{"id":755,"date":"2020-06-27T13:48:16","date_gmt":"2020-06-27T10:48:16","guid":{"rendered":"http:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/rassistische-polizeigewalt-was-keiner-zahlt-gibt-es-nicht\/"},"modified":"2020-06-27T13:48:16","modified_gmt":"2020-06-27T10:48:16","slug":"rassistische-polizeigewalt-was-keiner-zahlt-gibt-es-nicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/rassistische-polizeigewalt-was-keiner-zahlt-gibt-es-nicht\/","title":{"rendered":"Rassistische Polizeigewalt: Was keiner z\u00e4hlt, gibt es nicht"},"content":{"rendered":"<figure>     <img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/cdn.prod.www.spiegel.de\/images\/6b3513ce-7b75-4f92-a094-843018eb12a3_w948_r1.77_fpx49.98_fpy52.97.jpg\" title=\"Anfang Juni: Anti-Rassismus-Demo in K\u00f6ln\" alt=\"Anfang Juni: Anti-Rassismus-Demo in K\u00f6ln\"\/>      Icon: vergr\u00f6\u00dfern<figcaption>\n<p class=\"caps\">Anfang Juni: Anti-Rassismus-Demo in K\u00f6ln<\/p>\n<p> Christoph Hardt\/ imago images\/Future Image <\/figcaption><\/figure>\n<p>2019 z\u00e4hlte die Polizei 172 r\u00e4uberische Angriffe auf Kraftfahrer, bei denen mit einer Schusswaffe gedroht wurde. Sie z\u00e4hlte 17.336 F\u00e4lle, bei denen mit dem Tatmittel &quot;Internet\u201d pornografisches Material verbreitet wurden. Au\u00dferdem erfasste sie, dass von 1518 aufgekl\u00e4rten F\u00e4llen des Totschlags oder der T\u00f6tung auf Verlangen 506 unter Alkoholeinfluss ver\u00fcbt wurden &#8211; also exakt ein Drittel. All diese Zahlen lassen sich in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) finden.<\/p>\n<p>Was nicht in der Statistik steht: Wie oft Polizeibeamte zu T\u00e4tern wurden &#8211; und wie oft aus rassistischen Motiven. Weder in der Polizeilichen Kriminalstatistik noch in der Staatsanwaltschaftsstatistik finden sich Zahlen dazu, wie oft Polizisten rassistisches Profiling oder rassistische Gewalt vorgeworfen wurde &#8211; oder auch nur wie viele Anzeigen es aus diesen Gr\u00fcnden gegen Beamte gab. In den bundesweiten Statistiken zu &quot;politisch motivierter Kriminalit\u00e4t\u201d finden sich Zahlen von \u00dcbergriffen gegen Polizisten &#8211; aber nicht \u00fcber solche, die von ihnen ausgegangen sein k\u00f6nnten. Dabei handelt es sich bei dieser Statistik um eine sogenannte Eingangsstatistik. Das hei\u00dft, die Straftaten werden bereits beim ersten Anfangsverdacht erfasst.<\/p>\n<p><strong>Zentrale Daten<\/strong><\/p>\n<p>Rassismus bei der Polizei ist in Deutschland ein heikles Thema. Kritik an der Polizei schl\u00e4gt oft massive Gegenwehr entgegen. Das Problem: Wenn es keine Institution gibt, die das Ausma\u00df von rassistischer Polizeigewalt erfasst, kann ihre Existenz weder bewiesen, noch widerlegt werden. <\/p>\n<p>Die Vereinten Nationen und der Europarat fordern Deutschland schon seit Jahren dazu auf, unabh\u00e4ngige Beschwerdemechanismen gegen\u00fcber der Polizei zu schaffen. Diese k\u00f6nnten auch zentral Daten sammeln. Deutschland lehnte dies bislang ab. Die Begr\u00fcndung: Anders als in Gro\u00dfbritannien werden die Ermittlungen hier von der Staatsanwaltschaft geleitet, die allerdings regelm\u00e4\u00dfig auf die Unterst\u00fctzung durch die Polizei zur\u00fcckgreift. Daher fehle die praktische Unabh\u00e4ngigkeit und das Vertrauen von Betroffenen, sagt Eric T\u00f6pfer vom &quot;Deutschen Institut f\u00fcr Menschenrechte&quot;. Der Berliner Verein ist politisch unabh\u00e4ngig und wird aus dem Bundeshaushalt finanziert.