{"id":440,"date":"2020-06-13T02:11:41","date_gmt":"2020-06-12T23:11:41","guid":{"rendered":"http:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/corona-fdp-fordert-ende-des-pandemie-notfalls\/"},"modified":"2020-06-13T02:11:41","modified_gmt":"2020-06-12T23:11:41","slug":"corona-fdp-fordert-ende-des-pandemie-notfalls","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/corona-fdp-fordert-ende-des-pandemie-notfalls\/","title":{"rendered":"Corona: FDP fordert Ende des Pandemie-Notfalls"},"content":{"rendered":"<figure>     <img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/cdn.prod.www.spiegel.de\/images\/a185ac49-09cb-43bf-afb9-8056cd0206d3_w948_r1.77_fpx66.67_fpy50.jpg\" title=\"Bundestag in Corona-Zeiten: Schilder f\u00fcr die Abstandsregeln auf den Pl\u00e4tzen\" alt=\"Bundestag in Corona-Zeiten: Schilder f\u00fcr die Abstandsregeln auf den Pl\u00e4tzen\"\/>      Icon: vergr\u00f6\u00dfern<figcaption>\n<p class=\"caps\">Bundestag in Corona-Zeiten: Schilder f\u00fcr die Abstandsregeln auf den Pl\u00e4tzen<\/p>\n<p> Christian Spicker\/ imago images\/Christian Spicker <\/figcaption><\/figure>\n<p>Der 25. M\u00e4rz 2020 war ein ungew\u00f6hnlicher Tag in der Geschichte des deutschen Parlamentarismus. Der Bundestag war wegen der Corona-Pandemie sp\u00e4rlicher besetzt als sonst. So sollten die Abstandsregeln eingehalten werden.<\/p>\n<p>Die Lage war ernst, die Tonlage der meisten Redner ged\u00e4mpft, es ging um die Gesundheit der Bev\u00f6lkerung. An diesem Tag brachte das Parlament eine Reihe von Beschl\u00fcssen auf den Weg. Am wichtigsten war ein Gesetz zum &quot;Schutz der Bev\u00f6lkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite&quot;. Es wurde mit breiter Mehrheit gebilligt, lediglich die Abgeordneten der AfD und der Linken enthielten sich.<\/p>\n<p>Das Parlament erm\u00e4chtigte das Bundesgesundheitsministerium von Jens Spahn (CDU), durch Anordnungen oder Rechtsverordnungen &#8211; ohne Zustimmung des Bundesrates &#8211; rasche Ma\u00dfnahmen treffen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Dazu z\u00e4hlten unter anderem die Grundversorgung mit Arzneimitteln, Medizinprodukten, Hilfsmitteln, Gegenst\u00e4nden der pers\u00f6nlichen Schutzausr\u00fcstung und Produkten zur Desinfektion. Es waren Ma\u00dfnahmen, die dabei halfen, die Ausbreitung des Virus abzubremsen.<\/p>\n<p>Rund zweieinhalb Monate sp\u00e4ter sieht die Lage entspannter aus. Deutschland ist bislang relativ gut durch die Pandemie gekommen, auch in Europa sinken die Infektionszahlen. Ab Montag kommender Woche wird der Reiseverkehr in der EU weitgehend wieder beginnen, wenn auch mit Vorsichtsma\u00dfnahmen. Auch in vielen Bundesl\u00e4ndern sind die strikten Corona-Regeln zur\u00fcckgefahren worden.<\/p>\n<p>Angesichts dieser Entwicklung schlagen Politiker der FDP-Fraktion vor, das Notfallgesetz wieder aufzuheben \u2013 und zwar durch den Bundestag. Urspr\u00fcnglich hatte Gesundheitsminister Spahn vorgesehen, die Notlage durch die Bundesregierung &quot;feststellen&quot; zu lassen. Doch es gab Kritik, am Ende fiel die Passage im M\u00e4rz aus dem Gesetz heraus \u2013 und der Bundestag stellte die Notlage fest.<\/p>\n<p>Doch wie verh\u00e4lt es sich mit dem umgekehrten Fall? Darf der Bundestag die Notlage nun auch wieder beenden? Kurz gesagt: Er darf.<\/p>\n<p>So geht es zumindest aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die dem SPIEGEL vorliegt. Darin hei\u00dft es explizit, die &quot;Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite&quot; sei m\u00f6glich, wenn der Bundestag zu der &quot;\u00dcberzeugung&quot; komme, dass &quot;die Voraussetzungen hierf\u00fcr nicht mehr vorliegen&quot;.