{"id":6920,"date":"2021-04-03T06:58:19","date_gmt":"2021-04-03T03:58:19","guid":{"rendered":"http:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/bundeslander-uberblick-diese-corona-regeln-gelten-jetzt\/"},"modified":"2021-04-03T06:58:19","modified_gmt":"2021-04-03T03:58:19","slug":"bundeslander-uberblick-diese-corona-regeln-gelten-jetzt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/bundeslander-uberblick-diese-corona-regeln-gelten-jetzt\/","title":{"rendered":"Bundesl\u00e4nder-\u00dcberblick: Diese Corona-Regeln gelten jetzt"},"content":{"rendered":"<figure>     <img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/cdn.prod.www.spiegel.de\/images\/e6e08c18-ad2f-4330-931c-c520625bfcb6_w948_r1.77_fpx50_fpy81_fd50.jpg\" title=\"Corona-Kontrolleure in D\u00fcsseldorf\" alt=\"Corona-Kontrolleure in D\u00fcsseldorf\"\/>        Bild vergr\u00f6\u00dfern<figcaption>\n<p class=\"caps\">Corona-Kontrolleure in D\u00fcsseldorf<\/p>\n<p>  Foto:\u2002<\/p>\n<p>Jonas G\u00fcttler \/ dpa<\/p>\n<\/figcaption><\/figure>\n<p>Zahlreiche Bundesl\u00e4nder haben in den vergangenen Tagen ihre Coronaregeln angepasst, meist wurden sie versch\u00e4rft. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger zur konsequenten Einhaltung aufgefordert, um so das Wachstum der Infektionszahlen zu bremsen. \u00bbDas hei\u00dft vor allem, dass es ein ruhiges Osterfest werden soll, eines im kleinen Kreis, mit sehr reduzierten Kontakten\u00ab, sagte Merkel in ihrem w\u00f6chentlichen Video-Podcast.<\/p>\n<p>Was in den n\u00e4chsten Tagen erlaubt ist und was verboten, nach Bundesl\u00e4ndern geordnet:<\/p>\n<h3>Baden-W\u00fcrttemberg<\/h3>\n<p><strong>Wen darf ich treffen? <\/strong><\/p>\n<p>Private Treffen im \u00f6ffentlichen oder privaten Raum sind m\u00f6glich f\u00fcr Angeh\u00f6rige von zwei Haushalten, maximal 5 Personen. Kinder der beiden Haushalte bis einschlie\u00dflich 14 Jahre werden nicht mitgez\u00e4hlt. Paare, die nicht zusammenleben, z\u00e4hlen als ein Haushalt. Ausnahmen sind m\u00f6glich in Kommunen mit einer stabilen Inzidenz unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen.<\/p>\n<p><strong>Gelten Ausgangssperren?<\/strong><\/p>\n<p>Die Stadt- und Landkreise sind angewiesen, eine Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr zu verh\u00e4ngen, wenn die Inzidenz sieben Tage lang \u00fcber 100 liegt, und andere Ma\u00dfnahmen nicht geholfen haben.<\/p>\n<p><strong>Welche Gesch\u00e4fte, Dienstleister und Restaurants haben ge\u00f6ffnet?<\/strong><\/p>\n<p>Ge\u00f6ffnet sind lediglich Gesch\u00e4fte des t\u00e4glichen Bedarfs, also etwa Superm\u00e4rkte, Apotheken, Drogerien oder Tankstellen. Bei einer Inzidenz unter 100 d\u00fcrfen die \u00fcbrigen Einzelh\u00e4ndler mit Terminvergabe \u00f6ffnen. \u00dcber 100 greift die Notbremse, und diese Option f\u00e4llt weg.<\/p>\n<p>Die sogenannten k\u00f6rpernahen Dienstleistungen wie Friseure und Kosmetikstudios d\u00fcrfen \u00f6ffnen. Kann nicht dauerhaft eine medizinische Maske getragen werden, etwa bei einer Rasur, ist ein tagesaktueller, negativer Corona-Schnelltest notwendig.<\/p>\n<p>Restaurants sind geschlossen, d\u00fcrfen aber Essen und Getr\u00e4nke zum Abholen anbieten. Bei Ausgangssperren darf nur bis 21 Uhr abgeholt werden.<\/p>\n<p><strong>Welche Ausfl\u00fcge sind m\u00f6glich? Was gilt f\u00fcr Sport?<\/strong><\/p>\n<p>Die Landesregierung bittet darum, von Reisen und Ausfl\u00fcgen abzusehen. Touristische Busreisen und \u00dcbernachtungen sind verboten.<\/p>\n<p>Individualsport ist mit maximal f\u00fcnf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Kinder der Haushalte bis 14 Jahre werden nicht mitgez\u00e4hlt. Zudem k\u00f6nnen bis zu 20 Kinder bis 14 Jahre kontaktarmen Sport im Freien machen.<\/p>\n<p>Die Regeln k\u00f6nnen sich kurzfristig \u00e4ndern oder lokal abweichen. Hier gibt es weitere Informationen der Landesregierung.<\/p>\n<h3>Bayern<\/h3>\n<p><strong>Wen darf ich treffen? <\/strong><\/p>\n<p>Die Regeln sind abh\u00e4ngig von der Inzidenz im eigenen Landkreis oder der Stadt. Liegt die Inzidenz \u00fcber 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche darf ein Haushalt eine weitere Person treffen. Liegt die Inzidenz zwischen 35 und 100, d\u00fcrfen maximal f\u00fcnf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen. Kinder unter 14 Jahren werden jeweils nicht mitgez\u00e4hlt. Bei einer Inzidenz unter 35 treten weitere Lockerungen in Kraft.