{"id":418,"date":"2020-06-11T23:07:47","date_gmt":"2020-06-11T20:07:47","guid":{"rendered":"http:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/berlin-antidiskriminierungsgesetz-sorgt-bundesweite-fur-aufregung\/"},"modified":"2020-06-11T23:07:47","modified_gmt":"2020-06-11T20:07:47","slug":"berlin-antidiskriminierungsgesetz-sorgt-bundesweite-fur-aufregung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/berlin-antidiskriminierungsgesetz-sorgt-bundesweite-fur-aufregung\/","title":{"rendered":"Berlin: Antidiskriminierungsgesetz sorgt bundesweite f\u00fcr Aufregung"},"content":{"rendered":"<figure>     <img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/cdn.prod.www.spiegel.de\/images\/0f301abe-12d5-44e4-a8a0-691442f179fd_w948_r1.77_fpx40.64_fpy49.98.jpg\" title=\"Polizisten bei einem Einsatz am 1. Mai 2020 in Berlin\" alt=\"Polizisten bei einem Einsatz am 1. Mai 2020 in Berlin\"\/>      Icon: vergr\u00f6\u00dfern<figcaption>\n<p class=\"caps\">Polizisten bei einem Einsatz am 1. Mai 2020 in Berlin<\/p>\n<p> Christophe Gateau\/ dpa <\/figcaption><\/figure>\n<p>Die Berliner Linken wollten es schon vor zehn Jahren, die rot-schwarze Regierung kam ihnen dazwischen &#8211; nun hat das Abgeordnetenhaus vergangene Woche mit rot-rot-gr\u00fcner Regierungsmehrheit verabschiedet, was schon 2016 im Koalitionsvertrag festgezurrt worden war: das Landes-Antidiskriminierungsgesetz, kurz LADG.<\/p>\n<p>Wer in der Hauptstadt von \u00f6ffentlicher Stelle diskriminiert wird, beim Beh\u00f6rdengang, bei der Ticketkontrolle in der Bahn oder im Umgang mit der Polizei, kann k\u00fcnftig dagegen klagen und sich auf dieses Gesetz beziehen. Stellt das Gericht eine Diskriminierung fest, steht dem Opfer eine Entsch\u00e4digung des Landes Berlin zu. Klageberechtigt sind auch Verb\u00e4nde. 13 m\u00f6gliche Diskriminierungsmerkmale werden im Gesetz aufgef\u00fchrt: von Geschlecht \u00fcber Weltanschauung und Behinderung bis hin zum sozialen Status und rassistischen Zuschreibungen.  <\/p>\n<p>Das Gesetz ist bundesweit das erste seiner Art und damit nicht weniger als eine kleine Revolution bei der Bek\u00e4mpfung von Diskriminierung durch staatliche Stellen. Gemeint sind damit Vertreter der Berliner Landesbeh\u00f6rden, also Polizisten, Lehrer, Richter, aber auch die landeseigenen Unternehmen, etwa die Verkehrs- und Wohnungsgesellschaften in Berliner Hand.<\/p>\n<p>Und da das LADG in einer Zeit beschlossen wurde, in der die Debatte \u00fcber Rassismus und Polizeigewalt von den USA auch nach Deutschland geschwappt ist, schaut der Rest der Republik noch einmal genauer hin. Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Gr\u00fcne) spricht von einem &quot;Meilenstein in der Antidiskriminierungspolitik dieses Landes mit bundesweiter Strahlkraft&quot;.<\/p>\n<p>Bisher allerdings manifestiert sich diese Strahlkraft vor allem in laustarker Kritik aus der Union und von der Polizei. Das Gesetz sei &quot;im Grunde ein Wahnsinn&quot;, sagte Innenminister Horst Seehofer (CSU) dem &quot;Tagesspiegel&quot;, Polizisten w\u00fcrden unter Generalverdacht gestellt. Innenpolitiker aus CDU und CSU bef\u00fcrchten eine Klagewelle gegen Sicherheitskr\u00e4fte, auch weil die Beweislast umgekehrt werde &#8211; also der Beklagte belegen m\u00fcsse, dass der Diskriminierungsvorwurf zu Unrecht erhoben wird.