{"id":5314,"date":"2021-01-20T04:27:09","date_gmt":"2021-01-20T01:27:09","guid":{"rendered":"http:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/corona-masnahmen-der-regierung-die-neuen-beschlusse-im-uberblick\/"},"modified":"2021-01-20T04:27:09","modified_gmt":"2021-01-20T01:27:09","slug":"corona-masnahmen-der-regierung-die-neuen-beschlusse-im-uberblick","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/corona-masnahmen-der-regierung-die-neuen-beschlusse-im-uberblick\/","title":{"rendered":"Corona-Ma\u00dfnahmen der Regierung: Die neuen Beschl\u00fcsse im \u00dcberblick"},"content":{"rendered":"<figure>     <img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/cdn.prod.www.spiegel.de\/images\/5ab5d0e4-d8cc-4a59-a500-42735573b5ad_w948_r1.77_fpx77_fpy55.jpg\" title=\"Medizinische Masken ab jetzt verpflichtend: Eine Frau tr\u00e4gt in der M\u00fcnchener U-Bahn eine FFP2-Maske\" alt=\"Medizinische Masken ab jetzt verpflichtend: Eine Frau tr\u00e4gt in der M\u00fcnchener U-Bahn eine FFP2-Maske\"\/>      Icon: vergr\u00f6\u00dfern<figcaption>\n<p class=\"caps\">Medizinische Masken ab jetzt verpflichtend: Eine Frau tr\u00e4gt in der M\u00fcnchener U-Bahn eine FFP2-Maske<\/p>\n<p>  Foto:\u2002Frank Hoermann\/SVEN SIMON \/ imago images\/Sven Simon  <\/figcaption><\/figure>\n<p>Trotz der wohl schwersten Phase der Corona-Pandemie, in der sich Deutschland in diesen Wochen befindet, liest sich das Beschlussdokument, auf das sich Merkel mit den Ministerpr\u00e4sidentinnen und Ministerpr\u00e4sidenten geeinigt hat, in einigen Teilen beinahe optimistisch.<\/p>\n<p>Es gebe eine \u00bbPerspektive f\u00fcr eine Normalisierung unseres Alltags und die R\u00fcckkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschr\u00e4nkungen\u00ab, hei\u00dft es in dem Papier, das dem SPIEGEL vorliegt. Die Zahl der Neuinfektionen gehe leicht zur\u00fcck, die Auslastung der Intensivbetten auch, die Impfkampagne sei erfolgreich angelaufen. <\/p>\n<p>Der leichte Hoffnungsschimmer schl\u00e4gt sich allerdings nicht in einer Lockerung der Corona-Ma\u00dfnahmen nieder. Zu gro\u00df ist die Sorge vor den neuen Corona-Mutationen wie der Variante B.1.1.7 aus Gro\u00dfbritannien. Ob und wie stark sich die Mutanten auf das Infektionsgeschehen auswirken, m\u00fcsse weiter erforscht werden, hei\u00dft es im Papier. <\/p>\n<p>Der bestehende Shutdown wird daher bis zum 14. Februar verl\u00e4ngert. Die Kontaktbeschr\u00e4nkung auf den eigenen Hausstand plus eine weitere Person bleibt bestehen, die Schulen und Kinderg\u00e4rten bleiben geschlossen. In \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln und Gesch\u00e4ften gilt k\u00fcnftig eine versch\u00e4rfte Maskenpflicht, das Arbeiten im Homeoffice soll st\u00e4rker m\u00f6glich werden.<\/p>\n<p>Darauf haben sich Bund und L\u00e4nder bei ihren Beratungen am Dienstagnachmittag verst\u00e4ndigt. Die wichtigsten Punkte im \u00dcberblick.<\/p>\n<h3><strong>Was ist neu?<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>\n<p>Die versch\u00e4rfte Maskenpflicht kommt: So m\u00fcssen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger laut Beschluss k\u00fcnftig im \u00f6ffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen medizinische Masken aufsetzen. In Alten- und Pflegeheimen gilt f\u00fcr das Personal gar die Pflicht, die noch effektiveren FFP2-Masken anzuziehen.