dürfen sich die Angehörigen aus zwei Haushalten treffen, jedoch maximal fünf Personen. Vom 6. April an wird diese Regel verschärft, dann dürfen Angehörige eines Haushalts maximal eine weitere Person treffen.

Gelten Ausgangssperren?

Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur allein oder mit maximal einer weiteren Person gestattet. Vom 6. April an dürfen in dieser Zeit gar keine Personen eines anderen Haushalts mehr getroffen werden.

Welche Geschäfte, Dienstleister und Restaurants haben geöffnet?

Normal geöffnet sind lediglich Geschäfte des täglichen Bedarfs, etwa Supermärkte, Apotheken, Drogerien oder Tankstellen. Kundinnen und Kunden von anderen Einzelhändlern und Dienstleistern müssen einen aktuellen negativen Coronatest vorlegen.

Restaurants sind geschlossen, dürfen aber Essen und Getränke zum Abholen anbieten.

Was gilt für Sport?

Sport darf nur kontaktfrei ausgeübt werden; erlaubt ist Sport mit Angehörigen des eigenen und maximal eines weiteren Haushalts, sofern der Mindestabstand eingehalten wird. Bei Personen aus zwei Haushalten dürfen maximal fünf Personen zusammen Sport treiben. Bis zu 20 Kinder bis einschließlich 12 Jahre dürfen in einer festen Gruppe im Freien Sport machen.

Die Regeln können sich kurzfristig ändern. Hier gibt es weitere Informationen der Landesregierung.

Brandenburg

Wen darf ich treffen?

Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum sind möglich für Angehörige von zwei Haushalten, maximal 5 Personen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.

Gelten Ausgangssperren?

Im Zeitraum vom 1. April bis 5. April gilt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22 Uhr bis 5 Uhr. Wer in dieser Zeit unterwegs sein möchte, braucht dafür einen triftigen Grund. Die Liste mit diesen Ausnahmen findet sich hier.

Welche Geschäfte, Dienstleister und Restaurants haben geöffnet?

Normal geöffnet sind lediglich Geschäfte des täglichen Bedarfs, etwa Supermärkte, Apotheken, Drogerien oder Tankstellen. Kundinnen und Kunden von anderen Einzelhändlern müssen einen Termin vereinbaren und weitere Einschränkungen beachten.

Die sogenannten körpernahen Dienstleistungen wie Friseure und Kosmetikstudios dürfen öffnen. Kann nicht dauerhaft eine medizinische Maske getragen werden, etwa bei einer Rasur, ist ein tagesaktueller, negativer Corona-Schnelltest notwendig.

Restaurants sind geschlossen, dürfen aber Essen und Getränke zum Abholen anbieten.

Welche Ausflüge sind möglich? Was gilt für Sport?

Die Landesregierung bittet darum, von Reisen und Ausflügen abzusehen. Touristische Übernachtungen sind verboten.

Sport ist auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu zehn Personen erlaubt, wenn der Sport kontaktfrei ist und die Teilnehmer notiert werden. Kinder bis 14 Jahre dürfen in Gruppen mit bis zu 20 Teilnehmern Sport treiben.

Die Regeln können sich kurzfristig ändern oder lokal abweichen. Hier gibt es weitere Informationen der Landesregierung.

Bremen

Wen darf ich treffen?

Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum sind möglich für Angehörige von zwei Haushalten, maximal fünf Personen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.

Gelten Ausgangssperren?

Es gibt keine landesweite Ausgangssperre, aber in Bremerhaven zwischen und 21 Uhr und 5 Uhr.

Welche Geschäfte, Dienstleister und Restaurants haben geöffnet?

Geöffnet sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, etwa Supermärkte, Apotheken, Drogerien oder Tankstellen. Blumenläden, Gartencenter und Buchhandlungen sind ebenfalls offen. Andere Einzelhändler müssen schließen.

Die sogenannten körpernahen Dienstleistungen wie Friseure und Kosmetikstudios haben unter strengen Auflagen geöffnet.

Restaurants sind geschlossen, dürfen aber Essen und Getränke zum Abholen anbieten.