<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich sieht das LADG eine sogenannte Beweiserleichterung vor. Weil sich beispielsweise Rassismus oder Homophobie in den K\u00f6pfen der Handelnden abspielt, l\u00e4sst sich letztlich nicht beweisen, ob jemand aus diesen Motiven gehandelt hat, so die Argumentation. Deshalb ist es ausreichend, wenn ein Betroffener einen Versto\u00df gegen das Gesetz vor Gericht &quot;\u00fcberwiegend wahrscheinlich&quot; glaubhaft macht. Der Beklagte, also etwa der Lehrer oder der Polizist, w\u00fcrde dann seine Sicht der Dinge darstellen k\u00f6nnen, am Ende w\u00e4gt das Gericht ab, welche der beiden Positionen glaubw\u00fcrdiger ist.<\/p>\n<p>Diese Beweiserleichterung ist fester Bestandteil des deutschen Rechts und wird bereits dort angewendet, wo ein Beweis schwer zu erbringen ist, etwa im Arzthaftungsrecht oder bei der Reklamation besch\u00e4digter Artikel im Einzelhandel.<\/p>\n<h3>Signal des Misstrauens?<\/h3>\n<p>Die Innenexperten der Union sind dennoch emp\u00f6rt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte, das Gesetz animiere &quot;mit weitreichenden Entsch\u00e4digungsregelungen die falschen Leute geradezu, die Polizei mit fadenscheinigen Diskriminierungsvorw\u00fcrfen zu \u00fcberziehen, um Kasse zu machen&quot;. Dabei d\u00fcrften sich die Entsch\u00e4digungssummen in Grenzen halten: Der Berliner Senat betont zwar, dass die Anspr\u00fcche &quot;vom jeweiligen Einzelfall abh\u00e4ngig&quot; seien, geht aber von einer Spanne von 300 bis 1000 Euro aus. Nur &quot;in besonders schwerwiegenden F\u00e4llen&quot; k\u00f6nnten es auch deutlich mehr als 1000 Euro sein.<\/p>\n<p>Die innenpolitischen Sprecher der Union in Bund und L\u00e4nder dr\u00e4ngen dennoch auf Konsequenzen: Sie forderten die Innenminister der anderen L\u00e4nder auf, vorerst keine Polizisten mehr zur Amtshilfe, etwa zum 1. Mai, nach Berlin zu schicken. &quot;Das Gesetz bedeutet in Berlin das Ende der ereignis- und verdachtsunabh\u00e4ngigen Kontrolle der Polizei. Jeder Kontrollierte w\u00fcrde eine diskriminierende Wirkung der Ma\u00dfnahme konstruieren&quot;, sagt Raymond Walk, Innenexperte der Th\u00fcringer CDU-Landtagsfraktion.<\/p>\n<p>&quot;Dieses Gesetz sendet ein Signal des Misstrauens gegen\u00fcber den Polizistinnen und Polizisten&quot;, findet auch der CDU-Innenminister in Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier. &quot;Wenn man auf Grundlage eines solchen Gesetzes nur Vorw\u00fcrfe &#039;glaubhaft&#039; machen braucht, ohne diese belegen zu m\u00fcssen, diskriminiert das Mitarbeiter im \u00f6ffentlichen Dienst und somit auch die Polizei&quot;, sagte Caffier dem SPIEGEL. &quot;Ich werde zumindest Unterst\u00fctzungsersuchen von Polizeieins\u00e4tzen des Landes Berlin im Hinblick auf die Konsequenzen f\u00fcr unsere Einsatzbeamten genau pr\u00fcfen.&quot;<\/p>\n<h3>Innenministern droht Streit<\/h3>\n<p>Andere L\u00e4nder wollen es \u00e4hnlich wie Caffier halten und die Auswirkungen des LADG pr\u00fcfen, ergab eine Umfrage in den Landesinnenministerien. Nahezu alle verweisen auf die Innenministerkonferenz in der kommenden Woche in Erfurt, auf der das Thema zur Sprache gebracht werden soll. Schon bei der Vorbereitung durch die Staatssekret\u00e4ren gab es nach SPIEGEL-Informationen einen heftigen Disput dar\u00fcber.