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>Auch ein Recht auf Homeoffice kommt: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber m\u00fcssen \u00fcberall dort, wo es m\u00f6glich ist, \u00bbden Besch\u00e4ftigten das Arbeiten im Homeoffice erm\u00f6glichen\u00ab, sofern die T\u00e4tigkeiten es zulassen. In Betrieben, in denen Arbeitende weiterhin pr\u00e4sent sein m\u00fcssen und kein Abstand gehalten werden kann, wird das Tragen von medizinischen Masken Pflicht.<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h3><strong>Was gilt als medizinische Maske?<\/strong><\/h3>\n<p>Gemeint sind sogenannten OP-Masken, die Mund und Nase bedecken. Ebenfalls erlaubt sind virenfilternde Halbmasken, mindestens im europ\u00e4ischen Standard FFP2 oder dem chinesischen Format KN95. In Bayern gilt bereits seit Montag eine versch\u00e4rfte Maskenpflicht, dort sogar nur ab Modellen der Stufen FFP2 aufw\u00e4rts. Auf Nummer sicher geht, wer auf die CE-Kennung auf der Verpackung achtet: Die Kennzeichnung weist die Masken als medizinische Produkte aus. <\/p>\n<p>Nicht mehr erlaubt sind selbst gen\u00e4hte Stoffmasken, andere Alltagsmasken und Gesichtsvisiere. Eine genaue \u00dcbersicht liefert hier das Bundesinstitut f\u00fcr Arzneimittel und Medizinprodukte.<\/p>\n<h3><strong>Werden mir die Kosten beim Maskenkauf erstattet?<\/strong><\/h3>\n<p>Nein. Der Bund-L\u00e4nder-Beschluss sieht keine Kostenerstattung oder Zusch\u00fcsse vor f\u00fcr Masken, die f\u00fcr die Nutzung im \u00f6ffentlichen Raum gekauft werden.<\/p>\n<p>Anders sieht es bei Masken aus, die am Arbeitsplatz verpflichtend werden: Die sollen von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bereitgestellt werden, die Angestellten m\u00fcssen nicht selbst in die Tasche greifen.<\/p>\n<h3><strong>Was gilt jetzt bei privaten Zusammenk\u00fcnften?<\/strong><\/h3>\n<p>Weitere Kontaktversch\u00e4rfungen im privaten Bereich wurden nicht beschlossen. Die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sind aber dringend aufgefordert, auch in den kommenden drei Wochen s\u00e4mtliche Kontakte auf ein Minimum zu beschr\u00e4nken und m\u00f6glichst in den eigenen vier W\u00e4nden zu bleiben. Private Zusammenk\u00fcnfte sind wie gehabt zwischen Angeh\u00f6rigen eines Hausstandes sowie einer nicht dort lebenden Person gestattet.<\/p>\n<p>Die Zahl der Haushalte, aus denen diese Kontaktpersonen stammen, soll so konstant und niedrig wie m\u00f6glich gehalten werden \u2013 die \u00bbsoziale Blase\u00ab also so wenige Menschen wie m\u00f6glich beinhalten. Weil sich im Winter Atemwegserkrankungen ohnehin leicht ausbreiten und die Mutationen des SARS-CoV2-Virus mutma\u00dflich ansteckender sind, bittet die Regierung um erh\u00f6hte Achtsamkeit.<\/p>\n<h3>Wann \u00f6ffnen die Schulen wieder?<\/h3>\n<p>In der Sitzungsvorlage wollte das Bundeskanzleramt bundesweit fl\u00e4chendeckenden Distanzunterricht bis Mitte Februar, die L\u00e4nder dagegen pochten auf eine Verl\u00e4ngerung der seit Dezember bestehenden Regelungen: Nach denen kann jedes Bundesland selbst \u00fcber die R\u00fcckkehr in die Klassenzimmer entscheiden. Der Kompromiss: So bleibt es auch weiterhin, die Umsetzung soll allerdings \u00bbrestriktiver\u00ab als bisher erfolgen.