{"id":28901,"date":"2025-01-02T09:06:07","date_gmt":"2025-01-02T06:06:07","guid":{"rendered":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/was-andert-sich-2025-bei-der-rente\/"},"modified":"2025-01-02T09:06:07","modified_gmt":"2025-01-02T06:06:07","slug":"was-andert-sich-2025-bei-der-rente","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/was-andert-sich-2025-bei-der-rente\/","title":{"rendered":"Was \u00e4ndert sich 2025 \u2026: \u2026 bei der Rente?"},"content":{"rendered":"<p class=\"caps\">Ratgeber         \t\t                   \t\t               \t\t                    <\/p>\n<figure> \t\t                       \t\t                        <img decoding=\"async\" alt=\"Gute Neuigkeiten: Ab dem 1. Juli 2025 sollen die Renten voraussichtlich bundesweit um 3,5 Prozent steigen.\" src=\"https:\/\/www.n-tv.de\/img\/22961680-1638058154000\/16-9\/750\/263305645.jpg\"\/><figcaption>\n<p>Gute Neuigkeiten: Ab dem 1. Juli 2025 sollen die Renten voraussichtlich bundesweit um 3,5 Prozent steigen.<\/p>\n<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Die Zukunft bleibt ungewiss. So viel ist sicher. Abgesehen davon stehen auch im neuen Jahr viele Neuerungen und Gesetze an. Diese \u00c4nderungen bei der Rente werden dann wichtig, <em>wie unter anderem die Deutsche Rentenversicherung informiert.<\/em><\/em><\/p>\n<p>Regul\u00e4re Altersgrenze steigt auf 66 Jahre<\/p>\n<p>Die regul\u00e4re Altersgrenze f\u00fcr die Regelaltersrente steigt schrittweise bis 2031 auf das 67. Lebensjahr. Der aktuelle Jahrgang 1960 erreicht seine regul\u00e4re Altersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten. F\u00fcr diejenigen, die sp\u00e4ter geboren wurden, erh\u00f6ht sich das Eintrittsalter in 2-Monats-Schritten weiter. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 67. Lebensjahr als Altersgrenze.<\/p>\n<p>Altersgrenze f\u00fcr &quot;Rente ab 63&quot; steigt weiter<\/p>\n<p>Bei der abschlagsfreien Rente f\u00fcr besonders langj\u00e4hrig Versicherte (fr\u00fcher Rente ab 63) steigt die Altersgrenze schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr. 1961 Geborene k\u00f6nnen diese Altersrente ab einem Alter von 64 Jahren und 6 Monaten erhalten. F\u00fcr sp\u00e4ter Geborene erh\u00f6ht sich die Altersgrenze pro Jahrgang um zwei Monate. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 65. Lebensjahr als Altersgrenze. Die abschlagsfreie Altersrente f\u00fcr besonders langj\u00e4hrig Versicherte kann bereits vor Erreichen des regul\u00e4ren Rentenalters in Anspruch nehmen, wer mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war. Eine vorzeitige Inanspruchnahme, auch mit Abschl\u00e4gen, ist bei dieser Rentenart nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p>13 h\u00e4ufige Irrt\u00fcmer \u00fcber die Rente lesen Sie hier.<\/p>\n<p>Abschlag bei neuer &quot;Renten f\u00fcr langj\u00e4hrig Versicherte&quot; steigt weiter<\/p>\n<p>Wer mindestens 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, kann ab einem Alter von 63 Jahren die Altersrente f\u00fcr langj\u00e4hrig Versicherte in Anspruch nehmen. Die Altersrente ist mit einem Abschlag verbunden. Dieser betr\u00e4gt 0,3 Prozent je Monat, den die Rente vor Erreichen des regul\u00e4ren Rentenalters in Anspruch genommen wird. Da das regul\u00e4re Rentenalter bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre steigt, steigt auch der Abschlag bei fr\u00fchestm\u00f6glicher Inanspruchnahme dieser Rente. F\u00fcr Versicherte des Jahrgangs 1962, die im kommenden Jahr 63 werden, liegt das regul\u00e4re Rentenalter bei 66 Jahren und 8 Monaten; bei einem fr\u00fchestm\u00f6glichen Rentenbeginn mit 63 Jahren betr\u00e4gt der Abschlag somit 13,2 Prozent.<\/p>\n<p>Beitragsbemessungsgrenzen steigen, &#8230;<\/p>\n<p>Die Beitragsbemessungsgrenze und die Bezugsgr\u00f6\u00dfe gelten ab 2025 erstmals einheitlich in ganz Deutschland. Die Unterscheidung in alte und neue Bundesl\u00e4nder in der Rentenversicherung f\u00e4llt ab Januar 2025 weg. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2025 auf monatlich 8050 Euro. Sie lag 2024 in den alten Bundesl\u00e4ndern bei 7550 Euro und in den neuen Bundesl\u00e4ndern bei 7450 Euro im Monat. <\/p>\n<p>Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt den H\u00f6chstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags ber\u00fccksichtigt wird. F\u00fcr dar\u00fcber hinausgehendes Einkommen werden keine Beitr\u00e4ge gezahlt.