{"id":214,"date":"2020-06-01T18:37:06","date_gmt":"2020-06-01T15:37:06","guid":{"rendered":"http:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/corona-krise-konzerne-konnten-die-bundesrepublik-wegen-shutdown-verklagen\/"},"modified":"2020-06-01T18:37:06","modified_gmt":"2020-06-01T15:37:06","slug":"corona-krise-konzerne-konnten-die-bundesrepublik-wegen-shutdown-verklagen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/corona-krise-konzerne-konnten-die-bundesrepublik-wegen-shutdown-verklagen\/","title":{"rendered":"Corona-Krise: Konzerne k\u00f6nnten die Bundesrepublik wegen Shutdown verklagen"},"content":{"rendered":"<figure>     <img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/cdn.prod.www.spiegel.de\/images\/6eb00e97-0001-0004-0000-000000001126_w948_r1.77_fpx71.33_fpy44.99.jpg\" title=\"Kernkraft Kr\u00fcmmel (r.) des schwedischen Betreibers Vattenfall in Geesthacht\" alt=\"Kernkraft Kr\u00fcmmel (r.) des schwedischen Betreibers Vattenfall in Geesthacht\"\/><figcaption>\n<p>Kernkraft Kr\u00fcmmel (r.) des schwedischen Betreibers Vattenfall in Geesthacht<\/p>\n<p>Axel Heimken\/ AP<\/p>\n<\/figcaption><\/figure>\n<p>Diese Klage h\u00e4tte so nie erhoben werden d\u00fcrfen, sagte die Vertreterin Deutschlands. Die Bundesrepublik habe eine Ma\u00dfnahme &quot;nach Treu und Glauben ergriffen, voll und ganz innerhalb des Rechts der Beklagten, die Gesundheit ihrer B\u00fcrger zu sch\u00fctzen, wie es die deutsche Verfassung vorschreibt&quot;.<\/p>\n<p>Fast vier Jahre ist es her, dass die Anw\u00e4ltin Sabine Konrad so vor dem Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) in Washington argumentierte. Es ging um eine Klage von Vattenfall. Weil Deutschland nach dem Reaktorungl\u00fcck von Fukushima aus der Atomkraft ausstieg, fordert der schwedische Energiekonzern Schadensersatz f\u00fcr die Stilllegung zweier Kraftwerke. Mit Zinsen geht es um eine Summe von mehr als sechs Milliarden Euro.<\/p>\n<p>Es war nicht zuletzt die Sorge vor solchen Forderungen, die in Deutschland vor einigen Jahren Hunderttausende gegen das transatlantische Handelsabkommen TTIP auf die Stra\u00dfe trieb. TTIP hat sich mit der Wahl von Donald Trump zum Pr\u00e4sidenten erledigt. Doch das System privater Investorenklagen existiert weiter.<\/p>\n<p>Vattenfall und Deutschland streiten mittlerweile seit acht Jahren, das Verfahren ist eigentlich weit fortgeschritten. Doch die Bundesrepublik scheint bem\u00fcht, es hinauszuz\u00f6gern. K\u00fcrzlich hat sie schon zum zweiten Mal einen Befangenheitsantrag gegen die Richter gestellt, \u00fcber den Anfang Juni entschieden werden d\u00fcrfte. Sollte er erfolgreich sein, k\u00f6nnte nach SPIEGEL-Informationen die komplette Hauptverhandlung wiederholt werden.<\/p>\n<h3>Wenn durch Corona die Einnahmen versiegen<\/h3>\n<p>\u00c4hnlich wie im Vattenfall-Verfahren k\u00f6nnten Staaten bald gezwungen sein, auch Ma\u00dfnahmen in der Coronakrise vor einem Schiedsgericht zu verteidigen. Denn im Kampf gegen die Pandemie haben viele L\u00e4nder tief ins Wirtschaftsgeschehen eingegriffen. Unternehmen schreiben Verluste oder gehen gar pleite. Halten ausl\u00e4ndische Unternehmen solche Eingriffe f\u00fcr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig, so k\u00f6nnen viele von ihnen sich auf Investitionsschutzabkommen berufen und vor private Schiedsgerichte ziehen.<\/p>\n<p>&quot;Ich halte Klagen gegen Einschr\u00e4nkungen in der Coronakrise f\u00fcr m\u00f6glich. Da wird sicher der ein oder andere Versuch gestartet werden&quot;, sagt Klaus Sachs. Er ist Honorarprofessor f\u00fcr Schiedsgerichtsbarkeit und war bis Jahresbeginn selbst Richter am ICSID. Als Beispiel nennt Sachs Klagedrohungen von Investoren in Mexiko. Dort hatte die Regierung Mitte Mai beschlossen, die Abnahme von Solar- und Windstrom einzuschr\u00e4nken und dies mit einem gesunkenen Energieverbrauch in der Pandemie begr\u00fcndet.