<\/p>\n<p>Zwei Punkte immerhin waren unstrittig: dass ausfallender Pr\u00e4senzunterricht nicht ersatzlos gestrichen, sondern so weit wie m\u00f6glich durch Distanzlernen ersetzt wird \u2013 und dass es zumindest f\u00fcr die Abschlussklassen Ausnahmen geben soll, damit sich die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler auf ihr Examen vorbereiten k\u00f6nnen.<\/p>\n<h3>Wie geht&#039;s weiter mit den Kitas?<\/h3>\n<p>Die Regelungen f\u00fcr die Schulen sollen analog auch in den Kindertagesst\u00e4tten gelten. Wenn also Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler wieder in kleineren Gruppen in die Klassenzimmer zur\u00fcckkehren d\u00fcrfen, dann soll parallel auch die Betreuung in der Kita wieder starten.<\/p>\n<p>Urspr\u00fcnglich hatte das Kanzleramt vorgeschlagen, Kinderg\u00e4rten erst wieder ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 zu \u00f6ffnen. Eltern sollten sich auf jeden Fall vor Ort bei den Tr\u00e4gern der Kinderbetreuungseinrichtungen \u00fcber das weitere Prozedere informieren.<\/p>\n<h3>Was ist mit der Notbetreuung?<\/h3>\n<p>In ihrem Beschluss betonen die Regierungschefs, dass Kitas und Schulen \u00bbh\u00f6chste Bedeutung f\u00fcr die Bildung der Kinder und f\u00fcr die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern\u00ab haben. In allen Bildungseinrichtungen soll es daher weiterhin \u2013 wie bisher auch schon \u2013 eine Notbetreuung geben.<\/p>\n<p>Welche Familien dieses Angebot in Anspruch nehmen k\u00f6nnen, regeln die Bundesl\u00e4nder nicht einheitlich: In manchen L\u00e4ndern gibt es Listen mit systemrelevanten Berufen, in anderen entscheiden die Eltern, ob der Bedarf f\u00fcr eine Notbetreuung vorliegt. Mal wird eine Bescheinigung des Arbeitgebers ben\u00f6tigt, mal nicht. Auch das H\u00f6chstalter der Kinder, die in die Notbetreuung gehen k\u00f6nnen, ist nicht einheitlich festgelegt.<\/p>\n<h3>Wird der \u00f6ffentliche Nahverkehr eingestellt?<\/h3>\n<p>Nein. Eher ist das Gegenteil geplant: Damit sich weniger Passagiere in den Bussen und Bahnen dr\u00e4ngen, sollen mehr Fahrzeuge in den Sto\u00dfzeiten zum Einsatz kommen. Gleichzeitig sollen so viele Menschen wie m\u00f6glich zu Hause arbeiten.<\/p>\n<h3><strong>Welche Ma\u00dfnahmen m\u00fcssen Alten- und Pflegeheime ergreifen?<\/strong><\/h3>\n<p>Die Leitungen der Alten- und Pflegeheime in Deutschland werden vom Kanzleramt in die Pflicht genommen. In Zukunft gilt hier wegen der noch immer hohen Corona-Inzidenzen f\u00fcr das Personal beim Kontakt mit den Bewohnern eine FFP2-Maskenpflicht. Solange in einer Einrichtung keine zweite Impfdosis verabreicht und dadurch eine Immunit\u00e4t aufgebaut wurde, bleiben Schnelltests in den Einrichtungen das probate Mittel zur Eind\u00e4mmung der Virusverbreitung.<\/p>\n<p>Deshalb wurde eine verpflichtende Testung f\u00fcr Besucherinnen und Besucher sowie mehrmals pro Woche f\u00fcr das Personal der Alten- und Pflegeeinrichtungen angeordnet.<\/p>\n<p>Fehlende personelle Kapazit\u00e4ten f\u00fcr solche Testungen sollen laut Bund und L\u00e4ndern kurzfristig durch Bundeswehrsoldaten und im zweiten Schritt durch Freiwillige abgedeckt werden.Hilfsorganisationen \u00fcbern\u00e4hmen die Schulungen, w\u00e4hrend die kommunalen Spitzenverb\u00e4nde den regionalen Bedarf erfassten, hie\u00df es. Die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit werde die Vermittlung unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>Auch in Einrichtungen f\u00fcr Menschen mit Behinderungen soll verst\u00e4rkt getestet werden. F\u00fcr Leistungserbringer der Eingliederungshilfe \u00fcbernimmt der Bund die Personalkosten f\u00fcr die Testung. F\u00fcr die Sachkosten gilt die bereits getroffene Regelung in der Coronavirus-Testverordnung.