<\/p>\n<p>Auch eine aktuelle SPIEGEL-Umfrage durch das Meinungsforschungsinstitut Civey zeigt, dass Teile der Bev\u00f6lkerung die Strafverfolgung von Polizisten als unzureichend betrachten. <\/p>\n<p>In der Staatsanwaltschaftsstatistik lassen sich zwar Zahlen zu Ermittlungen gegen Polizeibeamte finden &#8211; doch \u00fcber Grund und Inhalt der Verfahren, l\u00e4sst sich keine Aussage treffen. <\/p>\n<p><strong>Unterschiedliche Ans\u00e4tze in den L\u00e4ndern<\/strong><\/p>\n<p>Die Bundesl\u00e4nder verfolgen verschiedene Ans\u00e4tze. In Schleswig-Holstein, Baden-W\u00fcrttemberg und Rheinland-Pfalz gibt es Polizeibeschwerdestellen, die an das Amt der B\u00fcrgerbeauftragten angegliedert sind und somit den Landesparlamenten unterstehen. In Hamburg, Bremen und Bayern gibt es Dezernate f\u00fcr Interne Ermittlungen, die nicht der Polizei, sondern direkt dem Innensenator beziehungsweise -minister unterstellt sind. In Th\u00fcringen und Sachsen unterstehen die Beschwerdestellen den Innenministerien, in Berlin dem Polizeipr\u00e4sidenten.<\/p>\n<p>Die unterschiedlichen Erscheinungsformen und Verantwortlichkeiten bergen ein weiteres Problem: Nicht \u00fcberall, wo Polizeigewalt erfasst wird, geschieht das nach denselben Definitionen und Kategorien. Das zeigt eine Anfrage des SPIEGEL bei den verschiedenen Polizei- und Ermittlungsstellen.<\/p>\n<p>Die Fragen orientierten sich an den Kategorien der Staatsanwaltschaftsstatistik. Sie unterscheidet bei Straftaten zum Beispiel zwischen &quot;Gewalt und Aussetzung durch Polizeibedienstete\u201d und &quot;Zwang und Missbrauch des Amtes\u201d. In Bremen, Hamburg, Berlin und Schleswig-Holstein waren die Begrifflichkeiten nicht bekannt &#8211; in Th\u00fcringen, Rheinland-Pfalz oder Baden-W\u00fcrttemberg hingegen schon. Vergleiche zwischen Bundesl\u00e4ndern anzustellen, wird so nahezu unm\u00f6glich. <\/p>\n<p><strong>Anzeige wegen &quot;rassistischer Diskriminierung&quot;<\/strong><\/p>\n<p>Eine Antwort war aber stets die gleiche: Die ethnische Herkunft der Beschwerdef\u00fchrer wird nicht erfasst. <\/p>\n<p>Das darf sie auch nicht. Seit dem Ende der NS-Diktatur ist es in Deutschland verboten, Daten auf der Basis der Ethnie zu erheben. Allerdings kann so auch nicht festgestellt werden, ob m\u00f6glicherweise mehr Beschwerden gegen Polizeibeamte von nicht-wei\u00dfen Personen ausgehen. Einzige Ausnahme: Die Betroffenen machen rassistische Diskriminierung zum Gegenstand ihrer Anzeige oder Beschwerde. <\/p>\n<p>Dies f\u00fchrt zu einem weiteren Problem: Polizeibeamte gelten vor Gericht als besonders glaubw\u00fcrdig. Das ist einerseits verst\u00e4ndlich &#8211; denn der Staat muss seinen Beamten trauen k\u00f6nnen. Doch in manchen F\u00e4llen steht dann ihre Aussage gegen die von Personen, die Anzeige gegen sie erstattet haben. Anw\u00e4lte von Opfern rassistischer Polizeigewalt raten ihren Mandanten h\u00e4ufig von juristischen Schritten ab &#8211; weil Anzeigen in der Regel mit einer Gegenanzeige quittiert werden, die dann vor Gericht landet, anders als die urspr\u00fcngliche Anzeige des Opfers. So erkl\u00e4rt es Eric T\u00f6pfer vom &quot;Deutschen Institut f\u00fcr Menschenrechte&quot;.<\/p>\n<p>Ein Beispiel: Auf Nachfrage des SPIEGEL antwortete das B\u00fcro der Polizeibeauftragten in Rheinland-Pfalz, es habe in den Jahren 2018\/19 einen Fall von behaupteter Polizeigewalt gegeben. Der Beschwerdef\u00fchrer sei &quot;afro-amerikanischer Staatsb\u00fcrger\u201d gewesen. Die Beschuldigung des Rassismus habe zu einer Gegenanzeige durch die Beamten gef\u00fchrt und sei Gegenstand eines Strafverfahrens gegen den Mann gewesen. Er habe sich in der Verhandlung \u00f6ffentlich f\u00fcr die von ihm erhobenen Vorw\u00fcrfe entschuldigt.