Welche Ausflüge sind möglich? Was gilt für Sport?

Touristische Übernachtungen sind verboten.

Sport darf nur als Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt ausgeübt werden. Für Kinder und Jugendliche gibt es Ausnahmen.

Die Regeln können sich kurzfristig ändern. Hier gibt es weitere Informationen der Landesregierung.

Hamburg

Wen darf ich treffen?

Angehörige eines Haushalts dürfen maximal eine weitere Person treffen. Das gilt für alle Kontakte zu Hause wie in der Öffentlichkeit. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt, auch wenn sie getrennt wohnen.

Gelten Ausgangssperren?

Es gilt eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Wer in dieser Zeit unterwegs sein möchte, braucht einen triftigen Grund. Eine Liste der triftigen Gründe gibt es hier.

Welche Geschäfte, Dienstleister und Restaurants haben geöffnet?

Geöffnet sind lediglich Geschäfte des täglichen Bedarfs, etwa Supermärkte, Apotheken, Drogerien oder Tankstellen. Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sind ebenfalls mit Auflagen geöffnet. Andere Einzelhändler dürfen Waren zum Abholen anbieten.

Friseure und Fußpflege-Studios dürfen öffnen. Kundinnen und Kunden müssen einen tagesaktuellen negativen Coronatest vorlegen. Kosmetikstudios, Massagesalons, Sonnenstudios und Tattoo-Studios sind geschlossen.

Restaurants sind geschlossen, dürfen aber Essen und Getränke zum Abholen anbieten, derzeit wegen der Ausgangssperre nur bis 21 Uhr.

Welche Ausflüge sind möglich? Was gilt für Sport?

Die Landesregierung bittet darum, von Reisen und Ausflügen abzusehen. Touristische Busreisen und Übernachtungen sind verboten.

Sport im Freien ist allein oder zu zweit erlaubt, auch mit einer nicht zum eigenen Haushalt gehörenden Person. Kinder unter 14 Jahren können in Gruppen von bis zu zehn Personen im Freien Sport treiben. Nach 21 Uhr bis 5 Uhr ist Sport nur allein erlaubt.

Die Regeln können sich kurzfristig ändern. Hier gibt es weitere Informationen der Landesregierung.

Hessen

Wen darf ich treffen?

Private Treffen im öffentlichen Raum sind möglich für Angehörige von zwei Haushalten, maximal fünf Personen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Landesregierung empfiehlt, diese Regel auch bei Treffen zu Hause zu beachten.

Gelten Ausgangssperren?

Nein.

Welche Geschäfte, Dienstleister und Restaurants haben geöffnet?

Geöffnet sind lediglich Geschäfte des täglichen Bedarfs, etwa Supermärkte, Apotheken, Drogerien oder Tankstellen. Andere Einzelhändler dürfen Waren zum Abholen anbieten.

Anbieter körpernaher Dienstleistungen wie Friseure und Fußpflege-Studios haben unter Auflagen geöffnet.

Restaurants sind geschlossen, dürfen aber Essen und Getränke zum Abholen anbieten.

Welche Ausflüge sind möglich? Was gilt für Sport?

Touristische Übernachtungen sind verboten. Museen, Schlösser, Burgen und Gedenkstätten, Tierparks, Zoos und botanische Gärten dürfen im Rahmen einer festen Terminvergabe und unter strengen Auflagen ihre Außenbereiche wieder öffnen. In Gedenkstätten dürfen zudem auch die Innenräume betreten werden.

Sport kann allein, zu zweit oder mit den Angehörigen zweier Haushalte stattfinden, maximal jedoch mit fünf Personen. Daneben hat die Landesregierung zahlreiche Ausnahmen definiert, etwa für Fitnessstudios, Schwimmbäder, Paartanz, Tennis, Golf, Judo oder Schießsport.

Die Regeln können sich kurzfristig ändern oder lokal abweichen. Hier gibt es weitere Informationen der Landesregierung.

Mecklenburg-Vorpommern

Wen darf ich treffen?

Angehörige eines Haushalts dürfen maximal eine weitere Person treffen. Das gilt für alle Kontakte zu Hause wie in der Öffentlichkeit. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt, auch wenn sie getrennt wohnen.