<\/p>\n<p>L\u00e4ngst werden unter Juristen aber auch Klagen diskutiert, die sich direkt gegen staatliche Ma\u00dfnahmen zum Schutz der Bev\u00f6lkerung wenden. Daf\u00fcr hat die Nichtregierungsorganisation Corporate Europe Observatory zahlreiche Beispiele dokumentiert. So beschlossen El Salvador und Bolivien, dass B\u00fcrger ihre Wasserrechnungen vorerst nicht oder nur teilweise zahlen m\u00fcssen &#8211; und sich so w\u00e4hrend der Pandemie ausreichend oft die H\u00e4nde waschen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&quot;In der Folge sahen Versorger, von denen viele in ausl\u00e4ndischem Besitz sind und Investorenrechte haben, ihre Einnahmequellen versiegen&quot;, hei\u00dft es in einem Kommentar der Kanzlei Hogan Lovells. Als m\u00f6gliche Beeintr\u00e4chtigungen von Investoren nennt der Kommentar auch Preiskontrollen bei Medikamenten und die staatlich verordnete Notproduktion medizinischer Ausr\u00fcstung. Die Gro\u00dfkanzlei Linklaters mahnte, Staaten h\u00e4tten &quot;nicht freie Hand, ihre Investitionsschutzverpflichtungen zu missachten, unabh\u00e4ngig von der Schwere der Krise, vor der sie stehen&quot;.<\/p>\n<p>Die Wahrscheinlichkeit von Klagen steigt dadurch, dass die Kosten vieler Investorenklagen inzwischen von externen Prozessfinanzierern getragen werden. Laut einer Analyse der Riesenkanzlei Freshfields wird diese Klageindustrie &quot;dringend ben\u00f6tigte Munition f\u00fcr klamme Prozessparteien bereitstellen und somit die Wellen von Gerichts- und Schiedsverfahren anheizen, die der Pandemie auf dem Fu\u00dfe folgen&quot;.<\/p>\n<p>Die H\u00fcrden f\u00fcr einen Erfolg solcher Verfahren seien allerdings &quot;ziemlich hoch&quot;, sagt der langj\u00e4hrige Schiedsrichter Sachs. &quot;Schlie\u00dflich geht es um die hochrangigen G\u00fcter von Leben und Gesundheit und folgen die Staaten Empfehlungen, etwa von der WHO.&quot; Die Verteidigung d\u00fcrfte damit leichter fallen als etwa beim deutschen Atomausstieg. Den wagte die Bundesregierung im Alleingang, nachdem sie wenige Monate zuvor noch die Verl\u00e4ngerung der Atomlaufzeiten beschlossen hatte.<\/p>\n<h3>Ein Urteil, das eine Schneise schlug<\/h3>\n<p>Zudem ist im System der Investorenklagen einiges ins Wanken geraten. Vor zwei Jahren entschied der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) im Zuge einer Klage des niederl\u00e4ndischen Finanzunternehmens Achmea gegen die Slowakei, dass bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Staaten nicht mit dem Unionsrecht vereinbar seien. Solche Streitigkeiten sollten in Europa immer vor regul\u00e4ren Gerichten ausgetragen werden. Als Konsequenz verpflichteten sich Anfang Mai 23 von 27 Mitgliedstaaten, diese Abkommen zu k\u00fcndigen.<\/p>\n<p>&quot;Achmea hat eine richtige Schneise geschlagen&quot;, sagt Pia Eberhardt, Handelsexpertin beim Corporate Europe Observatory. Kritiker hofften gar, das Urteil k\u00f6nne das Ende des Schiedsgerichtssystems einl\u00e4uten. Die Bundesregierung versuchte, mit Berufung auf den Achmea-Fall auch den Vattenfall-Prozess zu stoppen. Eberhardt zufolge war das &quot;fast historisch, weil Deutschland bisher eine gl\u00fchende Verfechterin des alten Investitionsschutzsregimes war&quot;.<\/p>\n<p>Doch der Versuch scheiterte. Denn Vattenfall beruft sich auf den multilateralen Energiecharta-Vertrag, f\u00fcr den das Achmea-Urteil laut Gericht nicht gilt. Der schwedische Staat, dem Vattenfall geh\u00f6rt, hat zudem den Vertrag zur Aufl\u00f6sung bilateraler Abkommen nicht unterzeichnet.