<\/p>\n<p><strong>Gelten Ausgangssperren?<\/strong><\/p>\n<p>In St\u00e4dten oder Landkreisen mit Inzidenz \u00fcber 100 gilt eine Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr.<\/p>\n<p><strong>Welche Gesch\u00e4fte, Dienstleister und Restaurants haben ge\u00f6ffnet?<\/strong><\/p>\n<p>Ge\u00f6ffnet sind lediglich Gesch\u00e4fte des t\u00e4glichen Bedarfs, etwa Superm\u00e4rkte, Apotheken, Drogerien oder Tankstellen. Andere Einzelh\u00e4ndler k\u00f6nnen abh\u00e4ngig von der Inzidenz beispielsweise Shopping mit Termin anbieten. Weitere Informationen gibt es hier.<\/p>\n<p>Friseure, Fu\u00df- und Nagelpflege-Studios d\u00fcrfen \u00f6ffnen. Der Abstand zwischen Kundinnen und Kunden muss mindestens 1,5 Meter betragen.<\/p>\n<p>Restaurants sind geschlossen, d\u00fcrfen aber Essen und Getr\u00e4nke zum Abholen anbieten.<\/p>\n<p><strong>Welche Ausfl\u00fcge sind m\u00f6glich? Was gilt f\u00fcr Sport?<\/strong><\/p>\n<p>Die Landesregierung bittet darum, auf Reisen und Tagesausfl\u00fcge zu verzichten. Touristische \u00dcbernachtungen sind verboten.<\/p>\n<p>Sport ist bei einer Inzidenz \u00fcber 100 nur kontaktfrei erlaubt, es gelten dieselben Beschr\u00e4nkungen wie bei privaten Treffen. Unter 100 gibt es schrittweise Lockerungen.<\/p>\n<p>Die Regeln k\u00f6nnen sich kurzfristig \u00e4ndern oder lokal abweichen. Hier gibt es weitere Informationen der Landesregierung.<\/p>\n<h3>Berlin<\/h3>\n<p><strong>Wen darf ich treffen? <\/strong><\/p>\n<p>Derzeit d\u00fcrfen sich die Angeh\u00f6rigen aus zwei Haushalten treffen, jedoch maximal f\u00fcnf Personen. Vom 6. April an wird diese Regel versch\u00e4rft, dann d\u00fcrfen Angeh\u00f6rige eines Haushalts maximal eine weitere Person treffen.<\/p>\n<p><strong>Gelten Ausgangssperren?<\/strong><\/p>\n<p>Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr ist der Aufenthalt im \u00f6ffentlichen Raum nur allein oder mit maximal einer weiteren Person gestattet. Vom 6. April an d\u00fcrfen in dieser Zeit gar keine Personen eines anderen Haushalts mehr getroffen werden.<\/p>\n<p><strong>Welche Gesch\u00e4fte, Dienstleister und Restaurants haben ge\u00f6ffnet?<\/strong><\/p>\n<p>Normal ge\u00f6ffnet sind lediglich Gesch\u00e4fte des t\u00e4glichen Bedarfs, etwa Superm\u00e4rkte, Apotheken, Drogerien oder Tankstellen. Kundinnen und Kunden von anderen Einzelh\u00e4ndlern und Dienstleistern m\u00fcssen einen aktuellen negativen Coronatest vorlegen.<\/p>\n<p>Restaurants sind geschlossen, d\u00fcrfen aber Essen und Getr\u00e4nke zum Abholen anbieten.<\/p>\n<p><strong>Was gilt f\u00fcr Sport?<\/strong><\/p>\n<p>Sport darf nur kontaktfrei ausge\u00fcbt werden; erlaubt ist Sport mit Angeh\u00f6rigen des eigenen und maximal eines weiteren Haushalts, sofern der Mindestabstand eingehalten wird. Bei Personen aus zwei Haushalten d\u00fcrfen maximal f\u00fcnf Personen zusammen Sport treiben. Bis zu 20 Kinder bis einschlie\u00dflich 12 Jahre d\u00fcrfen in einer festen Gruppe im Freien Sport machen.<\/p>\n<p>Die Regeln k\u00f6nnen sich kurzfristig \u00e4ndern. Hier gibt es weitere Informationen der Landesregierung.<\/p>\n<h3>Brandenburg<\/h3>\n<p><strong>Wen darf ich treffen? <\/strong><\/p>\n<p>Private Treffen im \u00f6ffentlichen oder privaten Raum sind m\u00f6glich f\u00fcr Angeh\u00f6rige von zwei Haushalten, maximal 5 Personen. Kinder der beiden Haushalte bis einschlie\u00dflich 14 Jahre werden nicht mitgez\u00e4hlt.<\/p>\n<p><strong>Gelten Ausgangssperren?<\/strong><\/p>\n<p>Im Zeitraum vom 1. April bis 5. April gilt eine n\u00e4chtliche Ausgangsbeschr\u00e4nkung von 22 Uhr bis 5 Uhr. Wer in dieser Zeit unterwegs sein m\u00f6chte, braucht daf\u00fcr einen triftigen Grund. Die Liste mit diesen Ausnahmen findet sich hier.<\/p>\n<p><strong>Welche Gesch\u00e4fte, Dienstleister und Restaurants haben ge\u00f6ffnet?<\/strong><\/p>\n<p>Normal ge\u00f6ffnet sind lediglich Gesch\u00e4fte des t\u00e4glichen Bedarfs, etwa Superm\u00e4rkte, Apotheken, Drogerien oder Tankstellen. Kundinnen und Kunden von anderen Einzelh\u00e4ndlern m\u00fcssen einen Termin vereinbaren und weitere Einschr\u00e4nkungen beachten.