Gelten Ausgangssperren?

In Landkreisen und Städten mit einer Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche gilt eine Ausgangssperre, sofern es nicht um klar begrenzte Ausbrüche handelt. Die Beschränkungen gelten von 21 Uhr bis 6 Uhr. Wer in dieser Zeit unterwegs sein möchte, braucht einen triftigen Grund. Eine Liste der triftigen Gründe gibt es hier.

Welche Geschäfte, Dienstleister und Restaurants haben geöffnet?

Geöffnet sind lediglich Geschäfte des täglichen Bedarfs, etwa Supermärkte, Apotheken, Drogerien oder Tankstellen. Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sind ebenfalls geöffnet. Andere Einzelhändler dürfen Waren zum Abholen anbieten.

Anbieter körpernaher Dienstleistungen wie Friseure und Fußpflege-Studios dürfen öffnen. Kundinnen und Kunden müssen einen tagesaktuellen negativen Coronatest vorlegen.

Restaurants sind geschlossen, dürfen aber Essen und Getränke zum Abholen anbieten.

Welche Ausflüge sind möglich? Was gilt für Sport?

Die Landesregierung bittet darum, von Reisen und Ausflügen abzusehen. Touristische Übernachtungen sind verboten, Reisen und Tagesausflüge nach Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls. Zoos, Tier- und Vogelparks und botanische Gärten sind geschlossen. Dies gilt nicht für den Besuch der Außenbereiche. Dafür wird ein tagesaktueller, negativer Corona-Schnell- oder Selbsttest benötigt.

Der Individualsport ist auf öffentlichen und privaten Sportanlagen ist mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen möglich. Für Kinder und Jugendliche gibt es teilweise Ausnahmen.

Die Regeln können sich kurzfristig ändern oder lokal abweichen. Hier gibt es weitere Informationen der Landesregierung.

Niedersachsen

Wen darf ich treffen?

Grundsätzlich darf sich ein Haushalt mit zwei Angehörigen eines anderen Haushalts treffen. Das gilt für alle Kontakte zu Hause wie in der Öffentlichkeit. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt, auch wenn sie getrennt wohnen. Für Kommunen mit einer Inzidenz unter 35 und über 100 gelten abweichende Regelungen.

Gelten Ausgangssperren?

In Landkreisen und Städten mit einer Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche sind Ausgangssperren möglich, müssen aber gesondert beschlossen werden. Die Beschränkungen gelten von 21 Uhr bis 5 Uhr. Wer in dieser Zeit unterwegs sein möchte, braucht einen triftigen Grund. Eine Liste der triftigen Gründe gibt es hier.

Welche Geschäfte, Dienstleister und Restaurants haben geöffnet?

Geöffnet sind lediglich Geschäfte des täglichen Bedarfs, etwa Supermärkte, Apotheken, Drogerien oder Tankstellen. Buchhandlungen sind ebenfalls geöffnet. Andere Einzelhändler dürfen Shopping mit Termin anbieten, außer wenn die Inzidenz vor Ort über 100 liegt.

Die sogenannten körpernahen Dienstleistungen wie Friseure und Kosmetikstudios dürfen öffnen. Kann nicht dauerhaft eine medizinische Maske getragen werden, etwa bei einer Rasur, ist ein tagesaktueller, negativer Corona-Schnelltest notwendig.

Restaurants sind geschlossen, dürfen aber Essen und Getränke zum Abholen anbieten.

Welche Ausflüge sind möglich? Was gilt für Sport?

Die Landesregierung bittet darum, von Reisen und Ausflügen abzusehen. Geöffnet werden können Museen, Ausstellungen, Galerien, Zoos, Tierparks und botanische Gärten, aber auch Bibliotheken und Büchereien. Bei einer Inzidenz über 100 ändern sich die Regeln nochmals.

Wer mit wem Sport treiben darf, hängt in Niedersachsen von der lokalen Inzidenz ab. Welche Regeln gelten, finden Sie hier.

Die Regeln können sich kurzfristig ändern oder lokal abweichen. Hier gibt es weitere Informationen der Landesregierung.

