{"id":6458,"date":"2021-03-13T02:28:22","date_gmt":"2021-03-12T23:28:22","guid":{"rendered":"http:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/gericht-kippt-erneut-maskenpflicht-hamburger-darf-auch-ohne-auf-den-spielplatz\/"},"modified":"2021-03-13T02:28:22","modified_gmt":"2021-03-12T23:28:22","slug":"gericht-kippt-erneut-maskenpflicht-hamburger-darf-auch-ohne-auf-den-spielplatz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/gericht-kippt-erneut-maskenpflicht-hamburger-darf-auch-ohne-auf-den-spielplatz\/","title":{"rendered":"Gericht kippt erneut Maskenpflicht: Hamburger darf auch ohne auf den Spielplatz"},"content":{"rendered":"<figure>     <img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/cdn.prod.www.spiegel.de\/images\/f6a0f480-52f7-4f42-bd2f-3f3885e6d395_w948_r1.77_fpx44.57_fpy54.96.jpg\" title=\"Spielplatz in Hamburg: Laut Verordnung m\u00fcsste ein Vater selbst dann Maske tragen, wenn er dort mit seinem Sohn allein ist\" alt=\"Spielplatz in Hamburg: Laut Verordnung m\u00fcsste ein Vater selbst dann Maske tragen, wenn er dort mit seinem Sohn allein ist\"\/>      Icon: vergr\u00f6\u00dfern<figcaption>\n<p class=\"caps\">Spielplatz in Hamburg: Laut Verordnung m\u00fcsste ein Vater selbst dann Maske tragen, wenn er dort mit seinem Sohn allein ist<\/p>\n<p>  Foto:\u2002Daniel Reinhardt\/ dpa  <\/figcaption><\/figure>\n<p>Ein Rechtsanwalt und Familienvater, 41, aus Hamburg st\u00f6rte sich daran, dass auf \u00f6ffentlichen Spielpl\u00e4tzen in der Hansestadt derzeit eine Maske zu tragen ist. Er wandte sich an das Verwaltungsgericht \u2013 und bekam recht.<\/p>\n<p>Die zust\u00e4ndige Kammer 13 verpflichtete die Stadt, \u00bbes vorl\u00e4ufig sanktionsfrei zu dulden, dass der Antragsteller Kinderspielpl\u00e4tze in Hamburg besucht, ohne dabei der Maskenpflicht\u00ab nachzukommen. Sprich: Der Mann darf die Maske in der Tasche lassen. Einzige Voraussetzung: Auf dem Spielplatz befinden sich \u2013 etwas vereinfacht gesagt \u2013 maximal seine eigene und eine weitere Familie.<\/p>\n<p>Der bislang noch unver\u00f6ffentlichte Beschluss (Aktenzeichen: 13 E 942\/21) gilt formal zwar nur f\u00fcr den Anwalt. Faktisch k\u00f6nnten sich aber auch andere B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger der Hansestadt nun darauf berufen. Die Entscheidung liegt damit auf einer Linie mit einem kurz zuvor ver\u00f6ffentlichten Beschluss einer anderen Kammer des Verwaltungsgerichts Hamburg. Darin wurde die Stadt verpflichtet, f\u00fcr den dortigen Antragsteller auch an Wochenenden oder Feiertagen an besonders frequentierten Orten das Joggen ohne Maske zu dulden. Beide Entscheidungen sind allerdings noch nicht rechtskr\u00e4ftig; die Stadt hat schon angek\u00fcndigt, gegen den Jogger-Beschluss in Beschwerde gehen zu wollen.<\/p>\n<h3>Spielplatz statt Kindergarten<\/h3>\n<p>In seinem Schriftsatz an das Verwaltungsgericht schilderte der Anwalt seine Situation: Mit seinem dreij\u00e4hrigen Sohn und seiner schwangeren Lebensgef\u00e4hrtin suche er h\u00e4ufig Spielpl\u00e4tze in der N\u00e4he seiner Wohnung auf, und er mache auch Ausfl\u00fcge zu Spielpl\u00e4tzen in der Umgebung. Oft auch unter der Woche, auch vormittags, und zwar schon deshalb, weil sein Sohn nach der Hamburger Corona-Eind\u00e4mmungsverordnung derzeit nicht im Kindergarten betreut werden k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Der Aufenthalt auf den Spielpl\u00e4tzen dauere zwei Stunden, in Einzelf\u00e4llen auch mal l\u00e4nger. \u00bbZu keinem Zeitpunkt in der Vergangenheit\u00ab \u2013 selbst nicht \u00bbbei guter und warmer Witterung\u00ab \u2013 habe er \u00bbMenschenansammlungen\u00ab auf diesen Spielpl\u00e4tzen wahrgenommen. Der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern sei leicht zu wahren.<\/p>\n<p>In Hamburg gebe es 750 Spielpl\u00e4tze. Der n\u00e4chstgelegene Spielplatz, mindestens 500 Quadratmeter gro\u00df, sei selbst am Wochenende kaum frequentiert, nie seien dort mehr als drei oder vier spielende Kinder nebst Aufsichtspersonen.<\/p>\n<p>Doch die Corona-Eind\u00e4mmungsverordnung der Freien und Hansestadt verlangt, dass \u00bbanwesende sorgeberechtigte oder zur Aufsicht berechtigte Personen\u00ab sowie \u00bbPersonen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben\u00ab, auf \u00f6ffentlichen und sogar auf privaten Spielpl\u00e4tzen einen Mund-Nasen-Schutz tragen m\u00fcssen \u2013 und zwar selbst dann, wenn sie das ohnehin geltende Abstandsgebot einhalten. So steht es dort in Paragraf 20 Absatz 6. Und ein Versto\u00df ist mit einem Bu\u00dfgeld bewehrt.