<\/p>\n<h3>&quot;Es gibt ein riesiges Dunkelfeld&quot;<\/h3>\n<p>Viele Opfer rassistischer Polizeigewalt wendeten sich deshalb gar nicht erst an die Polizei, sagen Menschenrechtsorganisationen. Das k\u00f6nnte ein Hinweis darauf sein, warum die wenigen Zahlen, die vorliegen, so niedrig sind: In den Jahren 2018 und 2019 gab es einen Fall in Rheinland-Pfalz, elf F\u00e4lle von politisch motivierter Kriminalit\u00e4t von rechts mit bayerischen Polizeibeamten als Tatverd\u00e4chtigen, in Hamburg zwei F\u00e4lle, in denen die Opfer Diskriminierung beklagt haben.<\/p>\n<p>Maria Scharlau arbeitet f\u00fcr Amnesty International zu Polizei und Menschenrechten. Scharlau kritisiert, dass in Deutschland jegliche Mechanismen fehlten, um Polizeigewalt systematisch aufzukl\u00e4ren. &quot;Man wei\u00df nicht: Was sind die Zahlen? Wie oft kommt das vor? Es gibt ein riesiges Dunkelfeld&quot;, sagt Scharlau. Eine Studie der Ruhr-Universit\u00e4t Bochum hat herausgefunden, dass dieses Dunkelfeld wohl f\u00fcnfmal so gro\u00df ist wie das Hellfeld, also die polizeilich erfassten F\u00e4lle.<\/p>\n<p>Doch an wen sollte man sich wenden, wenn nicht an die Polizei? Ein Modell w\u00e4ren &quot;unabh\u00e4ngige Polizeibeschwerdestellen\u201d, wie auch SPD-Vorsitzende Saskia Esken sie forderte. Dabei handelt es sich um Ombuds- oder Ermittlungsstellen, die nicht den jeweiligen Polizeipr\u00e4sidenten oder Innenministerien unterstellt sind, sondern den Parlamenten berichten. In anderen L\u00e4ndern gibt es diese Institution bereits &#8211; beispielsweise in Gro\u00dfbritannien oder D\u00e4nemark. <\/p>\n<h3>&quot;Wir sind Seismograf&quot;<\/h3>\n<p>In Deutschland gibt es solche Stellen bislang in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Baden-W\u00fcrttemberg. In Rheinland-Pfalz ist derzeit Barbara Schleicher-Rothmund B\u00fcrger- und Polizeibeauftragte. Sie sagt, wenn sich Themen h\u00e4ufen &#8211; also beispielsweise rassistische \u00dcbergriffe &#8211; dann w\u00fcrde dies in ihre j\u00e4hrlichen Berichte aufgenommen. &quot;Wir sind Seismograf&quot;, sagt Schleicher-Rothmund. <\/p>\n<p>Doch die Kompetenzen der neutralen Beschwerdestellen sind gering: Da sie keine eigenen Ermittlungen f\u00fchren d\u00fcrfen, geben sie die Beschwerden an die Innenministerien weiter, die sich dann wiederum an die Beh\u00f6rden wenden. Schleicher-Rothmund bef\u00fcrwortet das. &quot;Wir sind klare Anh\u00e4nger der Gewaltenteilung&quot;, sagt sie. Sie k\u00f6nne keine T\u00e4tigkeiten ergreifen, die zur Exekutive geh\u00f6ren. Die Stellen sind bislang noch jung &#8211; beides k\u00f6nnen Gr\u00fcnde daf\u00fcr sein, dass sich nur wenige Personen mit schwerwiegenden Vorw\u00fcrfen dorthin wenden. <\/p>\n<p>&quot;Es wird immer ein Dunkelfeld geben, deshalb braucht es eine starke Zivilgesellschaft\u201d, sagt Eric T\u00f6pfer vom &quot;Deutschen Institut f\u00fcr Menschenrechte&quot;. Es gibt bereits Vereine und Gruppen, die sich dem Thema verschrieben haben. Das Problem: Sie haben kein Geld, so sagen es Amnesty International, Die &quot;Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland&quot; oder auch die &quot;Kampagne f\u00fcr Opfer rassistischer Polizeigewalt&quot; (KOP) in Berlin.<\/p>\n<p>Die KOP f\u00fchrt eine Chronologie \u00fcber rassistische \u00dcbergriffe durch Polizeibeamte. &quot;F\u00fcr ganz Deutschland k\u00f6nnten wir das nicht bereitstellen\u201d, sagt Leiter Biplab Basu. 42 F\u00e4lle hat die KOP Berlin im Jahr 2018 gez\u00e4hlt. Die Stadt Berlin sagt, es gab 21 Beschwerden zu Racial Profiling. Die ethnische Herkunft von Opfern von Polizeigewalt sei nicht erfasst worden. <\/p>\n<p> Icon: Der Spiegel<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Icon: vergr\u00f6\u00dfern Anfang Juni: Anti-Rassismus-Demo in K\u00f6ln Christoph Hardt\/ imago images\/Future Image 2019 z\u00e4hlte die Polizei 172 r\u00e4uberische Angriffe auf Kraftfahrer, bei denen mit einer Schusswaffe gedroht wurde. 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