Nordrhein-Westfalen

Wen darf ich treffen?

Private Treffen sind möglich für Angehörige von zwei Haushalten, maximal fünf Personen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.

Gelten Ausgangssperren?

Nein.

Welche Geschäfte, Dienstleister und Restaurants haben geöffnet?

Geöffnet sind lediglich Geschäfte des täglichen Bedarfs, etwa Supermärkte, Apotheken, Drogerien oder Tankstellen. Andere Einzelhändler dürfen Waren zum Abholen anbieten, ebenso Shopping mit Termin. Teilweise ist auch bei sehr hohen Inzidenzen das Einkaufen mit einem negativen, tagesaktuellen Coronatest möglich.

Anbieter körpernaher Dienstleistungen wie Friseure und Fußpflege-Studios haben unter Auflagen geöffnet.

Restaurants sind geschlossen, dürfen aber Essen und Getränke zum Abholen anbieten.

Welche Ausflüge sind möglich? Was gilt für Sport?

Die Landesregierung bittet darum, keine unnötigen Reisen und Ausflüge zu unternehmen. Touristische Übernachtungen sind verboten. Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlösser, Zoos, Tierparks und botanische Gärten können mit Terminvergabe öffnen.

Erlaubt ist Individualsport unter freiem Himmel. Kinder bis maximal 14 Jahre können in Gruppen mit bis zu 20 Teilnehmern trainieren.

Die Regeln können sich kurzfristig ändern oder lokal abweichen. Hier gibt es weitere Informationen der Landesregierung.

Rheinland-Pfalz

Wen darf ich treffen?

Private Treffen sind möglich für Angehörige von zwei Haushalten, maximal fünf Personen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt, auch wenn sie getrennt wohnen.

Gelten Ausgangssperren?

Nein.

Welche Geschäfte, Dienstleister und Restaurants haben geöffnet?

Der Einzelhandel hat grundsätzlich geöffnet. Ab einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche gilt jedoch eine Notbremse, sodass lokal in Landkreisen und Städten andere Regeln gelten können.

Friseure und Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege sind erlaubt. Hierzu gehören neben Massagesalons beispielsweise auch Kosmetiksalons, Nagelstudios, Tattoostudios oder Piercingstudios. Kann nicht dauerhaft eine medizinische Maske getragen werden, etwa bei einer Rasur, ist ein tagesaktueller, negativer Coronatest notwendig.

Restaurants sind geschlossen, dürfen aber Essen und Getränke zum Abholen anbieten. Zudem kann die Außengastronomie unter bestimmten Voraussetzungen öffnen.

Welche Ausflüge sind möglich? Was gilt für Sport?

Die Landesregierung bittet darum, keine unnötigen Reisen und Ausflüge zu unternehmen. Touristische Übernachtungen sind verboten. Zoos, Tierparks und botanische Gärten können mit Terminvergabe öffnen.

Sport ist im Freien erlaubt, entweder allein oder kontaktfreier Sport mit den Angehörigen zweier Haushalte, maximal fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Daneben kann in kleinen Gruppen von maximal zehn Leuten trainiert werden, wenn das Abstandsgebot eingehalten wird. Kinder bis maximal 14 Jahre können in Gruppen mit bis zu 20 Teilnehmern trainieren.

Die Regeln können sich kurzfristig ändern oder lokal abweichen. Hier gibt es weitere Informationen der Landesregierung.

Saarland

Wen darf ich treffen?

Private Treffen sind möglich für insgesamt fünf Personen. Diese dürfen aus einem Haushalt, einem zweiten Haushalt mit Familienbezug und einem dritten Haushalt ohne Familienbezug kommen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Gelten Ausgangssperren?

Nein.

Welche Geschäfte, Dienstleister und Restaurants haben geöffnet?

Geöffnet sind lediglich Geschäfte des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte, Apotheken, Drogerien oder Tankstellen. Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sind ebenfalls geöffnet. Andere Einzelhändler dürfen Shopping mit Termin anbieten.

