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Landtagswahlen in der Corona-Krise: Die Qual mit der Wahl

Der Landtag Rheinland-Pfalz tagt derzeit in der Mainzer Rheingoldhalle Icon: vergrößern

Der Landtag Rheinland-Pfalz tagt derzeit in der Mainzer Rheingoldhalle

Andreas Arnold/ DPA

Wer in Zeiten von Corona viele Menschen an einem Ort versammeln will, braucht Platz. Viel Platz. 1,50 Meter sollen die Menschen in Deutschland weiterhin voneinander Abstand halten, mindestens. Bei allen Lockerungen, diese Regel für den Infektionsschutz gilt weiter.

Heißt: Selbst für kleinere Veranstaltungen, die nach und nach wieder möglich werden, müssen die Organisatoren groß denken. Das gilt auch für Parteien. Entsprechend ungewöhnlich sind die Tagungsorte, über die man zurzeit in einigen Kreis- und Ortsverbänden der rheinland-pfälzischen CDU nachdenkt.

  • Die Konservativen in Mainz treffen sich demnächst wohl in einem Flugzeughangar.

  • In Pirmasens war vorübergehend das Regionalligastadion der Stadt im Gespräch.

  • In Haßloch denkt die Union über eine Zusammenkunft auf der Pferderennbahn nach.

Immerhin sieht im Moment alles danach aus, dass solche Versammlungen überhaupt wieder möglich sind. Wenigstens das. Denn vielerorts hat die Pandemie Parteiplanungen massiv durcheinandergewirbelt – und damit für viele offene Frage gesorgt. Nicht nur bei der CDU. Und nicht nur im Südwesten.

Gleich in drei Bundesländern stehen bereits im kommenden Frühjahr Landtagswahlen an. In Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg stimmen die Menschen am 14. März ab, in Thüringen voraussichtlich am 25. April.

Es bleibt also nicht mehr viel Zeit, wenn man bedenkt, wie viel Vorlauf notwendig ist, um die Kandidaten festzulegen. Je nach Bundesland müssen hintereinander die Gremien auf verschiedenen Ebenen tagen, vom Ortsverband bis hin zum Landesparteitag.

Dabei hätten zumindest viele Direktbewerber längst feststehen sollen. In Baden-Württemberg etwa hatten die meisten Parteien ihre Kür ursprünglich für März und April angesetzt. Daraus wurde in der Coronakrise nichts. Die Veranstaltungen wurden abgesagt.

Der Druck in den betroffenen Ländern ist nun gewaltig, alles noch rechtzeitig über die Bühne zu bringen. Dabei ist die Unsicherheit nach wie vor groß. Begrenzte Teilnehmerzahlen und Hygienevorschriften erschweren die Planungen, zumal sich die Regeln praktisch jederzeit ändern können.

Wie ist die Lage in den Ländern?

In Rheinland-Pfalz ist das Wahlverfahren besonders aufwendig. Zunächst müssen die Kandidaten in den Wahlkreisen nominiert werden. Ab 10. Juni sind 75 Personen pro Veranstaltung zugelassen, ab 24. Juni 150 Personen. Eine Halle muss pro Person zehn Quadratmeter Platz bieten. Das heißt: Die Parteien brauchen Hallen, die mindestens 1500 Quadratmeter groß sind.

Neben den Wahlkreiskandidaten müssen die Parteien auch eine Liste aufstellen. Solche Nominierungsparteitage könnten im Fall einer zweiten Welle erst recht in Gefahr geraten. Bis Ende des Jahres aber muss alles feststehen.

In Baden-Württemberg gibt es nur Direktmandate. Das macht die Sache etwas einfacher. Listenaufstellungen entfallen. Die Nominierten müssen den jeweiligen Kreiswahlleitern bis zum 14. Januar vorgelegt werden. Die jüngste Corona-Verordnung lässt Veranstaltungen wieder grundsätzlich zu.