<\/p>\n<p>&#8230; Bezugsgr\u00f6\u00dfen ebenfalls<\/p>\n<p>Die Bezugsgr\u00f6\u00dfe steigt 2025 auf 3745 Euro. Sie lag 2024 in den alten Bundesl\u00e4ndern bei 3535 Euro und in den neuen Bundesl\u00e4ndern bei 3465 Euro im Monat. Sie hat unter anderem f\u00fcr die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstst\u00e4ndigen in der Rentenversicherung eine Bedeutung.<\/p>\n<p>Verbesserte Absicherung bei Erwerbsminderung<\/p>\n<p>Die H\u00f6he einer Erwerbsminderungsrente berechnet sich aus den bisher zur\u00fcckgelegten Versicherungszeiten. Zus\u00e4tzlich werden erwerbsgeminderte Menschen durch die sogenannte Zurechnungszeit so gestellt, als h\u00e4tten sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet und Beitr\u00e4ge gezahlt. Dadurch erhalten sie eine h\u00f6here Rente. Seit 2019 wird der Umfang der Zurechnungszeit an das regul\u00e4re Rentenalter angepasst. Dieses steigt bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre. Bei einem Rentenbeginn im kommenden Jahr endet die Zurechnungszeit daher statt mit 66 Jahren und 1 Monat mit 66 Jahren und 2 Monaten.<\/p>\n<p>Hinzuverdienstgrenzen f\u00fcr Renten wegen Erwerbsminderung steigen<\/p>\n<p>Die Hinzuverdienstgrenzen f\u00fcr Renten wegen verminderter Erwerbsf\u00e4higkeit steigen 2025. Beim Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ergibt sich ab Januar eine j\u00e4hrliche Hinzuverdienstgrenze von rund 19.661 Euro. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung betr\u00e4gt die Mindesthinzuverdienstgrenze rund 39.322 Euro.<\/p>\n<p>Durchschnittsentgelt f\u00fcr Rentenpunkte<\/p>\n<p>Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, wird f\u00fcr das Jahr 2025 vorl\u00e4ufig auf 50.493 Euro im Jahr (2024: 45.358) festgesetzt. Wie sich die Rente berechnet, lesen Sie hier.<\/p>\n<p><strong>Geplante Rentenerh\u00f6hung<\/strong><\/p>\n<p>Ab dem 1. Juli 2025 sollen die Renten voraussichtlich bundesweit um 3,5 Prozent steigen. So steht es im Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2024 der Bundesregierung. Damit w\u00fcrde der Rentenwert von aktuell 39,32 Euro am 1. Juli 2025 auf 40,70 Euro steigen. Dieser bestimmt, wie viel monatliche Rente Versicherte erhalten, wenn sie f\u00fcr ein Kalenderjahr Beitr\u00e4ge aufgrund des Durchschnittseinkommens zahlen.<\/p>\n<p>Die Anpassung gilt f\u00fcr alle Altersrenten, f\u00fcr Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, f\u00fcr gesetzliche Unfallrenten sowie f\u00fcr die Renten der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse. Die Rentenanpassung entscheidet sich endg\u00fcltig wieder im n\u00e4chsten Fr\u00fchjahr, wenn die genauen Zahlen der Lohnstatistik vorliegen.<\/p>\n<p>Steueranteil f\u00fcr Neurentner erh\u00f6ht sich<\/p>\n<p>Wer 2025 in den Ruhestand geht, muss einen h\u00f6heren Anteil seiner Rente versteuern. Ab Januar 2025 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 83 auf 83,5 Prozent. Somit bleiben 16,5 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Bestandsrenten sind hiervon nicht betroffen.<\/p>\n<p>  <strong>Mehr zum Thema<\/strong>    Annahmen und Mythen 13 h\u00e4ufige Irrt\u00fcmer \u00fcber die Rente       Formel f\u00fcrs Alter  So berechnet sich die Rente     <\/p>\n<p><strong>Mindest- und H\u00f6chstbeitrag f\u00fcr freiwillige Versicherung steigen<\/strong><\/p>\n<p>Der monatliche Mindestbeitrag f\u00fcr die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt ab 1. Januar von 100,07 auf 103,42 Euro. Der H\u00f6chstbetrag steigt von 1404,30 auf 1497,30 Euro im Monat. Freiwillige Beitr\u00e4ge zur gesetzlichen Rentenversicherung k\u00f6nnen alle Menschen zahlen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, mindestens 16 Jahre alt und in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind. Dies gilt auch f\u00fcr Deutsche, die im Ausland wohnen. Wer eine vorgezogene Altersvollrente bezieht, kann bis zum Erreichen des regul\u00e4ren Rentenalters ebenfalls freiwillige Beitr\u00e4ge zahlen und damit die Rente weiter erh\u00f6hen. Ausgeschlossen von der M\u00f6glichkeit sind Versicherte, die die regul\u00e4re Altersgrenze erreicht haben und eine volle Altersrente beziehen. Wieso die Zahlung freiwilliger Beitr\u00e4ge sinnvoll sein kann, lesen Sie hier.<\/p>\n<p>Quelle: ntv.de, awi<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ratgeber Gute Neuigkeiten: Ab dem 1. Juli 2025 sollen die Renten voraussichtlich bundesweit um 3,5 Prozent steigen. Die Zukunft bleibt ungewiss. 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