Friseure und Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege sind erlaubt. Kann nicht dauerhaft eine medizinische Maske getragen werden, etwa bei einer Rasur, ist ein tagesaktueller, negativer Coronatest notwendig.

Restaurants sind geschlossen, dürfen aber Essen und Getränke zum Abholen anbieten. Zudem kann die Außengastronomie unter bestimmten Voraussetzungen öffnen.

Die saarländische Landesregierung hat allerdings das komplette Bundesland zum Modellprojekt und umfangreiche Öffnungsschritte vom 6. April an angekündigt.

Welche Ausflüge sind möglich? Was gilt für Sport?

Touristische Übernachtungen sind verboten. Wildparks, Zoos, Bibliotheken, Museen, Galerien und Gedenkstätten können öffnen, teilweise mit Terminvergabe.

Kontaktfreier Freizeitsport ist in Kleingruppen von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich, für Kinder unter 14 Jahren in Gruppen mit bis zu 10 Teilnehmern. Von kommender Woche an greifen weitere Lockerungen.

Die Regeln können sich kurzfristig ändern. Hier gibt es weitere Informationen der Landesregierung.

Sachsen

Wen darf ich treffen?

Private Kontakte sind nur zwischen maximal fünf Personen aus zwei verschiedenen Hausständen erlaubt. Ausnahmen gelten für Familien oder Nachbarn, die sich gegenseitig bei der Kinderbetreuung unterstützen.

Gelten Ausgangssperren?

In Städten und Landkreisen mit einer Inzidenz von über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche treten Ausgangsbeschränkungen in Kraft. Das Zuhause darf dann nur noch mit triftigem Grund verlassen werden. Eine Liste mit Gründen gibt es hier.

Welche Geschäfte, Dienstleister und Restaurants haben geöffnet?

Geöffnet sind lediglich Geschäfte des täglichen Bedarfs, etwa Supermärkte, Apotheken, Drogerien oder Tankstellen, ebenso Buchläden, Baumschulen, Gartenmärkte, Baumärkte und Blumengeschäfte. Vom 6. April an sind weitere Öffnungen durch Shopping mit Termin geplant.

Friseure und Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege sind erlaubt. Kundinnen und Kunden benötigen einen tagesaktuellen, negativen Coronatest.

Restaurants sind geschlossen, dürfen aber Essen und Getränke zum Abholen anbieten.

Welche Ausflüge sind möglich? Was gilt für Sport?

Die Landesregierung bittet darum, keine unnötigen Reisen und Ausflüge zu unternehmen. Touristische Übernachtungen sind verboten. Zoos, Tierparks und botanische Gärten sowie Museen, Galerien und Gedenkstätten dürfen öffnen.

Sport ist erlaubt, und zwar entweder allein oder unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen, also mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Sportanlagen sind aber geschlossen. Sinkt die Inzidenz unter 100, können weitere Lockerungen in Kraft treten.

Die Regeln können sich kurzfristig ändern oder lokal abweichen. Hier gibt es weitere Informationen der Landesregierung.

Sachsen-Anhalt

Wen darf ich treffen?

Private Kontakte sind nur zwischen maximal fünf Personen aus zwei verschiedenen Hausständen erlaubt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.

Gelten Ausgangssperren?

Nein, es gibt keine landesweite Ausgangssperre, allerdings Beschränkungen in einzelnen Städten.

Welche Geschäfte, Dienstleister und Restaurants haben geöffnet?

Geöffnet sind lediglich Geschäfte des täglichen Bedarfs, etwa Supermärkte, Apotheken, Drogerien oder Tankstellen, aber auch Blumenläden, Gärtnereien, Garten- und Baumärkte. Andere Einzelhändler können Shopping mit Termin anbieten.

Friseure und Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege sind erlaubt.

Restaurants sind geschlossen, dürfen aber Essen und Getränke zum Abholen anbieten.

Welche Ausflüge sind möglich? Was gilt für Sport?

Die Landesregierung bittet darum, keine unnötigen Reisen und Ausflüge zu unternehmen. Touristische Übernachtungen sind verboten. Museen, Gedenkstätten, Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Tierparks und botanische Gärten dürfen öffnen.