<\/p>\n<p>Die sogenannten k\u00f6rpernahen Dienstleistungen wie Friseure und Kosmetikstudios d\u00fcrfen \u00f6ffnen. Kann nicht dauerhaft eine medizinische Maske getragen werden, etwa bei einer Rasur, ist ein tagesaktueller, negativer Corona-Schnelltest notwendig.<\/p>\n<p>Restaurants sind geschlossen, d\u00fcrfen aber Essen und Getr\u00e4nke zum Abholen anbieten.<\/p>\n<p><strong>Welche Ausfl\u00fcge sind m\u00f6glich? Was gilt f\u00fcr Sport?<\/strong><\/p>\n<p>Die Landesregierung bittet darum, von Reisen und Ausfl\u00fcgen abzusehen. Touristische \u00dcbernachtungen sind verboten.<\/p>\n<p>Sport ist auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu zehn Personen erlaubt, wenn der Sport kontaktfrei ist und die Teilnehmer notiert werden. Kinder bis 14 Jahre d\u00fcrfen in Gruppen mit bis zu 20 Teilnehmern Sport treiben.<\/p>\n<p>Die Regeln k\u00f6nnen sich kurzfristig \u00e4ndern oder lokal abweichen. Hier gibt es weitere Informationen der Landesregierung.<\/p>\n<h3>Bremen<\/h3>\n<p><strong>Wen darf ich treffen? <\/strong><\/p>\n<p>Private Treffen im \u00f6ffentlichen oder privaten Raum sind m\u00f6glich f\u00fcr Angeh\u00f6rige von zwei Haushalten, maximal f\u00fcnf Personen. Kinder der beiden Haushalte bis einschlie\u00dflich 14 Jahre werden nicht mitgez\u00e4hlt.<\/p>\n<p><strong>Gelten Ausgangssperren?<\/strong><\/p>\n<p>Es gibt keine landesweite Ausgangssperre, aber in Bremerhaven zwischen und 21 Uhr und 5 Uhr.<\/p>\n<p><strong>Welche Gesch\u00e4fte, Dienstleister und Restaurants haben ge\u00f6ffnet?<\/strong><\/p>\n<p>Ge\u00f6ffnet sind Gesch\u00e4fte des t\u00e4glichen Bedarfs, etwa Superm\u00e4rkte, Apotheken, Drogerien oder Tankstellen. Blumenl\u00e4den, Gartencenter und Buchhandlungen sind ebenfalls offen. Andere Einzelh\u00e4ndler m\u00fcssen schlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Die sogenannten k\u00f6rpernahen Dienstleistungen wie Friseure und Kosmetikstudios haben unter strengen Auflagen ge\u00f6ffnet.<\/p>\n<p>Restaurants sind geschlossen, d\u00fcrfen aber Essen und Getr\u00e4nke zum Abholen anbieten.<\/p>\n<p><strong>Welche Ausfl\u00fcge sind m\u00f6glich? Was gilt f\u00fcr Sport?<\/strong><\/p>\n<p>Touristische \u00dcbernachtungen sind verboten.<\/p>\n<p>Sport darf nur als Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt ausge\u00fcbt werden. F\u00fcr Kinder und Jugendliche gibt es Ausnahmen.<\/p>\n<p>Die Regeln k\u00f6nnen sich kurzfristig \u00e4ndern. Hier gibt es weitere Informationen der Landesregierung.<\/p>\n<h3>Hamburg<\/h3>\n<p><strong>Wen darf ich treffen? <\/strong><\/p>\n<p>Angeh\u00f6rige eines Haushalts d\u00fcrfen maximal eine weitere Person treffen. Das gilt f\u00fcr alle Kontakte zu Hause wie in der \u00d6ffentlichkeit. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgez\u00e4hlt. Paare gelten als ein Haushalt, auch wenn sie getrennt wohnen.<\/p>\n<p><strong>Gelten Ausgangssperren?<\/strong><\/p>\n<p>Es gilt eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Wer in dieser Zeit unterwegs sein m\u00f6chte, braucht einen triftigen Grund. Eine Liste der triftigen Gr\u00fcnde gibt es hier.<\/p>\n<p><strong>Welche Gesch\u00e4fte, Dienstleister und Restaurants haben ge\u00f6ffnet?<\/strong><\/p>\n<p>Ge\u00f6ffnet sind lediglich Gesch\u00e4fte des t\u00e4glichen Bedarfs, etwa Superm\u00e4rkte, Apotheken, Drogerien oder Tankstellen. Buchhandlungen, Blumengesch\u00e4fte und Gartenm\u00e4rkte sind ebenfalls mit Auflagen ge\u00f6ffnet. Andere Einzelh\u00e4ndler d\u00fcrfen Waren zum Abholen anbieten.<\/p>\n<p>Friseure und Fu\u00dfpflege-Studios d\u00fcrfen \u00f6ffnen. Kundinnen und Kunden m\u00fcssen einen tagesaktuellen negativen Coronatest vorlegen. Kosmetikstudios, Massagesalons, Sonnenstudios und Tattoo-Studios sind geschlossen.<\/p>\n<p>Restaurants sind geschlossen, d\u00fcrfen aber Essen und Getr\u00e4nke zum Abholen anbieten, derzeit wegen der Ausgangssperre nur bis 21 Uhr.<\/p>\n<p><strong>Welche Ausfl\u00fcge sind m\u00f6glich? Was gilt f\u00fcr Sport?<\/strong><\/p>\n<p>Die Landesregierung bittet darum, von Reisen und Ausfl\u00fcgen abzusehen. Touristische Busreisen und \u00dcbernachtungen sind verboten.<\/p>\n<p>Sport im Freien ist allein oder zu zweit erlaubt, auch mit einer nicht zum eigenen Haushalt geh\u00f6renden Person. Kinder unter 14 Jahren k\u00f6nnen in Gruppen von bis zu zehn Personen im Freien Sport treiben. Nach 21 Uhr bis 5 Uhr ist Sport nur allein erlaubt.