<\/p>\n<p>Zu einer identischen rechtlichen Einsch\u00e4tzung kommt eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags, die dem SPIEGEL ebenfalls vorliegt. Darin wird festgehalten, dem Gesundheitsministerium seien durch das Notlagengesetz &quot;umfangreiche Erm\u00e4chtigungen&quot; zum Erlass von &quot;sofort vollziehbaren&quot; Anordnungen sowie Rechtsverordnungen zugewachsen. Erlassene Rechtsverordnungen w\u00fcrden, hei\u00dft es weiter, au\u00dfer Kraft treten, wenn die Aufhebung festgestellt werde &#8211; ansonsten &quot;sp\u00e4testens mit Ablauf des 31. M\u00e4rz 2021&quot;. Entsprechendes gelte f\u00fcr Anordnungen.<\/p>\n<p>Das Problem: Juristisch ist nicht klar geregelt, was eine &quot;epidemische Lage von nationaler Tragweite&quot; ist. Eine sogenannte &quot;Legaldefinition&quot; gibt es bislang nicht, auch nicht im Infektionsschutzgesetz. Dieser Umstand wird in Teilen der Politik und Rechtswissenschaft kritisiert. Man behilft sich mit Ableitungen aus verschiedenen Bestimmungen, die die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags in ihrer Ausarbeitung katalogisiert haben.<\/p>\n<p>Demnach muss<\/p>\n<ul>\n<li>\n<p>eine durch den seuchenrechtlichen Notfall hervorgerufene &quot;erhebliche Gef\u00e4hrdung&quot; des Gemeinwesens drohen,<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>in einer sich dynamisch entwickelnden Ausbruchssituation die Gefahr bestehen, dass eine erhebliche Gef\u00e4hrdung der \u00f6ffentlichen Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik eintritt, die durch eine &quot;grenz\u00fcberschreitend ausbreitende \u00fcbertragbare Krankheit&quot; gekennzeichnet sei,<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>dieser Gef\u00e4hrdungslage &quot;nur begrenzt auf Landesebene&quot; begegnet werden k\u00f6nnen,<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>zudem der Gefahr einer &quot;Destabilisierung des gesamten Gesundheitssystems&quot; vorgebeugt werden.<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<h3>&quot;Eine \u00dcberlastung des Gesundheitssystems liegt nicht mehr vor&quot;<\/h3>\n<p>Doch sind diese Bedingungen nun, Mitte Juni, noch erf\u00fcllt? Die FDP glaubt das nicht mehr. Sie will, dass der Bundestag aktiv wird. &quot;Wenn in sieben Bundesl\u00e4ndern nur noch eine zweistellige Anzahl aktiver Corona-F\u00e4lle existiert, kann man eine bundesweite Notlage schwer begr\u00fcnden, mit der die Parlamentsrechte eingeschr\u00e4nkt werden&quot;, sagt der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle dem SPIEGEL. Der Bundestag sollte daher &quot;schnellstm\u00f6glich&quot; die Aufhebung beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Einen weiteren Aspekt sieht die FDP-Gesundheitspolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus. &quot;Eine \u00dcberlastung des Gesundheitssystems liegt nicht mehr vor, dar\u00fcber hinaus sind 37 Prozent der Intensivbetten frei&quot;, sagt sie. Mit dem Gesetz sollte dem Kollaps in Krankenh\u00e4usern bei der Versorgung von Corona-Patienten vorgebeugt werden.<\/p>\n<p>Aschenberg-Dugnus sieht mittlerweile ein anderes Problem: Angesichts verschobener Operationen, Vorsorgeuntersuchungen und Job\u00e4ngsten &quot;schadet die Aufrechterhaltung der epidemischen Lage mehr als sie n\u00fctzt&quot;, sagte sie dem SPIEGEL.<\/p>\n<p>Bislang sieht es allerdings noch nicht danach aus, dass die FDP-Vorschl\u00e4ge umgesetzt werden. Erst am 19. Mai verabschiedete der Bundestag ein zweites, erg\u00e4nzendes Notfallgesetz. Es trat wenige Tage sp\u00e4ter in Kraft. Die Begr\u00fcndung zum Gesetzestext las sich nicht so, als w\u00fcrde die Gro\u00dfe Koalition eine baldige Aufhebung anstreben: Die &quot;zunehmende Ausbreitung des Coronavirus&quot; zeige, dass &quot;weitere Ma\u00dfnahmen erforderlich&quot; seien, um die durch das Virus ausgel\u00f6sten Folgen &quot;abzumildern&quot;.<\/p>\n<p> Icon: Der Spiegel<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Icon: vergr\u00f6\u00dfern Bundestag in Corona-Zeiten: Schilder f\u00fcr die Abstandsregeln auf den Pl\u00e4tzen Christian Spicker\/ imago images\/Christian Spicker Der 25. 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