{"id":25340,"date":"2023-12-19T13:16:34","date_gmt":"2023-12-19T10:16:34","guid":{"rendered":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/berlin-bundestagswahl-2021-muss-teilweise-wiederholt-werden\/"},"modified":"2023-12-19T13:16:34","modified_gmt":"2023-12-19T10:16:34","slug":"berlin-bundestagswahl-2021-muss-teilweise-wiederholt-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/berlin-bundestagswahl-2021-muss-teilweise-wiederholt-werden\/","title":{"rendered":"Berlin: Bundestagswahl 2021 muss teilweise wiederholt werden"},"content":{"rendered":"<p class=\"caps\">Die Bundestagswahl 2021 liegt mehr als zwei Jahre zur\u00fcck \u2013 und muss nun in Berlin in Teilen wiederholt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Der Entscheidung zufolge gab es am Wahltag, dem 26. September 2021, so gravierende M\u00e4ngel, dass in manchen Wahlbezirken neu abgestimmt werden muss. Die Wahl m\u00fcsse in 455 Wahlbezirken und den zugeh\u00f6rigen Briefwahlbezirken wiederholt werden, sagte die Vorsitzende Richterin Doris K\u00f6nig. Die Wiederholungswahl sei als Zweistimmenwahl durchzuf\u00fchren, also mit Erst- und Zweitstimme.<\/p>\n<p>Hintergrund des Urteils ist eine Wahlpr\u00fcfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag. Im November 2022 hatte der Bundestag mit den Stimmen der Ampelfraktionen SPD, Gr\u00fcne und FDP beschlossen, dass die Wahl teilweise wiederholt werden soll \u2013 in 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie in 104 der 1507 Briefwahlbezirke.<\/p>\n<h3>11. Februar als m\u00f6glicher Wahltermin<\/h3>\n<p>Aus Sicht der Unionsfraktion im Bundestag war das rechtswidrig, unter anderem weil der Bundestag die Wahl in sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen nicht insgesamt f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt habe. Deshalb forderte die Unionsfraktion, dass die Wahl in mehr Wahlbezirken \u2013 insgesamt etwa tausend \u2013 wiederholt werden muss und legte Wahlpr\u00fcfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. In seinem Urteil erkl\u00e4rte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Wahl \u00fcber den Beschluss des Bundestages hinaus in weiteren 31 Wahlbezirken sowie den zugeh\u00f6rigen Briefwahlbezirken f\u00fcr ung\u00fcltig. Damit hatte die Wahlpr\u00fcfungsbeschwerde teilweise Erfolg.<\/p>\n<p>Das Verfassungsgericht erkl\u00e4rte, der Bundestagsbeschluss vom November 2022 sei im Ergebnis \u00bb\u00fcberwiegend rechtm\u00e4\u00dfig\u00ab. Das Parlament habe das Wahlgeschehen jedoch unzureichend aufgekl\u00e4rt, da er auf die gebotene Beiziehung und Auswertung der Niederschriften der einzelnen Wahlbezirke verzichtet habe. Dies habe das Gericht nun nachgeholt.<\/p>\n<p>Die Wiederholungswahl muss innerhalb von 60 Tagen stattfinden. Der letztm\u00f6gliche Tag w\u00e4re laut dem Berliner Landeswahlleiter Stephan Br\u00f6chler der 11. Februar. Das ist der letzte Sonntag, bevor nach den Winterferien in Berlin die Schule wieder anf\u00e4ngt. Final ist das Datum aber noch nicht. Der Wahltermin muss im Amtsblatt verk\u00fcndet werden.<\/p>\n<p>Es ist nicht davon auszugehen, dass sich die Machtverh\u00e4ltnisse im Bundestag durch die Wiederholungswahl in Berlin komplett verschieben. Doch sie k\u00f6nnte gro\u00dfe Auswirkungen auf die Linke haben. Die Partei war bei der Bundestagswahl allein dank der Grundmandatsklausel ins Parlament gekommen. Sie erreichte keine f\u00fcnf Prozent, gewann aber drei Direktmandate, davon mit Gesine L\u00f6tzsch und Gregor Gysi zwei in Berlin.<\/p>\n<p>Wegen dieser Direktmandate konnte sie entsprechend ihrem Zweistimmenergebnis ins Parlament ziehen. Sollte bei der Wiederholungswahl eines der Direktmandate wegfallen, verlieren 36 Abgeordnete, die \u00fcber Landeslisten der Linken ins Parlament gekommen sind, ihr Mandat. Das w\u00fcrde auch die Abgeordneten betreffen, die damals f\u00fcr die Linke in den Bundestag kamen, inzwischen aber die Partei verlassen haben und zum \u00bbB\u00fcndnis Sahra Wagenknecht\u00ab gewechselt sind. Angesichts des Umfangs der nun angeordneten Wahlwiederholung und den betroffenen Bezirken zeigte sich die Linke aber optimistisch, auch weiterhin im Parlament vertreten zu sein. <\/p>\n<h3>Chaos am Wahltag 2021<\/h3>\n<p>Die Wiederholungswahl muss nach demselben Wahlrecht stattfinden wie die Abstimmung 2021. Das Bundesverfassungsgericht hat erst vor Kurzem entschieden, dass die zugrundeliegende <a href=\"https:\/\/www.spiegel.de\/politik\/deutschland\/wahlrechtsreform-von-2020-war-verfassungsgemaess-a-ecc0ad34-35f3-4c39-b310-29d1e308cccb\" rel=\"noreferrer noopener\" target=\"_blank\">Wahlrechtsreform von 2020 verfassungskonform war<\/a>. Inzwischen wurde das Wahlgesetz zwar noch einmal reformiert. Diese Neuerungen werden aber nicht bei der Wiederholungswahl angewendet.<\/p>\n<p>Der Wahltag 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen: Menschen mussten lange warten und Schlange stehen, Stimmzettel waren falsch oder fehlten ganz. Vor\u00fcbergehend mussten Wahllokale schlie\u00dfen oder blieben bis weit nach 18 Uhr ge\u00f6ffnet. Wegen der Pannen hatte es mehr als 1700 Einspr\u00fcche gegen die Wahl gegeben, unter anderem vom damaligen Bundeswahlleiter selbst.<\/p>\n<p>Am 26. September 2021 war parallel zur Bundestagswahl auch das Abgeordnetenhaus neu gew\u00e4hlt worden. Diese Wahl erkl\u00e4rte der Berliner Verfassungsgerichtshof wegen \u00bbschwerer systemischer M\u00e4ngel\u00ab und zahlreicher Wahlfehler insgesamt f\u00fcr ung\u00fcltig. Die Abgeordnetenhauswahl wurde am 12. Februar 2023 komplett wiederholt \u2013 mit dem Ergebnis, dass eine schwarz-rote Koalition das Dreierb\u00fcndnis von SPD, Gr\u00fcnen und Linken abl\u00f6ste, das seit 2016 regiert hatte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bundestagswahl 2021 liegt mehr als zwei Jahre zur\u00fcck \u2013 und muss nun in Berlin in Teilen wiederholt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. 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