{"id":29155,"date":"2025-02-10T12:45:53","date_gmt":"2025-02-10T09:45:53","guid":{"rendered":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/frage-aus-dem-arbeitsrecht-kann-der-arbeitgeber-bonuszahlungen-zurucknehmen\/"},"modified":"2025-02-10T12:45:53","modified_gmt":"2025-02-10T09:45:53","slug":"frage-aus-dem-arbeitsrecht-kann-der-arbeitgeber-bonuszahlungen-zurucknehmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/frage-aus-dem-arbeitsrecht-kann-der-arbeitgeber-bonuszahlungen-zurucknehmen\/","title":{"rendered":"Frage aus dem Arbeitsrecht: Kann der Arbeitgeber Bonuszahlungen zur\u00fccknehmen?"},"content":{"rendered":"<p class=\"caps\">Ratgeber         \t\t                   \t\t               \t\t                    <\/p>\n<figure> \t\t                       \t\t                        <img decoding=\"async\" alt=\"Will der Arbeitgeber pl\u00f6tzlich nichts mehr vom vereinbarten Bonus wissen, sollten Besch\u00e4ftigte auf ihre Rechte bestehen.\" src=\"https:\/\/www.n-tv.de\/img\/25303297-1729495395000\/16-9\/750\/Verdutzte-Gesichter-Will-der-Arbeitgeber-plotzlich-nichts-mehr-vom-vereinbarten-Bonus-wissen-sollten-Beschaftigte-auf-ihre-Rechte-bestehen.jpg\"\/><figcaption>\n<p>Will der Arbeitgeber pl\u00f6tzlich nichts mehr vom vereinbarten Bonus wissen, sollten Besch\u00e4ftigte auf ihre Rechte bestehen.<\/p>\n<\/figcaption><\/figure>\n<p><strong>Sie haben hart gearbeitet, um den vereinbarten Bonus zu bekommen &#8211; und pl\u00f6tzlich will der Arbeitgeber die Abmachung nicht erf\u00fcllen? Ein Rechtsanwalt kl\u00e4rt auf, wann und ob das erlaubt ist.<\/strong><\/p>\n<p>Ihr Arbeitgeber hat Ihnen eine Bonuszahlung zugesagt und will diese nun pl\u00f6tzlich k\u00fcrzen oder gar streichen? Was bei vielen Arbeitnehmern Frust ausl\u00f6st, ist oft gar nicht zul\u00e4ssig. Johannes Schipp, Fachanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht, erl\u00e4utert die Rechtslage.<\/p>\n<p>Bonuszahlungen sind in der Regel an eine bestimmte Leistung oder Ziele gekn\u00fcpft. Sie stellen eine zus\u00e4tzliche Verg\u00fctung dar, die \u00fcber das regul\u00e4re Gehalt hinausgeht. Wichtig: Arbeitnehmer haben Anspruch auf den Bonus, wenn sie die vereinbarte Leistung erbracht haben. &quot;Dann kann der Arbeitgeber diesen Bonus nicht nachtr\u00e4glich entziehen, ebenso wenig wie er das regul\u00e4re Gehalt im Nachhinein k\u00fcrzen oder zur\u00fcckfordern k\u00f6nnte&quot;, so Schipp.<\/p>\n<h2>Stichtagsklauseln oft unwirksam<\/h2>\n<p>In einigen Arbeitsvertr\u00e4gen gibt es sogenannte Stichtagsregelungen. Diese besagen, dass der Arbeitnehmer einen Bonus verliert, wenn er zu einem bestimmten Datum, beispielsweise am 1. Dezember, nicht mehr im Unternehmen t\u00e4tig ist. Oftmals sollen solche Klauseln verhindern, dass Arbeitnehmer kurz nach der Bonusauszahlung k\u00fcndigen.<\/p>\n<p>Solche Vereinbarungen haben aber Grenzen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat laut Schipp zuletzt im Juli 2024 in einer Entscheidung klargestellt, dass solche Klauseln in vielen F\u00e4llen eine unangemessene Benachteiligung f\u00fcr den Arbeitnehmer darstellen und somit unwirksam sind.<\/p>\n<h2>Bonus kann nicht einfach abge\u00e4ndert werden<\/h2>\n<p>  <strong>Mehr zum Thema<\/strong>    Geld gegen Leistung Das m\u00fcssen Sie zu Bonuszahlungen wissen     <\/p>\n<p>Und was passiert, wenn der Arbeitgeber im Laufe eines Projektes pl\u00f6tzlich Ver\u00e4nderungen f\u00fcr die Bonuszahlungen vornehmen will? Auch das ist Schipp zufolge unzul\u00e4ssig: &quot;Wenn ich einmal eine Zusage f\u00fcr einen Bonus mache, dann ist das Vertragsinhalt, und diese kann der Arbeitgeber nicht nachtr\u00e4glich einfach \u00e4ndern.&quot; Dies gilt auch, wenn der Vertrag nicht schriftlich festgehalten wurde &#8211; eine m\u00fcndliche Zusage reicht aus, um einen Anspruch auf die Zahlung zu begr\u00fcnden.<\/p>\n<p>Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis 2021 Vorsitzender des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV.<\/p>\n<p>Quelle: ntv.de, awi\/dpa<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ratgeber Will der Arbeitgeber pl\u00f6tzlich nichts mehr vom vereinbarten Bonus wissen, sollten Besch\u00e4ftigte auf ihre Rechte bestehen. 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