<\/p>\n<p>Unter den Verweigerern ist auch \u00d6sterreich, von wo sich eine weitere Klage gegen Deutschland anbahnt: Der Baukonzern Strabag sieht durch eine Novelle des EEG-Gesetzes seine Investitionen in deutsche Offshore-Windparks beeintr\u00e4chtigt. Die drei Schiedsrichter des Verfahrens sind schon benannt, eine Forderung von Strabag liegt noch nicht vor.<\/p>\n<h3>Pause f\u00fcr alle Schiedsverfahren?<\/h3>\n<p>Der Grundsatzstreit \u00fcber die Schiedsgerichte ist noch nicht beendet, auch der Energiecharta-Vertrag k\u00f6nnte bald vor dem EuGH landen. Dadurch werden Verfahren zur diplomatischen Gratwanderung, wie der Vattenfall-Prozess zeigt: Die Bundesregierung h\u00e4lt das Achmea-Urteil hier weiter f\u00fcr anwendbar &#8211; das stellte sie noch Anfang Mai in der Antwort auf eine Anfrage der Linkenfraktion klar. Demnach w\u00e4re das Schiedsgericht in Washington also gar nicht zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p>Der Frage, ob Deutschland eine m\u00f6gliche Entsch\u00e4digungszahlung dann \u00fcberhaupt akzeptieren sollte, wichen die Beamten von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) aber aus. Die Bundesregierung halte &quot;eine Spekulation \u00fcber die Reaktion auf hypothetische Schiedsspr\u00fcche nicht f\u00fcr angezeigt&quot; und gehe davon aus, dass sie &quot;in vollem Umfang obsiegen&quot; werde. Eine m\u00f6gliche Kl\u00e4rung des Streits vor dem EuGH oder durch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Schweden scheint Deutschland bislang nicht vorangetrieben zu haben &#8211; offiziell will sich das Wirtschaftsministerium dazu nicht \u00e4u\u00dfern.<\/p>\n<p>&quot;Vattenfall wird diesen Zickzackkurs nat\u00fcrlich vor dem Schiedsgericht ausschlachten&quot;, kritisiert Linkenfraktionsvize Fabio De Masi &#8211; und fordert ein klare Positionierung. &quot;Wenn ein Schiedsspruch gegen Deutschland f\u00e4llt, muss die Bundesregierung klarmachen, dass sie nicht zahlt.&quot; De Masi verweist auf Italien, dass bereits 2016 aus dem Energiecharta-Vertrag ausgestiegen ist. &quot;Das sollte sich die Bundesregierung zum Vorbild nehmen.&quot;<\/p>\n<p>Solche Forderungen d\u00fcrften lauter werden, falls die Corona-Pandemie tats\u00e4chlich zu neuen Milliardenklagen f\u00fchrt. So weit will es eine Gruppe von Experten aber erst gar nicht kommen lassen. In einem Anfang Mai ver\u00f6ffentlichten Appell fordert sie &quot;ein sofortiges Moratorium aller Schiedsgerichtsklagen privater Unternehmen gegen Regierungen&quot;. Zu den Unterzeichnern geh\u00f6ren der Uno-Sonderberichterstatter zu extremer Armut und Menschenrechten<strong>, <\/strong>Olivier de Schutter, und der Harvard-\u00d6konom Dani Rodrik.<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich w\u00fcrden Investoren durch die Corona-Auflagen ihre Gewinne einb\u00fc\u00dfen, hei\u00dft es in dem Aufruf. Doch genauso stehe &quot;jedes Unternehmen in der Gesellschaft vor einer beispiellosen Situation&quot;. Regierungen m\u00fcssten ihre B\u00fcrger ohne Angst vor Prozessen sch\u00fctzen k\u00f6nnen. Man appelliere an alle &quot;Menschen mit Gewissen&quot; &#8211; ausdr\u00fccklich auch Anw\u00e4lte und Schiedsrichter &#8211; &quot;Menschenleben in diesem d\u00fcsteren Moment f\u00fcr die Menschheit \u00fcber Konzerninteressen zu stellen&quot;.<\/p>\n<p> Icon: Der Spiegel<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kernkraft Kr\u00fcmmel (r.) des schwedischen Betreibers Vattenfall in Geesthacht Axel Heimken\/ AP Diese Klage h\u00e4tte so nie erhoben werden d\u00fcrfen, sagte die Vertreterin Deutschlands. Die Bundesrepublik habe eine Ma\u00dfnahme &quot;nach Treu und Glauben ergriffen, voll und ganz innerhalb des Rechts der Beklagten, die Gesundheit ihrer B\u00fcrger zu sch\u00fctzen, wie es die deutsche Verfassung vorschreibt&quot;. 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