Am 15. Mai teilte die Landeswahlleiterin den Parteien die frohe Botschaft mit. Dem Schreiben legte sie gemeinsam mit dem Innen- und dem Sozialministerium Infektionsschutzempfehlungen für die Mitglieder- und Vertreterversammlungen vor. Die Parteien müssen ihre Konzepte mit dem Gesundheitsamt abstimmen. Es gelten die derzeit üblichen Hygieneregeln. Aber auch: Wer wählen will, soll seinen eigenen Stift mitbringen. Umstritten ist, wer die Kosten für größere Hallen übernimmt.

Thüringen wiederum ist ein Sonderfall. Dort steht keine reguläre Abstimmung an. Die rot-rot-grüne Minderheitskoalition hat dort nach dem Machtchaos im Frühjahr Neuwahlen mit der Union politisch vereinbart. Rechtlich fixiert ist aber noch nichts. Dafür muss zunächst der Landtag seine Auflösung beschließen. Das soll Anfang 2021 geschehen.

Theoretisch könnten die Parteien erst dann ihre Listen aufstellen. Eine Verordnung, die das schon ab September ermöglichen soll, wird derzeit beraten.

In allen drei Ländern üben sich die Parteien derzeit in Optimismus. Man geht derzeit davon aus, dass die Corona-Maßnahmen weiter gelockert werden, heißt es immer wieder; dass man die Wahlveranstaltungen mehr oder weniger normal abhalten kann – live und vor Ort.

Einen Plan B gibt es nicht

Doch was, wenn alles anders kommt? Wenn die Infiziertenzahlen wieder steigen? Wenn es eine zweite Corona-Welle gibt, womöglich sogar deutlich heftiger als beim ersten Mal?

Kaum jemand mag daran im Moment denken. Die Folge wäre ein Wahlchaos, wie es die bundesrepublikanische Demokratie wohl noch nicht erlebt hat.

Präsenzveranstaltungen wären dann wohl nicht möglich. Diese sind aber im Wahlrecht und in den Satzungen vorgeschrieben. Und einen echten Plan B gibt es bislang nicht.

Allenfalls kursieren Überlegungen, wie die Wahlen im größten Notfall sichergestellt werden könnten. Sie alle sind begleitet von großen verfassungsrechtlichen und demokratietheoretischen Zweifeln.

Um die Aufstellungen im Notfall auch digital oder per Briefwahl zu erlauben, müsste in Rheinland-Pfalz das Landeswahlgesetz geändert werden. Darüber wird in der Ampel-Koalition nach SPIEGEL-Informationen geredet.

Der Landesparteitag der SPD, der eigentlich am 27. Juni stattfinden sollte, wurde auf unbestimmt Zeit verschoben. Die Landesliste wollen die Genossen am 28. November in Trier aufstellen.

SPD-Generalsekretär Daniel Stich sagt, dass die Pandemie die Digitalisierung beschleunige. "Wir müssen uns Gedanken machen, wie wir mittelfristig digitale Wahlparteitage ermöglichen." Dazu müsse es Gespräche mit allen Parteien geben. "Im digitalen Zeitalter brauchen wir eine digitale Demokratie."

Auf Bundesebene verhandeln die Generalsekretäre bereits seit einigen Wochen über dieses Thema. SPD und Grüne haben vorgeschlagen, das Bundeswahlgesetz um eine Notfalloption zu ergänzen: Aufstellungen könnten dann auch in einer Kombination aus digitaler Versammlung und Briefwahl möglich sein.

Dagegen gibt es aber in allen Parteien rechtliche Bedenken. Juristen warnen, Wahlen könnten anfechtbar sein, wenn nicht alle Aufstellungen unter dem gleichen Wahlrecht stattfinden würden.

Eine andere Option wäre die radikalste Lösung. Ein Aufschub der Wahlen. Möglich wäre das, allerdings für eine begrenzte Zeit. In Rheinland-Pfalz muss spätestens am 16. Mai 2021 gewählt werden, in Baden-Württemberg spätestens Ende April.

Einfacher wäre es in Thüringen. Um Wahlkampf und Wahlen während einer eskalierenden Coronakrise zu vermeiden, könnten die Parteien einfach darauf verzichten, den Landtag aufzulösen. Das Mittel der Wahl wäre hier also Nichtstun.

Icon: Der Spiegel