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Apple kommt vorerst um Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro herum

July 15
13:18 2020
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Apple-Logo vor irischer Flagge

Foto: LOREN ELLIOTT/ REUTERS

Im Streit um eine Rekordsteuernachzahlung von 13 Milliarden Euro für Apple an Irland hat die EU-Kommission eine Schlappe vor Gericht erlitten. Das EU-Gericht in Luxemburg (EuG) annullierte die Forderung der Kommission aus dem Jahr 2016, wie die Richter am Mittwoch mitteilten.

Die Entscheidung des EU-Gerichts könnte allerdings in der nächsten Instanz anders bewertet werden – Beobachter rechnen nicht damit, dass es die EU-Kommission damit bewenden lässt. Dann würde der Streit noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergehen.

Der politisch aufgeladene Konflikt gilt als wichtige Weichenstellung im jahrelangen Ringen mit diversen Mitgliedstaaten um Steuervergünstigungen für Unternehmen. Berufung kann binnen einer Frist von zwei Monaten eingelegt werden.

Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine ungerechtfertigte staatliche Beihilfe darstellten, erläuterten die Richter des EuG ihre Entscheidung.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte Apple im August 2016 aufgefordert, die Milliardensumme in Irland nachzuzahlen, weil das Land dem Konzern eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt habe. Irland und Apple wehren sich dagegen. Apple betreibt einen großen Teil seines Europageschäftes vom irischen Cork aus – für Irland immer auch ein Prestigeprojekt, das ohne die niedrigen Steuersätze womöglich anderswo angesiedelt worden wäre.

Bei dem Streit geht es nicht nur um viel Geld. Für die Kommission ist es ein massiver Rückschlag in ihren jahrelangen Streitigkeiten mit einzelnen Mitgliedsländern wie Luxemburg um Steuerkonditionen für Unternehmen. Für die in Europa oft gefeierte Kommissarin Vestager war der aufsehenerregende Fall ein Höhepunkt ihrer bisherigen Laufbahn.

Zudem sorgte der Fall für Zündstoff im Streit zwischen den USA und Europa über die Besteuerung amerikanischer Unternehmen. Und für Apple geht es auch um den Ruf: Der iPhone-Hersteller will nicht als Steuerflüchtling und Trickser dastehen.

Die Schlüsselfrage in dem Verfahren ist, welcher Anteil des in Irland angesammelten Geldes in dem Land hätte versteuert werden müssen. Der iPhone-Konzern betonte vor dem EU-Gericht, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien.

Apple argumentiert, die irische Tochter Apple Sales International (ASI) sei lediglich für den Vertrieb von Geräten des Konzerns außerhalb Nord- und Südamerikas zuständig gewesen – während die eigentlichen Werte vor allem in den USA geschaffen worden seien.

Die Kommission bestreitet zwar nicht, dass ein Großteil des intellektuellen Eigentums bei Apple in den USA entstehe. Allerdings habe die irische Steuerbehörde nicht die notwendigen Analysen des gesamten Geschäfts der Apple-Töchter durchgeführt, um begründet entscheiden zu können, welcher Anteil der Gewinne wo versteuert werden sollte. Die Kommission weist auch die Darstellung von Apple zurück, die beiden irischen Firmentöchter seien lediglich mit Vertrieb und Fertigung beauftragt gewesen.

Icon: Der Spiegel

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