{"id":15867,"date":"2022-11-01T20:16:00","date_gmt":"2022-11-01T17:16:00","guid":{"rendered":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/strompreisdeckel-bei-40-cent-ubergewinne-ruckwirkend-ab-september-herangezogen\/"},"modified":"2022-11-01T20:16:00","modified_gmt":"2022-11-01T17:16:00","slug":"strompreisdeckel-bei-40-cent-ubergewinne-ruckwirkend-ab-september-herangezogen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/strompreisdeckel-bei-40-cent-ubergewinne-ruckwirkend-ab-september-herangezogen\/","title":{"rendered":"Strompreisdeckel bei 40 Cent, \u00dcbergewinne r\u00fcckwirkend ab September herangezogen"},"content":{"rendered":"<p class=\"caps\">Am Mittwoch verhandelt der Bund mit den L\u00e4ndern zur Energiekrise. Nach SPIEGEL-Informationen will er eine konkrete Obergrenze pro Kilowattstunde Strom setzen \u2013 und ab September auf \u00dcbergewinne der Unternehmen zugreifen.  <\/p>\n<p>Die Bundesregierung will den Strompreis f\u00fcr Privathaushalte ab Anfang kommenden Jahres bei 40 Cent pro Kilowattstunde deckeln. Dies soll f\u00fcr ein Grundkontingent von 80 Prozent des Jahresverbrauchs gelten, wie aus einem Beschlussentwurf des Kanzleramtes f\u00fcr die Beratungen mit der Ministerpr\u00e4sidentenkonferenz am Mittwoch hervorgeht, der dem SPIEGEL vorliegt.<\/p>\n<p>Die zus\u00e4tzlich geplante Gaspreisbremse werde demnach zum 1. M\u00e4rz eingef\u00fchrt, soll aber wom\u00f6glich bereits einen Monat fr\u00fcher greifen: \u00bbEine R\u00fcckwirkung zum 1. Februar 2023 wird angestrebt.\u00ab Bei Industrieunternehmen w\u00fcrden die Strompreise bei 13 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt f\u00fcr 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs.<\/p>\n<p>Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefinnen und -chefs der L\u00e4nder kommen am Mittwochnachmittag in Berlin zusammen, um sich auf Entlastungen bei den Energiepreisen zu verst\u00e4ndigen. Der Beschlussvorschlag daf\u00fcr datiert vom Dienstagmittag. Der Entwurf, \u00fcber den in Ausz\u00fcgen zuerst die Funke-Mediengruppe berichtet hatte, gibt die Linie des Kanzleramtes wieder. \u00c4nderungen durch die L\u00e4nderw\u00fcnsche sind zu erwarten.<\/p>\n<p>In dem Dokument macht das Kanzleramt Kompromissangebote bei anderen Streitpunkten, die bisher einer Einigung mit den L\u00e4ndern auf das dritte Entlastungspaket im Wege standen. So bietet der Bund f\u00fcr das geplante 49-Euro-Ticket wie auch f\u00fcr die Fl\u00fcchtlingsausgaben mehr Geld an.<\/p>\n<p>Die Bundesregierung hatte die Strompreisbremse zum Jahresanfang angek\u00fcndigt, bisher aber offengelassen, bei welchen Preisen die Bremse greift. Mit Blick auf Privathaushalte hei\u00dft es zur Deckelung bei 40 Cent pro Kilowattstunde f\u00fcr das Grundkontingent: \u00bbDie Differenz zwischen dem zu zahlenden Marktpreis und der Deckelung wird als Entlastung monatlich von den Versorgern direkt mit dem Abschlag verrechnet.\u00ab<\/p>\n<h3>Zufallsgewinne werden befristet abgesch\u00f6pft<\/h3>\n<p>Das Geld f\u00fcr die Entlastung im Strombereich soll zum Teil bei Unternehmen durch eine Absch\u00f6pfung sogenannter Zufallsgewinne wieder eingesammelt werden. \u00bbZur Finanzierung der Entlastungen im Strombereich werden befristet Zufallsgewinne bei der Stromerzeugung sowie bei Gas-, \u00d6l- und Kohleunternehmen sowie Raffinerien abgesch\u00f6pft\u00ab, hei\u00dft es in dem Entwurf. Konkrete Details nennt das Papier dazu noch nicht.<\/p>\n<p>In einem Erl\u00e4uterungspapier der Bundesregierung zu Eckpunkten der Entlastungsma\u00dfnahmen hei\u00dft es erg\u00e4nzend, die Absch\u00f6pfung der Zufallsgewinne solle \u00bbr\u00fcckwirkend ab dem 1. September 2022\u00ab erfolgen. Dies solle f\u00fcr erneuerbare Energien, Kernenergie, Mineral\u00f6l, Abfall und Braunkohle gelten: \u00bbAusgenommen sind Speicher, Steinkohle, Erdgas, Biomethan und Sondergase.\u00ab<\/p>\n<p>Vorgesehen ist auch ein H\u00e4rtefallfonds f\u00fcr Bereiche, in denen trotz Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen best\u00fcnden, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden k\u00f6nnten. \u00bbHierf\u00fcr sieht der Bund insgesamt zw\u00f6lf Milliarden Euro vor\u00ab, hei\u00dft es im Kanzleramtsentwurf. Diese sollten insbesondere auch f\u00fcr Krankenh\u00e4user, Universit\u00e4tskliniken und Pflegeeinrichtungen zur Verf\u00fcgung stehen, um sie bei den gestiegenen Energiekosten zu unterst\u00fctzen. F\u00fcr sie seien daher bis zu acht Milliarden Euro der Gesamtsumme vorgesehen.<\/p>\n<p>Die Gas- und Strompreisbremse fallen unter den sogenannten Abwehrschirm von bis zu 200 Milliarden Euro, die der Bund bis zum Fr\u00fchjahr 2024 durch neue Schulden zur Abfederung der Energiekosten bei Verbrauchern und Wirtschaft vorgesehen hat. Die Energiepreisbremsen sollen bis Ende April 2024 gelten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am Mittwoch verhandelt der Bund mit den L\u00e4ndern zur Energiekrise. 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