Kontaktfreier Individualsport ist erlaubt, und zwar allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts. Daneben gibt es mehrere Ausnahmen für organisierte Gruppen, die hier näher erläutert sind.

Die Regeln können sich kurzfristig ändern oder lokal abweichen. Hier gibt es weitere Informationen der Landesregierung.

Schleswig-Holstein

Wen darf ich treffen?

Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum sind möglich für Angehörige von zwei Haushalten, maximal fünf Personen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Hat ein Haushalt mehr als fünf Mitglieder, darf er sich mit einer weiteren Person treffen. Steigt die Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche, können andere Regeln greifen.

Gelten Ausgangssperren?

Nein.

Welche Geschäfte, Dienstleister und Restaurants haben geöffnet?

Grundsätzlich ist der gesamte Einzelhandel geöffnet. Uneingeschränkt sind das die Geschäfte des täglichen Bedarfs, etwa Supermärkte, Apotheken, Drogerien oder Tankstellen, ebenso Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter, Baumärkte und Buchläden. Steigt die Inzidenz in einzelnen Städten oder Landkreisen, treten lokal wieder Einschränkungen in Kraft. Eine Übersicht über alle Kreise findet sich hier.

Die sogenannten körpernahen Dienstleistungen wie Friseure und Kosmetikstudios dürfen öffnen. Kann nicht dauerhaft eine medizinische Maske getragen werden, etwa bei einer Rasur, ist ein tagesaktueller, negativer Coronatest notwendig.

Restaurants sind geschlossen, dürfen aber Essen zum Abholen anbieten.

Welche Ausflüge sind möglich? Was gilt für Sport?

Touristische Übernachtungen sind nicht erlaubt. Tierparks, Wildparks, Aquarien, Zoos, Strandkorbvermietungen und botanische Gärten sind geöffnet, ebenso Bibliotheken, Museen und Gedenkstätten.

Sport ist drinnen und draußen erlaubt, und zwar allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts. Daneben gelten diverse Ausnahmeregelungen für Training in Gruppen, etwa für Kinder und Jugendliche. Weitere Informationen dazu finden sich hier.

Die Regeln können sich kurzfristig ändern oder lokal abweichen. Hier gibt es weitere Informationen der Landesregierung.

Thüringen

Wen darf ich treffen?

Angehörige eines Haushalts dürfen maximal eine weitere Person treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt, auch wenn sie getrennt wohnen.

Zu Ostern gilt eine Sonderregelung: Vom 2. bis 5. April dürfen sich zwei Haushalte treffen, maximal fünf Personen. Kinder sind wie sonst auch ausgenommen.

Gelten Ausgangssperren?

Nein. Alle Personen werden aber aufgefordert, ihre Besorgungen in einem Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort zu erledigen.

Welche Geschäfte, Dienstleister und Restaurants haben geöffnet?

Geöffnet sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, etwa Supermärkte, Apotheken, Drogerien oder Tankstellen, ebenso Baumschulen, Gartenmärkte, Blumenläden und Buchhandlungen. In Baumärkten können Kundinnen und Kunden mit einem Termin einkaufen. Andere Einzelhändler haben geschlossen, Abholung ist möglich.

Die sogenannten körpernahen Dienstleistungen wie Friseure und Kosmetikstudios dürfen öffnen. Kann nicht dauerhaft eine medizinische Maske getragen werden, etwa bei einer Rasur, soll ein tagesaktueller, negativer Corona-Schnelltest vorgelegt werden.

Restaurants sind geschlossen, dürfen aber Essen zum Abholen anbieten.

Welche Ausflüge sind möglich? Was gilt für Sport?

Die Landesregierung bittet darum, von Reisen und Ausflügen abzusehen. Touristische Busreisen und Übernachtungen sind verboten. Zoos, Tierparks und botanische Gärten sollen vom 10. April an Außenbereiche öffnen dürfen.

Erlaubt ist nur der Individualsport unter freiem Himmel und ohne Körperkontakt. Das Training ist allein möglich, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts.

Die Regeln können sich kurzfristig ändern oder lokal abweichen. Hier gibt es weitere Informationen der Landesregierung.

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