Wie ein V-Mann und ein Ex-Islamist Abu Walaa hinter Gitter brachten
Icon: vergrößernAbu Walaa im Gerichtssaal in Celle
Foto: Ronny Hartmann / Getty Images
Abu Walaa schüttelt immer wieder den Kopf, während der Vorsitzende Richter nach fast dreieinhalb Jahren Prozess und 246 Verhandlungstagen das Urteil verkündet. Von Zeugen, die »Märchen« und »Lügen« erzählt hätten, hatte Abu Walaas Verteidigung noch kurz zuvor gesprochen und die Forderung erneuert, ihren Mandanten freizusprechen. Nun macht der Islamist durch wiederholtes Kopfschütteln auf der Anklagebank des Hochsicherheitssaals des Oberlandesgerichts Celle selbst deutlich, was er von dem Urteil des Staatsschutzsenats hält. Nicht viel.
Nach Überzeugung des Senats war Abu Walaa nicht nur einfaches Mitglied der Terrororganisation »Islamischer Staat« (IS), sondern »Repräsentant des IS in Deutschland« und damit der höchste Vertreter der Terrororganisation in der Bundesrepublik.
Abu Walaa, der eigentlich Ahmad Abdulaziz Abdullah A. heißt, 37 Jahre alt und gebürtiger Iraker ist, hat nach Ansicht des Gerichts jungen Männern aus Deutschland dabei geholfen, in das Gebiet des IS nach Syrien und in den Irak zu gelangen. Dabei hatte er direkten Einfluss auf Entscheidungen der IS-Führung und auch darauf, welche Funktion die Ausgereisten innerhalb der Terrororganisation bekleideten. Einem seiner Anhänger, dem sächsischen Konvertiten Martin L., gab er im Jahr 2014 laut Urteil 2000 Euro für die Reise nach Syrien, vermittelte ihm Kontakt zu einem Schleuser und sorgte mit dafür, dass L. eine führende Position im IS-Geheimdienst bekam.
Abu Walaa war im Tatzeitraum von Frühjahr 2014 bis September 2016 Imam und Prediger der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins »Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim«, einem Zentrum der islamistisch-dschihadistischen Szene in Deutschland. Innerhalb der Szene galt er als »führende Autorität mit hoher Strahlkraft und großer Anziehungskraft«, sagt der Richter. Gemeinsam mit den drei Mitangeklagten – Mahmoud O., Hasan C. und Boban S. – habe er junge Männer vorwiegend aus dem Ruhrgebiet und dem Raum Hildesheim für den IS rekrutiert. Abu Walaa habe sie animiert, sich am Kampf des IS zu beteiligen oder sich auch in Deutschland für die Terrororganisation etwa durch Anschläge zu engagieren.
Abu Walaa sei »ein vorsichtiger Mann«, zitiert der Richter die Angaben eines Zeugen. In seinen Videoauftritten im Internet gab er sich geheimnisvoll, trug schwarzes Gewand und schwarzen Turban und war nur von hinten zu sehen. Seine wahren Absichten soll er nur im kleinen Kreis oder unter vier Augen kundgetan haben.
Vor Gericht kann der »Prediger ohne Gesicht« sein Gesicht wegen der Corona-Pandemie hinter einer OP-Maske verbergen. Er trägt Vollbart und Halbglatze. Zu den Vorwürfen hat er im Prozess geschwiegen.
Der Senat stützte sein Urteil im Wesentlichen auf die Angaben des legendären V-Mannes Murat Cem alias VP01, der im Auftrag des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen und des Generalbundesanwalts die salafistische Hassprediger-Zelle um Abu Walaa ausspioniert hatte. SPIEGEL-Reporter hatten Cems fast 20 Jahre währendes Leben als Zuträger der Polizei im Frühjahr in einer Titelgeschichte und einem Buch (»Undercover«) enthüllt.
Cems Angaben wurden ergänzt durch die des Zeugen Anil O., eines ehemaligen Islamisten. Von ihm stammte die Aussage, Abu Walaa sei die »Nummer 1« des IS in Deutschland gewesen. O. reiste mit Frau und Kind im August 2015 nach Syrien zum IS. Ein halbes Jahr später flohen sie in die Türkei und kehrten 2016 schließlich nach Deutschland zurück. Heute kooperiert Anil O. mit den Sicherheitsbehörden und erzählt den Ermittlern alles, was sie wissen wollen. Vor allem über Abu Walaa. Seine Auskunftsfreudigkeit zahlte sich aus. In einem eigenen Prozess wurde er wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung lediglich zu zwei Jahren Haft verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung.