<\/p>\n<h3><strong>Wie sch\u00fctzen die Kirchen ihre Gottesdienstbesucher?<\/strong><\/h3>\n<p>Bei der Durchf\u00fchrung von Gottesdiensten setzt man auf bew\u00e4hrte Ma\u00dfnahmen: S\u00e4mtliche Zusammenk\u00fcnfte von Gl\u00e4ubigen in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie Treffpunkten anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zul\u00e4ssig: Der Mindestabstand von 1,5  Metern wird gewahrt, der Gemeindegesang ist untersagt und es gilt Maskenpflicht auch am Platz. Wie schon im \u00f6ffentlichen Verkehr und beim Einkauf sind auch bei den Versammlungen in Gottesh\u00e4usern fortan nur noch medizinische Masken erlaubt.<\/p>\n<p>Neu ist, dass Zusammenk\u00fcnfte mit mehr als zehn Teilnehmern beim zust\u00e4ndigen Ordnungsamt sp\u00e4testens zwei Werktage zuvor angezeigt werden m\u00fcssen. <\/p>\n<h3><strong>Muss ich jetzt ins Homeoffice?<\/strong><\/h3>\n<p>Kommt darauf an. Zum vorab diskutierten Homeoffice-Zwang konnten sich Bund und L\u00e4nder nicht durchringen \u2013 das Arbeiten daheim soll allerdings ausgeweitet werden. \u00bbDazu wird das Bundesministerium f\u00fcr Arbeit und Soziales eine Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber \u00fcberall dort, wo es m\u00f6glich ist, den Besch\u00e4ftigten das Arbeiten im Homeoffice erm\u00f6glichen m\u00fcssen, sofern die T\u00e4tigkeiten es zulassen\u00ab, hei\u00dft es im Beschluss. Wie diese Verordnung aussieht, ist noch unklar \u2013 auch, was genau dann Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber m\u00f6glich machen m\u00fcssen. Zumindest eines ist schon klar: Dort, wo weiterhin vor Ort gearbeitet werden muss und kein Abstand eingehalten werden kann, wird das Tragen medizinischer Masken verpflichtend. Die Kosten tragen die Betriebe.<\/p>\n<p>All die Regelungen gelten zun\u00e4chst bis zum 14. Februar. Bund und L\u00e4nder wollen vorab erneut zusammenkommen, um eventuell erneut zu sch\u00e4rfen \u2013 oder zu lockern. Gleichzeitig soll auch an einer l\u00e4ngerfristigen \u00bb\u00d6ffnungsstrategie\u00ab gearbeitet werden. Die Verantwortlichen aus Bundeskanzleramt, den Staats- und Senatskanzleien sollen eine entsprechende Arbeitsgruppe zu bilden.<\/p>\n<p> Icon: Der Spiegel<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Icon: vergr\u00f6\u00dfern Medizinische Masken ab jetzt verpflichtend: Eine Frau tr\u00e4gt in der M\u00fcnchener U-Bahn eine FFP2-Maske Foto:\u2002Frank Hoermann\/SVEN SIMON \/ imago images\/Sven Simon Trotz der wohl schwersten Phase der Corona-Pandemie,<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":5315,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-5314","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-nachrichten"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5314","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5314"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5314\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media\/5315"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5314"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5314"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5314"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}