Lina E. kommt gegen Auflagen frei
Das Oberlandesgericht Dresden hatte gegen die Linksextremistin Lina E. eine mehrjährige Haftstrafe verhängt. Nun kommt Lina E. nach zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft vorerst frei. Der Haftbefehl gegen sie werde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, sagte Hans Schlüter-Staats, Vorsitzender Richter der Staatsschutzkammer am Oberlandesgericht Dresden, zum Abschluss der Urteilsbegründung.
Die Reststrafe muss sie erst verbüßen, falls das Urteil rechtskräftig wird. Die 28-Jährige wurde unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.
Sie muss sich nun zweimal wöchentlich bei der Polizei melden, darf den in der Akte vermerkten Wohnsitz nur mit Zustimmung des Gerichts wechseln und muss nach ihrem Reisepass auch den Personalausweis abgeben.
Das Oberlandesgericht hatte die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. wegen mehrerer Angriffe auf Rechtsextreme verurteilt. Es ließ Revision zu.
Noch während am Oberlandesgericht die Urteilsbegründung im Extremismusprozess gegen Lina E. lief, sind am Abend Sympathisanten durch die sächsische Landeshauptstadt gezogen. Die Polizei machte zunächst keine Angaben zu den Teilnehmerzahlen, ein Reporter der Deutschen Presseagentur schätzte sie im niedrigen Hunderterbereich. Die Demonstrantinnen und Demonstranten hielten Transparente mit der Aufschrift »Free Lina«. Zu ähnlichen Demos war in zahlreichen deutschen Städten aufgerufen worden, darunter Berlin, Hamburg und Leipzig.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version war ein Mitangeklagter statt Lina E. auf dem Bild zu sehen. Wir haben dies entsprechend korrigiert.