Für die Verteidigung zeichnet sich Anil O. primär durch sein strategisches Verhältnis zu Wahrheit aus. Für sie ist er ein Lügner und Hochstapler. Auch der Senat bescheinigt Anil O. an diesem Tag »ein ausgeprägtes Selbstbewusstsein«. Er sei »überdurchschnittlich intelligent und eloquent«.
An der Glaubhaftigkeit seiner Angaben zweifeln die Richter dennoch nicht. Zwanzig Verhandlungstage lang sei Anil O. im Prozess intensiv befragt worden. Er habe komplexe Geschehen nahezu widerspruchsfrei geschildert. Das Gericht erkannte zudem »frappierende Übereinstimmungen« mit den Angaben des V-Mannes Cem.
Die Annahme der Verteidigung, »dass zwei notorische Lügner sich identische Lügengeschichten erdacht haben«, sei »schlichtweg abwegig«, sagt der Richter. Zumal auch die Aussagen zweier weiterer Zeugen zu ihren Angaben »ohne nennenswerte Widersprüche« passten.
V-Mann Murat Cem war 2015 zunächst auf Anil O. angesetzt worden. Bevor Anil O. als Kronzeuge gegen Extremisten Karriere machte, galt er den Behörden als Top-Gefährder. Cem begegnete Monate später auch Anis Amri, dem späteren Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz, und warnte seine V-Mann-Führer immer wieder vor dem Tunesier. Doch die Beamten interessierten sich stärker für Abu Walaa.
Mit dem SPIEGEL sprach Murat Cem im Frühjahr 2019 schließlich Hunderte Stunden – ohne Wissen der Polizei. Er sagte auch vor Untersuchungsausschüssen zum Berliner Anschlag aus, nur im Prozess vor dem Oberlandesgericht in Celle durfte er nicht als Zeuge erscheinen. Das nordrhein-westfälische Innenministerium erteilte ihm keine Aussagegenehmigung. So konnten weder das Gericht noch die Verteidigung einen der beiden wichtigsten Zeugen der Anklage vernehmen. Sie mussten sich mit der Befragung seiner V-Mann-Führer und des Leiters der Ermittlungskommission begnügen.
Richter Rosenow benennt an diesem Mittwoch noch »eine Vielzahl« weiterer Indizien, die für die IS-Mitgliedschaft Abu Walaas sprechen. Etwa Tonaufnahmen, die sich auf dessen Handy fanden. Darin rechtfertigte Abu Walaa die Ermordung eines jordanischen Kampfpiloten, der vom IS bei lebendigem Leib verbrannt wurde. Oder seine Sprachnachricht »Der abtrünnige Spion«, die er 2016 über den Nachrichtendienst Telegram verbreitete. Kurz zuvor waren Abu Walaas Räume durchsucht worden. Der Prediger ahnte, wem er das zu verdanken hatte, und warnte seine Leute vor dem »Spion« Murat Cem. »Gott der Allmächtige möge diesen Abtrünnigen vernichten«, zitiert der Richter.
Das Gericht verurteilt Abu Walaa schließlich wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie zum Teil in Tateinheit mit Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Terrorismusfinanzierung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren.
Zu Gunsten von Abu Walaa wertet das Gericht, dass er nicht vorbestraft ist, die lange Untersuchungshaft unter den erschwerten Bedingungen eines Terrorismusverfahrens erdulden musste und der Prozess außergewöhnlich lange dauerte. Zu seinen Ungunsten wertet der Senat unter anderem, »dass es sich bei dem IS im Tatzeitraum um die weltweit gefährlichste und schlagkräftigste terroristische Vereinigung gehandelt hat«.
Die drei Mitangeklagten – Mahmoud O., Hasan C. und Boban S. – werden wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu Gesamtfreiheitsstrafen in Höhe von gut vier, sechseinhalb und acht Jahren verurteilt. Abu Walaa, Boban S. und Hasan C. haben nach Überzeugung des Gerichts zwar an verschiedenen Orten, aber zur selben Zeit und mit gleichem Ziel auf ihre vorwiegend jungen Anhänger eingewirkt. Anders als die Bundesanwaltschaft erkannte der Senat zwar ein »Beziehungsgeflecht«, allerdings kein Netzwerk mit festen Strukturen und klarer Rollenaufteilung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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