<\/p>\n<p>Die Frage ist, ob sich L\u00e4nder einem Amtshilfeersuchen der Berliner Polizei \u00fcberhaupt ohne Weiteres widersetzen k\u00f6nnten. Und was passiert, wenn ein Gericht in Berlin einen Versto\u00df eines Polizisten gegen das LADG feststellt und dem Opfer eine Entsch\u00e4digung zusteht? Kann Berlin dann Regress von jenem Land fordern, aus dem der Polizist kommt?<\/p>\n<p>Dazu werde es nicht kommen, betonte Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Donnerstag. Das neue Gesetz sehe vor, &quot;dass m\u00f6gliche Schadenersatz- oder Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche nach dem LADG ausschlie\u00dflich gegen das Land Berlin gerichtet sein k\u00f6nnen&quot;. Mit anderen Worten: Verst\u00f6\u00dft ein bayerischer Polizist beim Einsatz in der Hauptstadt gegen das LADG, dann zahlt Berlin.<\/p>\n<p>Auf der Webseite &quot;Verfassungsblog&quot; argumentieren auch der Rechtswissenschaftler Alexander Tischbirek von der Berliner Humboldt-Universit\u00e4t und der Politikwissenschaftler Tim Wihl von der Freien Universit\u00e4t Berlin, dass grunds\u00e4tzlich das Land Berlin hafte, wenn Polizisten anderer L\u00e4nder dort eingesetzt werden. Ebenso weisen sie daraufhin, dass an den Gerichten ohnehin schon mit der Beweiserleichterung geurteilt wird, wenn sich Betroffene auf den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung berufen.<\/p>\n<p>&quot;Die Urteile gibt es bereits. Jetzt ist die Rechtspraxis in Berlin in einem Gesetz, also f\u00fcr jeden Beamten nachlesbar und somit auch transparenter, weil kaum zu erwarten sein kann, dass die Beamten die einzelnen Urteile kennen&quot;, sagte Tischbirek dem SPIEGEL. Auch von einer Klagewelle sei nicht auszugehen, bisher werde kaum wegen Diskriminierung in Deutschland geklagt.<\/p>\n<p>Hinzu komme, dass Polizisten kaum pers\u00f6nliche Konsequenzen f\u00fcrchten m\u00fcssten. Denn nur der eigene Vorgesetzte k\u00f6nne disziplinarrechtliche Schritte gegen ihn einleiten, also der Dienstherr im eigenen Land.<\/p>\n<p>Sebastian Schl\u00fcsselburg, rechtspolitischer Sprecher der Linken im Berliner Abgeordnetenhaus, reagiert denn auch gelassen auf die Aufregung in den anderen L\u00e4ndern. &quot;Die Reaktionen kennen wir in Berlin von der Kennzeichnungspflicht f\u00fcr Polizisten. Da wurden ebenfalls alle m\u00f6glichen Horrorszenarien besprochen, die dann alle nicht eingetreten sind&quot;, sagt Schl\u00fcsselburg. Er ist sicher: &quot;Was wir hier in Berlin beschlossen haben, d\u00fcrfte f\u00fcr andere Bundesl\u00e4nder noch beispielhaft sein.&quot;<\/p>\n<p>Innensenator Geisel sah sich am Donnerstag angesichts der Kritik dennoch zu einer Klarstellung gen\u00f6tigt. In einer Mitteilung an die Berliner Polizei schrieb er: &quot;Ich m\u00f6chte Ihnen mein vollstes Vertrauen und meine politische R\u00fcckendeckung aussprechen. Ich habe keinen Zweifel an der Professionalit\u00e4t Ihrer Arbeit. <\/p>\n<p> Icon: Der Spiegel<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Icon: vergr\u00f6\u00dfern Polizisten bei einem Einsatz am 1. 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