<\/p>\n<p>Die Regeln k\u00f6nnen sich kurzfristig \u00e4ndern. Hier gibt es weitere Informationen der Landesregierung.<\/p>\n<h3>Hessen<\/h3>\n<p><strong>Wen darf ich treffen? <\/strong><\/p>\n<p>Private Treffen im \u00f6ffentlichen Raum sind m\u00f6glich f\u00fcr Angeh\u00f6rige von zwei Haushalten, maximal f\u00fcnf Personen. Kinder der beiden Haushalte bis einschlie\u00dflich 14 Jahre werden nicht mitgez\u00e4hlt. Die Landesregierung empfiehlt, diese Regel auch bei Treffen zu Hause zu beachten.<\/p>\n<p><strong>Gelten Ausgangssperren?<\/strong><\/p>\n<p>Nein.<\/p>\n<p><strong>Welche Gesch\u00e4fte, Dienstleister und Restaurants haben ge\u00f6ffnet?<\/strong><\/p>\n<p>Ge\u00f6ffnet sind lediglich Gesch\u00e4fte des t\u00e4glichen Bedarfs, etwa Superm\u00e4rkte, Apotheken, Drogerien oder Tankstellen. Andere Einzelh\u00e4ndler d\u00fcrfen Waren zum Abholen anbieten.<\/p>\n<p>Anbieter k\u00f6rpernaher Dienstleistungen wie Friseure und Fu\u00dfpflege-Studios haben unter Auflagen ge\u00f6ffnet.<\/p>\n<p>Restaurants sind geschlossen, d\u00fcrfen aber Essen und Getr\u00e4nke zum Abholen anbieten.<\/p>\n<p><strong>Welche Ausfl\u00fcge sind m\u00f6glich? Was gilt f\u00fcr Sport?<\/strong><\/p>\n<p>Touristische \u00dcbernachtungen sind verboten. Museen, Schl\u00f6sser, Burgen und Gedenkst\u00e4tten, Tierparks, Zoos und botanische G\u00e4rten d\u00fcrfen im Rahmen einer festen Terminvergabe und unter strengen Auflagen ihre Au\u00dfenbereiche wieder \u00f6ffnen. In Gedenkst\u00e4tten d\u00fcrfen zudem auch die Innenr\u00e4ume betreten werden.<\/p>\n<p>Sport kann allein, zu zweit oder mit den Angeh\u00f6rigen zweier Haushalte stattfinden, maximal jedoch mit f\u00fcnf Personen. Daneben hat die Landesregierung zahlreiche Ausnahmen definiert, etwa f\u00fcr Fitnessstudios, Schwimmb\u00e4der, Paartanz, Tennis, Golf, Judo oder Schie\u00dfsport.<\/p>\n<p>Die Regeln k\u00f6nnen sich kurzfristig \u00e4ndern oder lokal abweichen. Hier gibt es weitere Informationen der Landesregierung.<\/p>\n<h3>Mecklenburg-Vorpommern<\/h3>\n<p><strong>Wen darf ich treffen? <\/strong><\/p>\n<p>Angeh\u00f6rige eines Haushalts d\u00fcrfen maximal eine weitere Person treffen. Das gilt f\u00fcr alle Kontakte zu Hause wie in der \u00d6ffentlichkeit. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgez\u00e4hlt. Paare gelten als ein Haushalt, auch wenn sie getrennt wohnen.<\/p>\n<p><strong>Gelten Ausgangssperren?<\/strong><\/p>\n<p>In Landkreisen und St\u00e4dten mit einer Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche gilt eine Ausgangssperre, sofern es nicht um klar begrenzte Ausbr\u00fcche handelt. Die Beschr\u00e4nkungen gelten von 21 Uhr bis 6 Uhr. Wer in dieser Zeit unterwegs sein m\u00f6chte, braucht einen triftigen Grund. Eine Liste der triftigen Gr\u00fcnde gibt es hier.<\/p>\n<p><strong>Welche Gesch\u00e4fte, Dienstleister und Restaurants haben ge\u00f6ffnet?<\/strong><\/p>\n<p>Ge\u00f6ffnet sind lediglich Gesch\u00e4fte des t\u00e4glichen Bedarfs, etwa Superm\u00e4rkte, Apotheken, Drogerien oder Tankstellen. Buchhandlungen, Blumengesch\u00e4fte und Gartenm\u00e4rkte sind ebenfalls ge\u00f6ffnet. Andere Einzelh\u00e4ndler d\u00fcrfen Waren zum Abholen anbieten.<\/p>\n<p>Anbieter k\u00f6rpernaher Dienstleistungen wie Friseure und Fu\u00dfpflege-Studios d\u00fcrfen \u00f6ffnen. Kundinnen und Kunden m\u00fcssen einen tagesaktuellen negativen Coronatest vorlegen.<\/p>\n<p>Restaurants sind geschlossen, d\u00fcrfen aber Essen und Getr\u00e4nke zum Abholen anbieten.<\/p>\n<p><strong>Welche Ausfl\u00fcge sind m\u00f6glich? Was gilt f\u00fcr Sport?<\/strong><\/p>\n<p>Die Landesregierung bittet darum, von Reisen und Ausfl\u00fcgen abzusehen. Touristische \u00dcbernachtungen sind verboten, Reisen und Tagesausfl\u00fcge nach Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls. Zoos, Tier- und Vogelparks und botanische G\u00e4rten sind geschlossen. Dies gilt nicht f\u00fcr den Besuch der Au\u00dfenbereiche. Daf\u00fcr wird ein tagesaktueller, negativer Corona-Schnell- oder Selbsttest ben\u00f6tigt.<\/p>\n<p>Der Individualsport ist auf \u00f6ffentlichen und privaten Sportanlagen ist mit maximal f\u00fcnf Personen aus zwei Hausst\u00e4nden m\u00f6glich. F\u00fcr Kinder und Jugendliche gibt es teilweise Ausnahmen.<\/p>\n<p>Die Regeln k\u00f6nnen sich kurzfristig \u00e4ndern oder lokal abweichen. Hier gibt es weitere Informationen der Landesregierung.