{"id":27217,"date":"2024-04-03T07:17:49","date_gmt":"2024-04-03T04:17:49","guid":{"rendered":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/fur-mutter-und-vater-rentenanspruche-fur-kindererziehung-gibts-nur-auf-antrag\/"},"modified":"2024-04-03T07:17:49","modified_gmt":"2024-04-03T04:17:49","slug":"fur-mutter-und-vater-rentenanspruche-fur-kindererziehung-gibts-nur-auf-antrag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/fur-mutter-und-vater-rentenanspruche-fur-kindererziehung-gibts-nur-auf-antrag\/","title":{"rendered":"F\u00fcr M\u00fctter und V\u00e4ter: Rentenanspr\u00fcche f\u00fcr Kindererziehung gibts nur auf Antrag"},"content":{"rendered":"<p class=\"caps\">Ratgeber         \t\t                   \t\t               \t\t                    <\/p>\n<figure> \t\t                       \t\t                        <img decoding=\"async\" alt=\"Grunds\u00e4tzlich gilt, dass sich Zeiten der Kindererziehung positiv auf die sp\u00e4tere Rente auswirken.\" src=\"https:\/\/apps-cloud.n-tv.de\/img\/20945081-1554284166000\/16-9\/750\/imago82562962h.jpg\"\/><figcaption>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt, dass sich Zeiten der Kindererziehung positiv auf die sp\u00e4tere Rente auswirken.<\/p>\n<\/figcaption><\/figure>\n<p><strong>Rentenpunkte sammeln eigentlich nur diejenigen, die regelm\u00e4\u00dfig Beitr\u00e4ge einzahlen. Bei Vollzeit-M\u00fcttern und -V\u00e4tern ist das eigentlich nicht der Fall. Trotzdem m\u00fcssen sie nicht leer ausgehen.<\/strong><\/p>\n<p>Wer aufgrund der Kindererziehung keiner beruflichen T\u00e4tigkeit nachgehen kann, muss deswegen nicht auf seine Rentenanspr\u00fcche verzichten. Die gesetzliche Rentenversicherung schreibt M\u00fcttern und V\u00e4tern in solchen F\u00e4llen bis zu drei Jahre Kindererziehungszeiten gut, die die sp\u00e4tere Rente erh\u00f6hen, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) mit. Bis zum zehnten Geburtstag des Kindes k\u00f6nnen dar\u00fcber hinaus auch sogenannte Ber\u00fccksichtigungszeiten anerkannt werden.<\/p>\n<p>Die DRV weist darauf hin, dass die Kindererziehungs- und Ber\u00fccksichtigungszeiten allerdings nicht automatisch ber\u00fccksichtigt werden. M\u00fctter und V\u00e4ter m\u00fcssen sie beantragen &#8211; zum Beispiel im Rahmen einer Kontenkl\u00e4rung.<\/p>\n<h2>Einmal erfasst, immer im System<\/h2>\n<p>Wichtig ist aber: Sind die Zeiten einmal im Versicherungskonto erfasst, werden sie bei der Rentenberechnung automatisch ber\u00fccksichtigt. Ein neuer Antrag &#8211; etwa von Rentnerinnen und Rentnern &#8211; ist laut DRV nicht notwendig und muss daher abgelehnt werden. Die Antragstellung sei immer nur dann notwendig, wenn die Kindererziehungs- und Ber\u00fccksichtigungszeiten noch gar nicht oder nur teilweise im Versicherungskonto hinterlegt sind.<\/p>\n<p>Wer pr\u00fcfen m\u00f6chte, ob das bei ihm oder ihr der Fall ist, kann im jeweiligen Versicherungsverlauf nachsehen. Diesen k\u00f6nnen Versicherte \u00fcber die Online-Dienste der DRV anfordern. Da die Zeiten nicht verloren gehen, kann der Antrag auch erst mit dem Rentenantrag eingereicht werden. Fragen zum Thema beantwortet die DRV am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 10 00 48 00.<\/p>\n<h2>39,32 Euro pro Rentenpunkt <\/h2>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt, dass sich Zeiten der Kindererziehung positiv auf die sp\u00e4tere Rente auswirken. Denn hierf\u00fcr erhalten Eltern bis zu drei Jahre Beitragszeiten (f\u00fcr Kinder, die nach 1992 geboren wurden) in H\u00f6he eines Rentenpunktes in der gesetzlichen Rentenversicherung pro Kind gutgeschrieben. Der Wert eines Rentenpunktes betr\u00e4gt aktuell in Ost- und Westdeutschland 39,32  Euro im Monat. Diesen Rentenpunkt erh\u00e4lt der Versicherte zus\u00e4tzlich zu einem etwaigen Verdienst. Dies allerdings nur bis zu einer H\u00f6he der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 90.600 Euro (89.400 Euro Ost). <\/p>\n<p>Au\u00dferdem werden die Zeiten der Kindererziehung auf die Mindestversicherungszeit f\u00fcr einen Rentenanspruch von f\u00fcnf Jahren angerechnet. Sollte diese trotz Nachwuchses nicht erreicht sein, kann auch mit freiwilligen Beitr\u00e4gen in die Rentenkasse nachgeholfen werden.<\/p>\n<h2>Ber\u00fccksichtigungszeiten noch obendrauf <\/h2>\n<p>  <strong>Mehr zum Thema<\/strong>    M\u00fctter und V\u00e4ter aufgepasst Kindererziehung erh\u00f6ht die Rente        Formel f\u00fcrs Alter  So berechnet sich die Rente     <\/p>\n<p>Neben den Kindererziehungszeiten werden auch Ber\u00fccksichtigungszeiten anerkannt. Sie beginnen nach dem Tag der Geburt und enden nach zehn Jahren. Diese wirken sich indirekt positiv auf den Rentenanspruch aus, wenn Eltern neben der Erziehung eines Kindes eine Besch\u00e4ftigung ausge\u00fcbt haben. Denn der tats\u00e4chliche Verdienst wird durch diese fiktiv h\u00f6chstens bis zum Durchschnittsentgelt f\u00fcr maximal zehn Jahre aufgestockt, womit sich dann auch die Zahlung in die Rentenkasse erh\u00f6ht. Das Durchschnittsentgelt betr\u00e4gt im Jahr 2024 rund 45.358 Euro.<\/p>\n<p>Dies gilt unter der Voraussetzung, dass der Elternteil 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zur\u00fcckgelegt hat. Vorrangig dienen die Ber\u00fccksichtigungszeiten jedoch dazu, L\u00fccken in der Versicherungsbiografie zu schlie\u00dfen. Sowohl Kindererziehungs- als auch Ber\u00fccksichtigungszeiten werden im Versicherungskonto nur auf entsprechenden Antrag im Versicherungsverlauf gespeichert. <\/p>\n<p>Quelle: ntv.de, awi\/dpa<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ratgeber Grunds\u00e4tzlich gilt, dass sich Zeiten der Kindererziehung positiv auf die sp\u00e4tere Rente auswirken. Rentenpunkte sammeln eigentlich nur diejenigen, die regelm\u00e4\u00dfig Beitr\u00e4ge einzahlen. 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