{"id":6312,"date":"2021-03-06T09:19:16","date_gmt":"2021-03-06T06:19:16","guid":{"rendered":"http:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/horst-seehofer-uber-verfassungsschutzer-nach-afd-gerichtsentscheid-da-platzt-mir-der-kragen\/"},"modified":"2021-03-06T09:19:16","modified_gmt":"2021-03-06T06:19:16","slug":"horst-seehofer-uber-verfassungsschutzer-nach-afd-gerichtsentscheid-da-platzt-mir-der-kragen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/horst-seehofer-uber-verfassungsschutzer-nach-afd-gerichtsentscheid-da-platzt-mir-der-kragen\/","title":{"rendered":"Horst Seehofer \u00fcber Verfassungssch\u00fctzer nach AfD-Gerichtsentscheid: \u201eDa platzt mir der Kragen\u201c"},"content":{"rendered":"<figure>     <img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/cdn.prod.www.spiegel.de\/images\/a86cf3d0-b73d-47cf-8e67-737e33ed5e65_w948_r1.77_fpx51_fpy27.jpg\" title=\"Innenminister Seehofer\" alt=\"Innenminister Seehofer\"\/>      Icon: vergr\u00f6\u00dfern<figcaption>\n<p class=\"caps\">Innenminister Seehofer<\/p>\n<p>  Foto:\u2002Omer Messinger \/ Getty Images  <\/figcaption><\/figure>\n<p>Nur eine Woche lang war die AfD unter Beobachtung des Bundesamts f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV). Eine Woche lang galt sie, nach einer geheimen Einstufung, als Rechtsextremismus-Verdachtsfall.<\/p>\n<p>Weil \u00bbhinreichend gewichtige Anhaltspunkte f\u00fcr verfassungsfeindliche Bestrebungen in der Gesamtpartei\u00ab vorl\u00e4gen, wie es in einem 1001 Seiten starken internen Gutachten des Amts hei\u00dft, das dem SPIEGEL vorliegt. Juristen und Rechtsextremismusexperten des Verfassungsschutzes haben daf\u00fcr Hunderte Reden, Facebook-Postings und Auftritte von AfD-Politikern auf allen Parteiebenen ausgewertet.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich wurde diese Einstufung \u00f6ffentlich bekannt. Am Mittwoch berichteten viele Medien, darunter auch der SPIEGEL, \u00fcber den \u00bbVerdachtsfall\u00ab AfD.<\/p>\n<p>Das passte den Richtern am K\u00f6lner Verwaltungsgericht offenbar so gar nicht. Denn dort l\u00e4uft seit einigen Wochen ein Eilverfahren, das die AfD gegen den Verfassungsschutz angestrengt hat. Und in diesem Verfahren hatte der Inlandsgeheimdienst zugesagt, nicht \u00f6ffentlich bekannt zu machen, falls er die Partei beobachten w\u00fcrde. Stillhaltezusage nennt sich das im Juristendeutsch.<\/p>\n<p>Wenn Richter eines wohl nicht m\u00f6gen, dann ist es fehlende Ruhe f\u00fcr ihre Verfahren. Zumal wenn es um eine so heikle Frage geht, ob es erlaubt oder vielleicht sogar dringend geboten ist, in einem Wahljahr die gr\u00f6\u00dfte Oppositionspartei mit Geheimdienstmethoden zu \u00fcberwachen.<\/p>\n<p>Und so entschied das K\u00f6lner Verwaltungsgericht an diesem Freitag: Es wird erst mal nicht beobachtet, bis das Eilverfahren zu Ende ist.<\/p>\n<p>Die Mitteilung der Richter fiel ungew\u00f6hnlich harsch aus. F\u00fcr die Medienberichte machten sie das Bundesamt verantwortlich. Die Beh\u00f6rde habe mindestens \u00bbnicht hinreichend daf\u00fcr Sorge getragen\u00ab, dass die Einstufung der Partei als \u00bbVerdachtsfall\u00ab nicht nach au\u00dfen drang.<\/p>\n<p>Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang hatte diese Entscheidung am Mittwochmorgen in einer internen Schalte den Kollegen der 16 Landes\u00e4mter bekannt gegeben. \u00d6ffentlich gab es keine Mitteilung dazu.<\/p>\n<p>Innenminister Horst Seehofer (CSU), Haldenwangs Dienstherr, zeigt sich am Freitag ver\u00e4rgert. Nicht wegen der Gerichtsentscheidung, sondern er kritisiert die Verfassungssch\u00fctzer, die der L\u00e4nder, aber auch das eigene Bundesamt.