<\/p>\n<h3>Niedersachsen<\/h3>\n<p><strong>Wen darf ich treffen? <\/strong><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich darf sich ein Haushalt mit zwei Angeh\u00f6rigen eines anderen Haushalts treffen. Das gilt f\u00fcr alle Kontakte zu Hause wie in der \u00d6ffentlichkeit. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgez\u00e4hlt. Paare gelten als ein Haushalt, auch wenn sie getrennt wohnen. F\u00fcr Kommunen mit einer Inzidenz unter 35 und \u00fcber 100 gelten abweichende Regelungen.<\/p>\n<p><strong>Gelten Ausgangssperren?<\/strong><\/p>\n<p>In Landkreisen und St\u00e4dten mit einer Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche sind Ausgangssperren m\u00f6glich, m\u00fcssen aber gesondert beschlossen werden. Die Beschr\u00e4nkungen gelten von 21 Uhr bis 5 Uhr. Wer in dieser Zeit unterwegs sein m\u00f6chte, braucht einen triftigen Grund. Eine Liste der triftigen Gr\u00fcnde gibt es hier.<\/p>\n<p><strong>Welche Gesch\u00e4fte, Dienstleister und Restaurants haben ge\u00f6ffnet?<\/strong><\/p>\n<p>Ge\u00f6ffnet sind lediglich Gesch\u00e4fte des t\u00e4glichen Bedarfs, etwa Superm\u00e4rkte, Apotheken, Drogerien oder Tankstellen. Buchhandlungen sind ebenfalls ge\u00f6ffnet. Andere Einzelh\u00e4ndler d\u00fcrfen Shopping mit Termin anbieten, au\u00dfer wenn die Inzidenz vor Ort \u00fcber 100 liegt.<\/p>\n<p>Die sogenannten k\u00f6rpernahen Dienstleistungen wie Friseure und Kosmetikstudios d\u00fcrfen \u00f6ffnen. Kann nicht dauerhaft eine medizinische Maske getragen werden, etwa bei einer Rasur, ist ein tagesaktueller, negativer Corona-Schnelltest notwendig.<\/p>\n<p>Restaurants sind geschlossen, d\u00fcrfen aber Essen und Getr\u00e4nke zum Abholen anbieten.<\/p>\n<p><strong>Welche Ausfl\u00fcge sind m\u00f6glich? Was gilt f\u00fcr Sport?<\/strong><\/p>\n<p>Die Landesregierung bittet darum, von Reisen und Ausfl\u00fcgen abzusehen. Ge\u00f6ffnet werden k\u00f6nnen Museen, Ausstellungen, Galerien, Zoos, Tierparks und botanische G\u00e4rten, aber auch Bibliotheken und B\u00fcchereien. Bei einer Inzidenz \u00fcber 100 \u00e4ndern sich die Regeln nochmals.<\/p>\n<p>Wer mit wem Sport treiben darf, h\u00e4ngt in Niedersachsen von der lokalen Inzidenz ab. Welche Regeln gelten, finden Sie hier.<\/p>\n<p>Die Regeln k\u00f6nnen sich kurzfristig \u00e4ndern oder lokal abweichen. Hier gibt es weitere Informationen der Landesregierung.<\/p>\n<h3>Nordrhein-Westfalen<\/h3>\n<p><strong>Wen darf ich treffen? <\/strong><\/p>\n<p>Private Treffen sind m\u00f6glich f\u00fcr Angeh\u00f6rige von zwei Haushalten, maximal f\u00fcnf Personen. Kinder der beiden Haushalte bis einschlie\u00dflich 14 Jahre werden nicht mitgez\u00e4hlt.<\/p>\n<p><strong>Gelten Ausgangssperren?<\/strong><\/p>\n<p>Nein.<\/p>\n<p><strong>Welche Gesch\u00e4fte, Dienstleister und Restaurants haben ge\u00f6ffnet?<\/strong><\/p>\n<p>Ge\u00f6ffnet sind lediglich Gesch\u00e4fte des t\u00e4glichen Bedarfs, etwa Superm\u00e4rkte, Apotheken, Drogerien oder Tankstellen. Andere Einzelh\u00e4ndler d\u00fcrfen Waren zum Abholen anbieten, ebenso Shopping mit Termin. Teilweise ist auch bei sehr hohen Inzidenzen das Einkaufen mit einem negativen, tagesaktuellen Coronatest m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Anbieter k\u00f6rpernaher Dienstleistungen wie Friseure und Fu\u00dfpflege-Studios haben unter Auflagen ge\u00f6ffnet.<\/p>\n<p>Restaurants sind geschlossen, d\u00fcrfen aber Essen und Getr\u00e4nke zum Abholen anbieten.<\/p>\n<p><strong>Welche Ausfl\u00fcge sind m\u00f6glich? Was gilt f\u00fcr Sport?<\/strong><\/p>\n<p>Die Landesregierung bittet darum, keine unn\u00f6tigen Reisen und Ausfl\u00fcge zu unternehmen. Touristische \u00dcbernachtungen sind verboten. Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schl\u00f6sser, Zoos, Tierparks und botanische G\u00e4rten k\u00f6nnen mit Terminvergabe \u00f6ffnen.<\/p>\n<p>Erlaubt ist Individualsport unter freiem Himmel. Kinder bis maximal 14 Jahre k\u00f6nnen in Gruppen mit bis zu 20 Teilnehmern trainieren.<\/p>\n<p>Die Regeln k\u00f6nnen sich kurzfristig \u00e4ndern oder lokal abweichen. Hier gibt es weitere Informationen der Landesregierung.