Sachsen: Mehrere hundert Polizisten »außer der Reihe« gegen Corona geimpft
Icon: vergrößernPolizei in Leipzig (Archivbild)
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Sebastian Willnow / dpa
In Sachsen haben mehrere hundert Polizeibeamte eine Corona-Schutzimpfung »außer der Reihe« erhalten. Wie die Polizeidirektion Dresden bestätigte, wurden seit dem 8. Januar 391 Beamte geimpft. Das Vakzin erhielten sie in den Impfzentren der Stadt Dresden, des Landkreises Meißen und des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Auch die Polizeidirektion Leipzig bestätigt, dass insgesamt 43 ihrer Beamten bis einschließlich 4. Februar geimpft wurden. Dies geschah in den Impfzentren der Stadt Leipzig, des Landkreises Leipzig und des Landkreises Nordsachsen.
Unterbreitet wurden die Impfangebote jeweils vom Deutschen Roten Kreuz, welches in Sachsen für die Logistik der Impfungen zuständig ist. Nach Aussage der Polizei Leipzig hat das Deutsche Rote Kreuz der Polizei mehrfach Impfdosen angeboten, die ansonsten hätten vernichtet werden müssen: »Die Polizeidirektion Leipzig wird derzeit ausschließlich als Auffangorganisation genutzt, die infolge ihrer kurzfristigen Verfügbarkeit am Abend gegebenenfalls Impfdosen erhält, die nicht an Menschen der prioritären Impfgruppen verimpft werden können und ansonsten verfallen würden. Es handelt sich dabei um Impfdosen, die aufgetaut und in einen verarbeitungsfähigen Zustand gebracht wurden, so dass eine weitere Lagerung ausscheidet.« Vor diesem Hintergrund wurden die Angebote angenommen.
Der Landkreis Stendal in Sachsen-Anhalt sorgte zuletzt für Aufsehen, weil er 320 Polizeibeamte in der Impfreihenfolge vorgezogen hatte. Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) kritisierte das eigenmächtige Handeln. Sie kündigte an, den Landkreis für die nicht abgesprochene Aktion zu ermahnen.
Stendal hat den Fehler inzwischen eingeräumt. »Rein rechtlich ist festzuhalten, dass die durch den Landkreis erfolgte damalige Interpretation der Impfverordnung fehlerhaft war«, sagte der für das dortige Impfzentrum zuständige Beigeordnete Sebastian Stoll am Freitagnachmittag. Laut Mitteilung hatten Stoll und der Stendaler Landrat Patrick Puhlmann (SPD) zuvor den Fall aufgearbeitet. Puhlmann kündigte an, er werde »den Sachverhalt konsequent prüfen und im Ergebnis entsprechende Maßnahmen einleiten«.
Polizisten gehören, sofern sie nicht schwer krank oder sehr alt sind, nicht zur ersten Prioritätsgruppe im Impfplan. Sie dürfen damit erst geimpft werden, wenn die Hochbetagten, Schwerkranken und das medizinische Personal vollständig versorgt sind. Besondere Regelungen gelten für Polizeibeamte, die einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt oder in »relevanter Position« bei der Polizei sind.
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