<\/p>\n<p>\u00bbSchweigen ist die wichtigste Tugend der Nachrichtendienste\u00ab, sagte Seehofer dem SPIEGEL. \u00bbDiese Tugend wurde in diesem Fall leider missachtet.\u00ab Die Vorgabe des Verwaltungsgerichts sei klar gewesen, dass \u00fcber die Entscheidung und das Gutachten nicht gesprochen werden d\u00fcrfe. Aber \u00bbnat\u00fcrlich\u00ab sei wieder geplaudert worden, kritisierte Seehofer, von wem auch immer: \u00bbDa platzt mir der Kragen.\u00ab Es sei \u00bbnicht klug gewesen\u00ab, gleich nach der Entscheidung alle Amtschefs in den L\u00e4ndern \u00fcber eine Videokonferenz zu informieren.<\/p>\n<p>Doch die Frage ist, wie es anders h\u00e4tte laufen k\u00f6nnen. Das Bundesamt arbeitet st\u00e4ndig eng mit den Landes\u00e4mtern zusammen, sie bilden den sogenannten Verfassungsschutz-Verbund.<\/p>\n<p>F\u00fcr das AfD-Gutachten haben die \u00c4mter in den Bundesl\u00e4ndern etliches Material beigesteuert, wie das in diesem Zusammenschluss \u00fcblich ist. Viele Fu\u00dfnoten in dem Gutachten verweisen auf ihre Zulieferungen. Genauso \u00fcblich ist, dass das Bundesamt das Ergebnis seiner Pr\u00fcfungen den L\u00e4ndern mitteilt. Schlie\u00dflich brauchen sie die Einsch\u00e4tzung der Zentrale in K\u00f6ln auch f\u00fcr ihre Bewertung vor Ort.<\/p>\n<p>Der Kreis der Eingeweihten wurde zuletzt immer gr\u00f6\u00dfer. Auch an das K\u00f6lner Verwaltungsgericht war in den vergangenen Tagen ein umfangreicher Schriftsatz des Verfassungsschutzes gegangen \u2013 und damit auch an die an dem Verfahren beteiligte AfD.<\/p>\n<p>Bei den Rechtsau\u00dfen wurde die Entscheidung des Verwaltungsgerichts als \u00bbKlatsche\u00ab f\u00fcr den Verfassungsschutzchef gewertet. Haldenwang gilt, seitdem er Hans-Georg Maa\u00dfen an der Spitze des Geheimdienstes abl\u00f6ste, in der Partei als eine Art Hassfigur.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich wurde nach seinem Amtsantritt das v\u00f6lkisch-nationalistische \u00bbFl\u00fcgel\u00ab-Netzwerk im M\u00e4rz 2020 als rechtsextrem eingestuft. Kurz darauf l\u00f6ste es Anf\u00fchrer Bj\u00f6rn H\u00f6cke offiziell auf. Das Bundesamt aber bezweifelt in seinem neuesten Gutachten, dass der Einfluss des Netzwerks dadurch erloschen sei.<\/p>\n<p>Einmal mehr suchten viele AfD-Politiker den Eindruck zu erzeugen, die AfD habe einen juristischen Erfolg errungen.<\/p>\n<p>Doch dem ist nicht so. Denn das Verwaltungsgericht hat sich mit der entscheidenden Frage in seinem Beschluss von Freitag noch gar nicht besch\u00e4ftigt: ob die AfD als verfassungsfeindlich anzusehen ist.<\/p>\n<p>Dass es daf\u00fcr gewichtige Argumente gibt, zeigt das interne Gutachten des Geheimdienstes. Darin warnt das Amt sogar vor einer zunehmenden Gewaltbereitschaft innerhalb der AfD: \u00bbEin gewaltsamer Widerstand \u2013 zumindest bei Teilen der Partei \u2013 kann nicht prinzipiell ausgeschlossen werden.\u00ab<\/p>\n<p>\u00bbEinem gewichtigen Teil der Partei\u00ab, so schreiben die Verfassungssch\u00fctzer, gehe es nicht darum, einen auch mal polemischen Diskurs zu f\u00fchren \u2013 \u00bbsondern eine grundlegende Ablehnung gegen\u00fcber der Bundesregierung und allen anderen Parteien sowie ihren Repr\u00e4sentanten zu wecken oder zu verst\u00e4rken\u00ab.<\/p>\n<p> Icon: Der Spiegel<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Icon: vergr\u00f6\u00dfern Innenminister Seehofer Foto:\u2002Omer Messinger \/ Getty Images Nur eine Woche lang war die AfD unter Beobachtung des Bundesamts f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV). 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