{"id":29030,"date":"2025-01-23T09:25:54","date_gmt":"2025-01-23T06:25:54","guid":{"rendered":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/frage-aus-dem-arbeitsrecht-kundigungsfrist-was-wenn-der-chef-im-urlaub-ist\/"},"modified":"2025-01-23T09:25:54","modified_gmt":"2025-01-23T06:25:54","slug":"frage-aus-dem-arbeitsrecht-kundigungsfrist-was-wenn-der-chef-im-urlaub-ist","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/frage-aus-dem-arbeitsrecht-kundigungsfrist-was-wenn-der-chef-im-urlaub-ist\/","title":{"rendered":"Frage aus dem Arbeitsrecht: K\u00fcndigungsfrist: Was, wenn der Chef im Urlaub ist?"},"content":{"rendered":"<p class=\"caps\">Ratgeber         \t\t                   \t\t               \t\t                    <\/p>\n<figure> \t\t                       \t\t                        <img decoding=\"async\" alt=\"Wer k\u00fcndigen will, sollte sich den Empfang des K\u00fcndigungsschreibens im Zweifelsfall best\u00e4tigen lassen.\" src=\"https:\/\/www.n-tv.de\/img\/25468375-1736150274000\/16-9\/750\/Wer-kundigen-will-sollte-sich-den-Empfang-des-Kundigungsschreibens-im-Zweifelsfall-bestatigen-lassen.jpg\"\/><figcaption>\n<p>Wer k\u00fcndigen will, sollte sich den Empfang des K\u00fcndigungsschreibens im Zweifelsfall best\u00e4tigen lassen.<\/p>\n<\/figcaption><\/figure>\n<p><strong>Sie m\u00f6chten k\u00fcndigen, aber Ihre F\u00fchrungskraft ist im Urlaub? Wie Sie im Zweifel am besten nachweisen, dass die K\u00fcndigung rechtzeitig ankam.<\/strong><\/p>\n<p>Sie m\u00f6chten so schnell wie m\u00f6glich k\u00fcndigen, doch Ihre Vorgesetzte ist f\u00fcr mehrere Wochen au\u00dfer Haus? Keine Sorge: Ihre K\u00fcndigung kann auch in deren Abwesenheit wirksam eingereicht werden. Dennoch gibt es wichtige Punkte zu beachten, wenn die pers\u00f6nliche \u00dcbergabe nicht m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>Peter Meyer, Fachanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht, erkl\u00e4rt: &quot;Auf jeden Fall reicht es aus, wenn man die unterschriebene K\u00fcndigung im Original in den Briefkasten der Firma wirft, auch wenn der Chef abwesend ist.&quot; Alternativ k\u00f6nnen Sie das Schreiben bei der Poststelle im Betrieb oder im Sekretariat abgeben.<\/p>\n<p>Die Formulierung muss zudem eindeutig sein, zum Beispiel: &quot;Hiermit k\u00fcndige ich das Arbeitsverh\u00e4ltnis ordentlich unter Einhaltung der Frist zum \u2026, hilfsweise zum n\u00e4chstm\u00f6glichen Zeitpunkt danach.&quot; Eine Begr\u00fcndung f\u00fcr die K\u00fcndigung ist nicht n\u00f6tig. Wer das trotzdem tun m\u00f6chte, sollte sich kurzfassen. Unangebracht sind seitenlange Ausf\u00fchrungen, in denen man mit dem Unternehmen abrechnet. <\/p>\n<h2>Streitfall: Beweispflicht liegt beim Arbeitnehmer<\/h2>\n<p>Falls es zu Streitigkeiten kommt &#8211; etwa, wenn der Arbeitgeber behauptet, die K\u00fcndigung nie erhalten zu haben &#8211; sind Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in der Beweispflicht. Das bedeutet laut Meyer: Sie m\u00fcssen nachweisen k\u00f6nnen, wann und wo Sie die K\u00fcndigung abgegeben haben. Hier zwei Tipps:<\/p>\n<ul>\n<li>Zeugen mitnehmen: Lassen Sie jemanden &#8211; etwa einen Freund oder Familienmitglied &#8211; beobachten, wie Sie die K\u00fcndigung einwerfen oder abgeben.<\/li>\n<li>Best\u00e4tigung einholen: Geben Sie die K\u00fcndigung bei einer Poststelle oder im Sekretariat ab und lassen Sie sich den Empfang schriftlich best\u00e4tigen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>  <strong>Mehr zum Thema<\/strong>    Unausstehliche Vorgesetzte Wegen dieser zehn Chef-S\u00fcnden k\u00fcndigen Mitarbeiter    <\/p>\n<p>\u00dcbrigens: Eine K\u00fcndigung per E-Mail oder Fax ist in Deutschland nicht rechtsg\u00fcltig. Die sogenannte &quot;strenge Schriftform&quot; ist in jedem Fall einzuhalten: Das Original mit Ihrer Unterschrift muss beim Arbeitgeber eingehen. Zwar existiert die M\u00f6glichkeit, eine K\u00fcndigung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen, doch diese ist in der Praxis laut Meyer kaum verbreitet.<\/p>\n<p>Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht und Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). <\/p>\n<p>Quelle: ntv.de, awi\/dpa<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ratgeber Wer k\u00fcndigen will, sollte sich den Empfang des K\u00fcndigungsschreibens im Zweifelsfall best\u00e4tigen lassen. Sie m\u00f6chten k\u00fcndigen, aber Ihre F\u00fchrungskraft ist im Urlaub? 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