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Corona-Maßnahmen beschlossen: Familientreffen an Ostern bleiben verboten

March 22
20:19 2021
Ostern auf Abstand: Ausnahmen von der Haushalt-plus-eins-Regel soll es über die Feiertage nicht geben Icon: vergrößern

Ostern auf Abstand: Ausnahmen von der Haushalt-plus-eins-Regel soll es über die Feiertage nicht geben

Foto: Ralph Peters / imago images

Die Runde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel hat beschlossen, dass es für die Ostertage keine gelockerten Kontaktvorschriften geben wird. Das erfuhr der SPIEGEL aus Verhandlungskreisen. Demnach dürfen sich über die Feiertage nur Mitglieder eines Haushaltes und eine weitere Person treffen, ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren.

Die Bund-Länder-Runde berät seit dem Nachmittag in einer Videoschalte über weitere Beschlüsse im Kampf gegen Covid-19. In der Beschlussvorlage, die dem SPIEGEL vorliegt, war ursprünglich angedacht, Verwandtschaftsbesuche über die Osterfeiertage zu erlauben.

»Das besonnene Verhalten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland während der Weihnachtstage hat eindrucksvoll gezeigt, wie Familienzusammenkünfte sicher gestaltet werden können«, hieß es dazu in dem Papier. Die Passage wurde nun komplett gestrichen – die Länderchefinnen und Länderchefs waren entsprechend mit Merkel übereingekommen.

Öffnungspläne sind vom Tisch

Bereits einig sind sich Bund und Länder, den gegenwärtigen Shutdown bis zum 18. April zu verlängern. Auch die Notbremse ab einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 soll wieder konsequent verfolgt werden. Angesichts stark steigender Infektionszahlen – am Montag lag die Sieben-Tage-Inzidenz bundesweit bei 107,3 Fällen je 100.000 Einwohner – sind weitere Öffnungspläne so vorerst vom Tisch.

Beim letzten Treffen vom 3. März hatten sich die Tagenden auf erste Lockerungen geeinigt. Unter anderem war es wieder erlaubt, mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenzukommen. Auch ein stufenweiser Öffnungsplan war erarbeitet worden. Künftig gelten wieder Kontaktbeschränkungen wie zuletzt Ende Februar, auch der Einzelhandel und Museen müssen wieder schließen.

Hamburg hatte vergangenen Freitag die Notbremse bereits gezogen, andere Bundesländer und Regionen veränderten jedoch für sich die Bestimmungen.

Keine Testpflicht für Betriebe

Keine verschärften Regeln soll es nach SPIEGEL-Informationen für Unternehmen geben. Die SPD-geführten Bundesländer hatten angeregt, eine Testpflicht in Betrieben einzuführen, die ihren Angestellten kein Homeoffice ermöglichen können. Die CDU-geführten Länder plädierten hingegen auf Selbstverpflichtung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Schlussendlich wurde die Testpflicht gestrichen – die Nutzung von Schnelltest bleibt jedem Betrieb selbst überlassen.

Ziel ist, Mitarbeiter mindestens einmal wöchentlich zu testen. Anfang April soll es einen Bericht vonseiten der Wirtschaft zum Stand der Testkampagne geben. Erst dann soll beraten werden, ob von politischer Seite weiterer Handlungsbedarf in dieser Hinsicht besteht.

Icon: Der Spiegel

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