<\/p>\n<h3>Rheinland-Pfalz<\/h3>\n<p><strong>Wen darf ich treffen? <\/strong><\/p>\n<p>Private Treffen sind m\u00f6glich f\u00fcr Angeh\u00f6rige von zwei Haushalten, maximal f\u00fcnf Personen. Kinder der beiden Haushalte bis einschlie\u00dflich 14 Jahre werden nicht mitgez\u00e4hlt. Paare gelten als ein Haushalt, auch wenn sie getrennt wohnen.<\/p>\n<p><strong>Gelten Ausgangssperren?<\/strong><\/p>\n<p>Nein.<\/p>\n<p><strong>Welche Gesch\u00e4fte, Dienstleister und Restaurants haben ge\u00f6ffnet?<\/strong><\/p>\n<p>Der Einzelhandel hat grunds\u00e4tzlich ge\u00f6ffnet. Ab einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche gilt jedoch eine Notbremse, sodass lokal in Landkreisen und St\u00e4dten andere Regeln gelten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Friseure und Dienstleistungen im Bereich der K\u00f6rperpflege sind erlaubt. Hierzu geh\u00f6ren neben Massagesalons beispielsweise auch Kosmetiksalons, Nagelstudios, Tattoostudios oder Piercingstudios. Kann nicht dauerhaft eine medizinische Maske getragen werden, etwa bei einer Rasur, ist ein tagesaktueller, negativer Coronatest notwendig.<\/p>\n<p>Restaurants sind geschlossen, d\u00fcrfen aber Essen und Getr\u00e4nke zum Abholen anbieten. Zudem kann die Au\u00dfengastronomie unter bestimmten Voraussetzungen \u00f6ffnen.<\/p>\n<p><strong>Welche Ausfl\u00fcge sind m\u00f6glich? Was gilt f\u00fcr Sport?<\/strong><\/p>\n<p>Die Landesregierung bittet darum, keine unn\u00f6tigen Reisen und Ausfl\u00fcge zu unternehmen. Touristische \u00dcbernachtungen sind verboten. Zoos, Tierparks und botanische G\u00e4rten k\u00f6nnen mit Terminvergabe \u00f6ffnen.<\/p>\n<p>Sport ist im Freien erlaubt, entweder allein oder kontaktfreier Sport mit den Angeh\u00f6rigen zweier Haushalte, maximal f\u00fcnf Personen. Kinder bis 14 Jahre z\u00e4hlen nicht mit. Daneben kann in kleinen Gruppen von maximal zehn Leuten trainiert werden, wenn das Abstandsgebot eingehalten wird. Kinder bis maximal 14 Jahre k\u00f6nnen in Gruppen mit bis zu 20 Teilnehmern trainieren.<\/p>\n<p>Die Regeln k\u00f6nnen sich kurzfristig \u00e4ndern oder lokal abweichen. Hier gibt es weitere Informationen der Landesregierung.<\/p>\n<h3>Saarland<\/h3>\n<p><strong>Wen darf ich treffen? <\/strong><\/p>\n<p>Private Treffen sind m\u00f6glich f\u00fcr insgesamt f\u00fcnf Personen. Diese d\u00fcrfen aus einem Haushalt, einem zweiten Haushalt mit Familienbezug und einem dritten Haushalt ohne Familienbezug kommen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgez\u00e4hlt.<\/p>\n<p><strong>Gelten Ausgangssperren?<\/strong><\/p>\n<p>Nein.<\/p>\n<p><strong>Welche Gesch\u00e4fte, Dienstleister und Restaurants haben ge\u00f6ffnet?<\/strong><\/p>\n<p>Ge\u00f6ffnet sind lediglich Gesch\u00e4fte des t\u00e4glichen Bedarfs, also etwa Superm\u00e4rkte, Apotheken, Drogerien oder Tankstellen. Buchhandlungen, Blumengesch\u00e4fte und Gartenm\u00e4rkte sind ebenfalls ge\u00f6ffnet. Andere Einzelh\u00e4ndler d\u00fcrfen Shopping mit Termin anbieten.<\/p>\n<p>Friseure und Dienstleistungen im Bereich der K\u00f6rperpflege sind erlaubt. Kann nicht dauerhaft eine medizinische Maske getragen werden, etwa bei einer Rasur, ist ein tagesaktueller, negativer Coronatest notwendig.<\/p>\n<p>Restaurants sind geschlossen, d\u00fcrfen aber Essen und Getr\u00e4nke zum Abholen anbieten. Zudem kann die Au\u00dfengastronomie unter bestimmten Voraussetzungen \u00f6ffnen.<\/p>\n<p>Die saarl\u00e4ndische Landesregierung hat allerdings das komplette Bundesland zum Modellprojekt und umfangreiche \u00d6ffnungsschritte vom 6. April an angek\u00fcndigt.<\/p>\n<p><strong>Welche Ausfl\u00fcge sind m\u00f6glich? Was gilt f\u00fcr Sport?<\/strong><\/p>\n<p>Touristische \u00dcbernachtungen sind verboten. Wildparks, Zoos, Bibliotheken, Museen, Galerien und Gedenkst\u00e4tten k\u00f6nnen \u00f6ffnen, teilweise mit Terminvergabe.<\/p>\n<p>Kontaktfreier Freizeitsport ist in Kleingruppen von maximal f\u00fcnf Personen aus zwei Haushalten m\u00f6glich, f\u00fcr Kinder unter 14 Jahren in Gruppen mit bis zu 10 Teilnehmern. Von kommender Woche an greifen weitere Lockerungen.<\/p>\n<p>Die Regeln k\u00f6nnen sich kurzfristig \u00e4ndern. Hier gibt es weitere Informationen der Landesregierung.<\/p>\n<h3>Sachsen<\/h3>\n<p><strong>Wen darf ich treffen? <\/strong><\/p>\n<p>Private Kontakte sind nur zwischen maximal f\u00fcnf Personen aus zwei verschiedenen Hausst\u00e4nden erlaubt. Ausnahmen gelten f\u00fcr Familien oder Nachbarn, die sich gegenseitig bei der Kinderbetreuung unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p><strong>Gelten Ausgangssperren?