{"id":393,"date":"2020-06-10T18:20:08","date_gmt":"2020-06-10T15:20:08","guid":{"rendered":"http:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/schule-entscheidet-ob-lehrer-trotz-corona-unterrichten-muss\/"},"modified":"2020-06-10T18:20:08","modified_gmt":"2020-06-10T15:20:08","slug":"schule-entscheidet-ob-lehrer-trotz-corona-unterrichten-muss","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/schule-entscheidet-ob-lehrer-trotz-corona-unterrichten-muss\/","title":{"rendered":"Schule entscheidet, ob Lehrer trotz Corona unterrichten muss"},"content":{"rendered":"<figure>     <img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/cdn.prod.www.spiegel.de\/images\/1637ba09-0001-0004-0000-000001422478_w948_r1.77_fpx47.04_fpy50.jpg\"\/><figcaption> Julian Stratenschulte\/ dpa <\/figcaption><\/figure>\n<p class=\"caps\">Das Alter eines Lehrers allein ist in der Coronakrise kein Grund, nicht in der Schule zu unterrichten. Das stellte das Arbeitsgericht Mainz in einem am Mittwoch bekannt gegebenen Beschluss klar (Aktenzeichen: 4 Ga 10\/20).<\/p>\n<p>Im Streitfall wollte ein 62 Jahre alter Lehrer einer Berufsschule seinem Arbeitgeber verbieten lassen, dass er w\u00e4hrend der Corona-Pandemie beim Pr\u00e4senzunterricht eingesetzt wird. Er geh\u00f6re angesichts seines Alters zur Risikogruppe und w\u00fcrde in der Schule in unzumutbarer Weise gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sein. Am Pr\u00e4senzunterricht bestehe zudem kein Interesse, meinte der P\u00e4dagoge.<\/p>\n<p>Das Gericht entschied aber, dass die Schulen einen Ermessensspielraum haben, wie sie den Gefahren der Corona-Pandemie begegnen wollen. Es sei nicht Aufgabe der Gerichte, dar\u00fcber zu entscheiden, welcher Lehrer wie eingesetzt werden k\u00f6nne.<\/p>\n<p>In dem Einzelfall komme noch hinzu, dass der Lehrer Einzelf\u00f6rderunterricht in einem 25 Quadratmeter gro\u00dfen Raum erteilen sollte. Dort k\u00f6nnten die Abstandsregeln eingehalten werden, so das Gericht. Dass kein Interesse am Pr\u00e4senzunterricht bestehe, sei ebenfalls nicht plausibel. Die Sch\u00fcler, die der Lehrer f\u00f6rdern sollte, seien benachteiligt und stammten typischerweise nicht aus Akademikerhaushalten, wo sie problemlos Internetzugang und Unterst\u00fctzung durch ihre Eltern erhielten.<\/p>\n<p>Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hatte im Mai bereits in einem \u00e4hnlichen Fall geurteilt, dass eine Grundschullehrerin ebenfalls in ihre Klasse zur\u00fcck muss. Die Schule habe ausreichende Ma\u00dfnahmen getroffen, um Sch\u00fclerinnen, Sch\u00fcler und Lehrkr\u00e4fte vor Ansteckungen zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<h3>KMK-Pr\u00e4sidentin fordert \u00e4rztliches Attest<\/h3>\n<p>Die Pr\u00e4sidentin der Kultusministerkonferenz, Stefanie Hubig, forderte am Mittwoch im ARD-&quot;Morgenmagazin&quot;, dass Lehrkr\u00e4fte k\u00fcnftig mit einem \u00e4rztlichen Attest nachweisen sollten, dass sie zu einer Risikogruppe geh\u00f6ren, wenn sie aus Sorge um ihre Gesundheit nicht in die Schule wollen. In ihrem Bundesland Rheinland-Pfalz werde nach den Ferien von den Lehrkr\u00e4ften ein entsprechender Nachweis verlangt.<\/p>\n<p>Aber auch dann m\u00fcssten sie Unterricht von zu Hause aus machen, sagte Hubig, etwa \u00fcber eine Videoplattform. Auch extra F\u00f6rderung f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler mit besonderem Bedarf sei denkbar.<\/p>\n<p>Nach Pl\u00e4nen der Kultusministerkonferenz sollten Schulen nach den Sommerferien wieder im Regelbetrieb \u00f6ffnen, sagte Hubig. Die Abstandsregeln sollten nicht mehr eingehalten werden.<\/p>\n<p> Icon: Der Spiegel<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Julian Stratenschulte\/ dpa Das Alter eines Lehrers allein ist in der Coronakrise kein Grund, nicht in der Schule zu unterrichten. 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