{"id":25012,"date":"2023-12-05T04:56:52","date_gmt":"2023-12-05T01:56:52","guid":{"rendered":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/bundesrechnungshof-rugt-offenbar-nachstes-milliarden-manover-der-ampel\/"},"modified":"2023-12-05T04:56:52","modified_gmt":"2023-12-05T01:56:52","slug":"bundesrechnungshof-rugt-offenbar-nachstes-milliarden-manover-der-ampel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/bundesrechnungshof-rugt-offenbar-nachstes-milliarden-manover-der-ampel\/","title":{"rendered":"Bundesrechnungshof r\u00fcgt offenbar n\u00e4chstes Milliarden-Man\u00f6ver der Ampel"},"content":{"rendered":"<p class=\"caps\">Der Bundesrechnungshof (BRH) h\u00e4lt den Nachtragshaushalt der Bundesregierung f\u00fcr 2023 f\u00fcr \u00bbverfassungsrechtlich \u00e4u\u00dferst problematisch\u00ab. Das geht aus einer achtseitigen Stellungnahme des BRH f\u00fcr den Haushaltsausschuss hervor, wie zuerst die \u00bbBild\u00ab-Zeitung berichtete. Das Gutachten liegt auch dem SPIEGEL vor.<\/p>\n<p>Darin beanstanden die Pr\u00fcfer, dass die Bundesregierung in ihrem Nachtragshaushalt f\u00fcr dieses Jahr nur Ausgaben von zwei Sonderverm\u00f6gen in den regul\u00e4ren Kernhaushalt \u00fcbernommen und daf\u00fcr die Neuverschuldung erh\u00f6ht hat. Es handelt sich dabei um den sogenannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) und das Sonderverm\u00f6gen f\u00fcr die Aufbauhilfe im Ahrtal.<\/p>\n<p>Von den Auswirkungen des Urteils seien aber auch noch weitere Nebenhaushalte betroffen, r\u00fcgen die Gutachter, etwa der f\u00fcr den Kinderbetreuungsausbau oder der f\u00fcr Digitale Infrastruktur. Damit werde die Obergrenze f\u00fcr die Neuverschuldung laut Schuldenbremse \u00bbimmer noch um 14,3 Milliarden Euro und damit weiterhin deutlich \u00fcberschritten\u00ab.<\/p>\n<h3>Zweifel an Aussetzung der Schuldenbremse<\/h3>\n<p>Anders als das Verfassungsgericht in seinem Urteil zur umstrittenen Umbuchung von 60 Milliarden Euro an nicht genutzten Coronahilfen in den Klima- und Transformationsfonds vorgebe, habe die Bundesregierung \u00bbnicht die Kreditaufnahme f\u00fcr s\u00e4mtliche der Schuldenregel unterfallende Sonderverm\u00f6gen in die Berechnung des nach der Schuldenregel Zul\u00e4ssigen einbezogen\u00ab, monieren die Bonner Rechnungspr\u00fcfer. \u00bbDies w\u00e4re aus Sicht des Bundesrechnungshofes jedoch geboten.\u00ab<\/p>\n<p>Sie hegen auch Zweifel, ob die Erkl\u00e4rung einer Notlage so sp\u00e4t im Haushaltsjahr zul\u00e4ssig ist. Eine r\u00fcckwirkende Legitimation bereits getroffener Entscheidungen k\u00f6nnte mit Blick auf Nachtragshaushalt und Notlagenbeschluss \u00bbmit dem parlamentarischen Budgetrecht in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise in Konflikt stehen\u00ab, schreiben die Gutachter.<\/p>\n<p>\u00bbMan fragt sich, ob die Bundesregierung das Urteil \u00fcberhaupt verstanden hat oder uns bewusst t\u00e4uschen will\u00ab, sagt Christian Haase, Chefhaush\u00e4lter der Unionsfraktion. \u00bbDiese Regierung l\u00e4uft sehenden Auges in den n\u00e4chsten Verfassungsbruch. Sie hat abgewirtschaftet und sollte ihre Konsequenzen ziehen.\u00ab<\/p>\n<p>Das Kabinett hatte den Nachtragshaushalt in der vergangenen Woche auf den Weg gebracht. Er war n\u00f6tig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Nutzung von 60 Milliarden Euro aus dem sogenannten Klima- und Transformationsfonds untersagt hatte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesrechnungshof (BRH) h\u00e4lt den Nachtragshaushalt der Bundesregierung f\u00fcr 2023 f\u00fcr \u00bbverfassungsrechtlich \u00e4u\u00dferst problematisch\u00ab. 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