<\/p>\n<p>Dem Rechtsanwalt wollte das nicht einleuchten: Demnach m\u00fcssten er und seine Lebensgef\u00e4hrtin auf Spielpl\u00e4tzen immer eine Maske tragen, unabh\u00e4ngig von der Zahl der Anwesenden. Also sogar dann, wenn er sich \u00bbals Begleiter seines Sohnes allein\u00ab auf einem Spielplatz in der n\u00e4chsten Umgebung seiner Wohnung aufh\u00e4lt.<\/p>\n<p>Der Anwalt argumentierte: Selbst wenn sich das Verbot, als Erwachsener einen Spielplatz ohne Maske zu betreten, \u00bbf\u00fcr einzelne Spielpl\u00e4tze als verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig erweisen sollte\u00ab, so stelle es sich als generelles Verbot, in Bezug auf s\u00e4mtliche Spielpl\u00e4tze der Hansestadt, als \u00bbzu pauschal, undifferenziert und damit als unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig dar\u00ab.<\/p>\n<h3>\u00bbIn seinem allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrecht verletzt\u00ab<\/h3>\n<p>Die Stadt wies dagegen darauf hin: G\u00e4lte die Maskenpflicht nur f\u00fcr ausgew\u00e4hlte Spielpl\u00e4tze, w\u00fcrde dies dazu f\u00fchren, dass sich die Besucher auf diejenigen Spielpl\u00e4tze konzentrierten, auf denen die Maskenpflicht nicht g\u00e4lte.<\/p>\n<p>Die drei Richterinnen der Kammer folgten diesem Argument insoweit, als sie sich f\u00fcr eine \u00bbf\u00fcr eine einheitliche Behandlung aller Spielpl\u00e4tze\u00ab entschieden. Dennoch kamen sie dem Verlangen des Anwalts entgegen, indem sie die Stadt verpflichteten, nach den jeweils anwesenden Personen zu differenzieren.<\/p>\n<p>Der Vater werde jedenfalls dadurch \u00bbin seinem allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrecht verletzt\u00ab, dass er auch dann \u00bbzur Anlegung einer Maske verpflichtet ist\u00ab, wenn er sich entweder ganz allein mit seinem Sohn auf einem Spielplatz aufhalte oder nur eine begrenzte Zahl von Personen anwesend sei, f\u00fcr die nach der Verordnung Zusammenk\u00fcnfte ausdr\u00fccklich erlaubt seien, n\u00e4mlich maximal f\u00fcnf Personen aus einer Familie, oder bei Nichtverwandten maximal zwei Haushalten. Kinder unter 14 Jahren z\u00e4hlen dabei nicht mit.<\/p>\n<p>Die entscheidende \u00dcberlegung des Gerichts: An anderen \u00f6ffentlichen Orten, etwa Gr\u00fcn- und Erholungsanlagen, d\u00fcrfte sich eine solche Personengruppe auch treffen, ohne Abst\u00e4nde einzuhalten oder Maske zu tragen. Man k\u00f6nne aber \u00bbkeinen Unterschied zu einem solchen Treffen erkennen, wenn dieses stattdessen auf einem Spielplatz stattfindet und sich dort gleichzeitig keine anderen weiteren Personen aufhalten\u00ab, schrieben die drei Richterinnen in ihrem Beschluss: \u00bbDer Kontakt zwischen den beiden Familien und den spielenden Kindern und das damit verbundene potenzielle Infektionsrisiko ist identisch\u00ab.<\/p>\n<p>Wenn aber zwei befreundete Familien mit ihren Kindern auf einem Spielplatz der Hansestadt sind und auch nur eine weitere Person ab 14 Jahren hinzukommt, gilt nach wie vor: Entweder muss jemand vom Spielplatz runter \u2013 oder f\u00fcr die \u00c4lteren: Maske rauf.<\/p>\n<p> Icon: Der Spiegel<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Icon: vergr\u00f6\u00dfern Spielplatz in Hamburg: Laut Verordnung m\u00fcsste ein Vater selbst dann Maske tragen, wenn er dort mit seinem Sohn allein ist Foto:\u2002Daniel Reinhardt\/ dpa Ein Rechtsanwalt und Familienvater, 41,<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":6459,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-6458","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-nachrichten"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6458","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=6458"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6458\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media\/6459"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=6458"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=6458"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=6458"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}