<\/strong><\/p>\n<p>In St\u00e4dten und Landkreisen mit einer Inzidenz von \u00fcber 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche treten Ausgangsbeschr\u00e4nkungen in Kraft. Das Zuhause darf dann nur noch mit triftigem Grund verlassen werden. Eine Liste mit Gr\u00fcnden gibt es hier.<\/p>\n<p><strong>Welche Gesch\u00e4fte, Dienstleister und Restaurants haben ge\u00f6ffnet?<\/strong><\/p>\n<p>Ge\u00f6ffnet sind lediglich Gesch\u00e4fte des t\u00e4glichen Bedarfs, etwa Superm\u00e4rkte, Apotheken, Drogerien oder Tankstellen, ebenso Buchl\u00e4den, Baumschulen, Gartenm\u00e4rkte, Baum\u00e4rkte und Blumengesch\u00e4fte. Vom 6. April an sind weitere \u00d6ffnungen durch Shopping mit Termin geplant.<\/p>\n<p>Friseure und Dienstleistungen im Bereich der K\u00f6rperpflege sind erlaubt. Kundinnen und Kunden ben\u00f6tigen einen tagesaktuellen, negativen Coronatest.<\/p>\n<p>Restaurants sind geschlossen, d\u00fcrfen aber Essen und Getr\u00e4nke zum Abholen anbieten.<\/p>\n<p><strong>Welche Ausfl\u00fcge sind m\u00f6glich? Was gilt f\u00fcr Sport?<\/strong><\/p>\n<p>Die Landesregierung bittet darum, keine unn\u00f6tigen Reisen und Ausfl\u00fcge zu unternehmen. Touristische \u00dcbernachtungen sind verboten. Zoos, Tierparks und botanische G\u00e4rten sowie Museen, Galerien und Gedenkst\u00e4tten d\u00fcrfen \u00f6ffnen.<\/p>\n<p>Sport ist erlaubt, und zwar entweder allein oder unter Einhaltung der Kontaktbeschr\u00e4nkungen, also mit maximal f\u00fcnf Personen aus zwei Haushalten. Sportanlagen sind aber geschlossen. Sinkt die Inzidenz unter 100, k\u00f6nnen weitere Lockerungen in Kraft treten.<\/p>\n<p>Die Regeln k\u00f6nnen sich kurzfristig \u00e4ndern oder lokal abweichen. Hier gibt es weitere Informationen der Landesregierung.<\/p>\n<h3>Sachsen-Anhalt<\/h3>\n<p><strong>Wen darf ich treffen? <\/strong><\/p>\n<p>Private Kontakte sind nur zwischen maximal f\u00fcnf Personen aus zwei verschiedenen Hausst\u00e4nden erlaubt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgez\u00e4hlt.<\/p>\n<p><strong>Gelten Ausgangssperren?<\/strong><\/p>\n<p>Nein, es gibt keine landesweite Ausgangssperre, allerdings Beschr\u00e4nkungen in einzelnen St\u00e4dten.<\/p>\n<p><strong>Welche Gesch\u00e4fte, Dienstleister und Restaurants haben ge\u00f6ffnet?<\/strong><\/p>\n<p>Ge\u00f6ffnet sind lediglich Gesch\u00e4fte des t\u00e4glichen Bedarfs, etwa Superm\u00e4rkte, Apotheken, Drogerien oder Tankstellen, aber auch Blumenl\u00e4den, G\u00e4rtnereien, Garten- und Baum\u00e4rkte. Andere Einzelh\u00e4ndler k\u00f6nnen Shopping mit Termin anbieten.<\/p>\n<p>Friseure und Dienstleistungen im Bereich der K\u00f6rperpflege sind erlaubt.<\/p>\n<p>Restaurants sind geschlossen, d\u00fcrfen aber Essen und Getr\u00e4nke zum Abholen anbieten.<\/p>\n<p><strong>Welche Ausfl\u00fcge sind m\u00f6glich? Was gilt f\u00fcr Sport?<\/strong><\/p>\n<p>Die Landesregierung bittet darum, keine unn\u00f6tigen Reisen und Ausfl\u00fcge zu unternehmen. Touristische \u00dcbernachtungen sind verboten. Museen, Gedenkst\u00e4tten, Ausstellungsh\u00e4user, Bibliotheken, Tierparks und botanische G\u00e4rten d\u00fcrfen \u00f6ffnen.<\/p>\n<p>Kontaktfreier Individualsport ist erlaubt, und zwar allein, zu zweit oder mit den Angeh\u00f6rigen des eigenen Haushalts. Daneben gibt es mehrere Ausnahmen f\u00fcr organisierte Gruppen, die hier n\u00e4her erl\u00e4utert sind.<\/p>\n<p>Die Regeln k\u00f6nnen sich kurzfristig \u00e4ndern oder lokal abweichen. Hier gibt es weitere Informationen der Landesregierung.<\/p>\n<h3>Schleswig-Holstein<\/h3>\n<p><strong>Wen darf ich treffen? <\/strong><\/p>\n<p>Private Treffen im \u00f6ffentlichen oder privaten Raum sind m\u00f6glich f\u00fcr Angeh\u00f6rige von zwei Haushalten, maximal f\u00fcnf Personen. Kinder der beiden Haushalte bis einschlie\u00dflich 13 Jahre werden nicht mitgez\u00e4hlt. Paare, die nicht zusammenleben, z\u00e4hlen als ein Haushalt. Hat ein Haushalt mehr als f\u00fcnf Mitglieder, darf er sich mit einer weiteren Person treffen. Steigt die Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis \u00fcber 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche, k\u00f6nnen andere Regeln greifen.<\/p>\n<p><strong>Gelten Ausgangssperren?<\/strong><\/p>\n<p>Nein.<\/p>\n<p><strong>Welche Gesch\u00e4fte, Dienstleister und Restaurants haben ge\u00f6ffnet?<\/strong><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich ist der gesamte Einzelhandel ge\u00f6ffnet. Uneingeschr\u00e4nkt sind das die Gesch\u00e4fte des t\u00e4glichen Bedarfs, etwa Superm\u00e4rkte, Apotheken, Drogerien oder Tankstellen, ebenso Blumenl\u00e4den, G\u00e4rtnereien, Gartenbaucenter, Baum\u00e4rkte und Buchl\u00e4den. Steigt die Inzidenz in einzelnen St\u00e4dten oder Landkreisen, treten lokal wieder Einschr\u00e4nkungen in Kraft. Eine \u00dcbersicht \u00fcber alle Kreise findet sich hier.<\/p>\n<p>Die sogenannten k\u00f6rpernahen Dienstleistungen wie Friseure und Kosmetikstudios d\u00fcrfen \u00f6ffnen. Kann nicht dauerhaft eine medizinische Maske getragen werden, etwa bei einer Rasur, ist ein tagesaktueller, negativer Coronatest notwendig.<\/p>\n<p>Restaurants sind geschlossen, d\u00fcrfen aber Essen zum Abholen anbieten.<\/p>\n<p><strong>Welche Ausfl\u00fcge sind m\u00f6glich? Was gilt f\u00fcr Sport?<\/strong><\/p>\n<p>Touristische \u00dcbernachtungen sind nicht erlaubt. Tierparks, Wildparks, Aquarien, Zoos, Strandkorbvermietungen und botanische G\u00e4rten sind ge\u00f6ffnet, ebenso Bibliotheken, Museen und Gedenkst\u00e4tten.<\/p>\n<p>Sport ist drinnen und drau\u00dfen erlaubt, und zwar allein, zu zweit oder mit den Angeh\u00f6rigen des eigenen Haushalts. Daneben gelten diverse Ausnahmeregelungen f\u00fcr Training in Gruppen, etwa f\u00fcr Kinder und Jugendliche. Weitere Informationen dazu finden sich hier.<\/p>\n<p>Die Regeln k\u00f6nnen sich kurzfristig \u00e4ndern oder lokal abweichen. Hier gibt es weitere Informationen der Landesregierung.<\/p>\n<h3>Th\u00fcringen<\/h3>\n<p><strong>Wen darf ich treffen? <\/strong><\/p>\n<p>Angeh\u00f6rige eines Haushalts d\u00fcrfen maximal eine weitere Person treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgez\u00e4hlt. Paare gelten als ein Haushalt, auch wenn sie getrennt wohnen.<\/p>\n<p>Zu Ostern gilt eine Sonderregelung: Vom 2. bis 5. April d\u00fcrfen sich zwei Haushalte treffen, maximal f\u00fcnf Personen. Kinder sind wie sonst auch ausgenommen.<\/p>\n<p><strong>Gelten Ausgangssperren?<\/strong><\/p>\n<p>Nein. Alle Personen werden aber aufgefordert, ihre Besorgungen in einem Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort zu erledigen.<\/p>\n<p><strong>Welche Gesch\u00e4fte, Dienstleister und Restaurants haben ge\u00f6ffnet?<\/strong><\/p>\n<p>Ge\u00f6ffnet sind Gesch\u00e4fte des t\u00e4glichen Bedarfs, etwa Superm\u00e4rkte, Apotheken, Drogerien oder Tankstellen, ebenso Baumschulen, Gartenm\u00e4rkte, Blumenl\u00e4den und Buchhandlungen. In Baum\u00e4rkten k\u00f6nnen Kundinnen und Kunden mit einem Termin einkaufen. Andere Einzelh\u00e4ndler haben geschlossen, Abholung ist m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Die sogenannten k\u00f6rpernahen Dienstleistungen wie Friseure und Kosmetikstudios d\u00fcrfen \u00f6ffnen. Kann nicht dauerhaft eine medizinische Maske getragen werden, etwa bei einer Rasur, soll ein tagesaktueller, negativer Corona-Schnelltest vorgelegt werden.<\/p>\n<p>Restaurants sind geschlossen, d\u00fcrfen aber Essen zum Abholen anbieten.<\/p>\n<p><strong>Welche Ausfl\u00fcge sind m\u00f6glich? Was gilt f\u00fcr Sport?<\/strong><\/p>\n<p>Die Landesregierung bittet darum, von Reisen und Ausfl\u00fcgen abzusehen. Touristische Busreisen und \u00dcbernachtungen sind verboten. Zoos, Tierparks und botanische G\u00e4rten sollen vom 10. April an Au\u00dfenbereiche \u00f6ffnen d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Erlaubt ist nur der Individualsport unter freiem Himmel und ohne K\u00f6rperkontakt. Das Training ist allein m\u00f6glich, zu zweit oder mit den Angeh\u00f6rigen des eigenen Haushalts.<\/p>\n<p>Die Regeln k\u00f6nnen sich kurzfristig \u00e4ndern oder lokal abweichen. Hier gibt es weitere Informationen der Landesregierung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bild vergr\u00f6\u00dfern Corona-Kontrolleure in D\u00fcsseldorf Foto:\u2002 Jonas G\u00fcttler \/ dpa Zahlreiche Bundesl\u00e4nder haben in den vergangenen Tagen ihre Coronaregeln angepasst, meist wurden sie versch\u00e4rft. 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