{"id":14753,"date":"2022-09-14T12:05:54","date_gmt":"2022-09-14T09:05:54","guid":{"rendered":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/kartellrecht-eu-gericht-bestatigt-milliardenstrafe-gegen-google\/"},"modified":"2022-09-14T12:05:54","modified_gmt":"2022-09-14T09:05:54","slug":"kartellrecht-eu-gericht-bestatigt-milliardenstrafe-gegen-google","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/kartellrecht-eu-gericht-bestatigt-milliardenstrafe-gegen-google\/","title":{"rendered":"Kartellrecht: EU-Gericht best\u00e4tigt Milliardenstrafe gegen Google"},"content":{"rendered":"<p class=\"caps\">Das Unternehmen soll 4,1 Milliarden Euro zahlen, weil es die Marktmacht des Betriebssystems Android ausgenutzt hat. Nachdem die EU-Kommission das Bu\u00dfgeld verh\u00e4ngt hatte, passte Google seine Praktiken an.  <\/p>\n<p>Das Gericht der Europ\u00e4ischen Union hat am Mittwoch \u00fcber eine milliardenschwere Geldstrafe der EU-Kommission gegen Google entschieden. Es hat die bereits 2018 von der EU verh\u00e4ngten Strafe gr\u00f6\u00dftenteils best\u00e4tigt, aber das verh\u00e4ngte Bu\u00dfgeld gegen den US-Internetgiganten von 4,34 Milliarden Euro auf 4,125 Milliarden gemindert. (Rechtssache T-604\/18).<\/p>\n<p>Es handelt sich um eine der h\u00f6chsten Geldbu\u00dfen, die bisher gegen US-Technologiekonzerne verh\u00e4ngt wurden. Google hatte sich rechtlich gegen die Strafe gewehrt.<\/p>\n<h3>Marktmacht von Android-Betriebssystem<\/h3>\n<p>In dem Verfahren geht es um das von Google entwickelte Smartphone-Betriebssystem Android und wie Google sich durch dessen Marktmacht Vorteile gegen\u00fcber der Konkurrenz verschafft haben soll. Android, das von Herstellern wie unter anderem Samsung, Oppo oder Xiaomi genutzt wird, ist mit einem Marktanteil von rund 80 Prozent das meistbenutzte Smartphone-System der Welt.<\/p>\n<p>Andere Unternehmen k\u00f6nnen Android f\u00fcr ihre Ger\u00e4te kostenlos nutzen. Wenn Sie das Betriebssystem aber abwandeln wollen, gibt es Einschr\u00e4nkungen, wenn sie Google-Dienste wie GMail oder Google Maps auf die Ger\u00e4te bringen. Die Kommission wirft Google vor, damit die Marktposition seiner verschiedenen Online-Dienste, zu denen der Playstore oder Google Drive geh\u00f6ren, auf unfaire Weise gegen andere Dienste-Anbieter abgesichert zu haben.<\/p>\n<p>Die Kommission st\u00f6rte sich unter anderem daran, dass Hersteller von Android-Smartphones, die Google-Dienste einbinden wollen, immer ein komplettes Paket aus elf Google-Apps auf die Ger\u00e4te bringen mussten. So k\u00e4men zum Beispiel auch Googles Browser Chrome und die Google-Suche immer auf die Ger\u00e4te, selbst wenn ein Hersteller zum Beispiel nur die App-Plattform Play Store installieren wolle.<\/p>\n<p>EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte 2018 betont, dass die Vorinstallation von Google als Standard-Suchmaschine daf\u00fcr sorge, dass die Verbraucher sie auch benutzten, statt sich die Anwendung eines Konkurrenten herunterzuladen. (Lesen Sie hier mehr \u00fcber die Hintergr\u00fcnde der EU-Vorw\u00fcrfe.)<\/p>\n<h3>Google hat bereits reagiert<\/h3>\n<p>Google sah sich 2018 gezwungen, das Gesch\u00e4ftsmodell zu \u00e4ndern, trotz des juristischen Widerspruchs. Seitdem erlaubt das Unternehmen anderen Herstellern, einzelne Dienste auch ohne Chrome und die Websuche einzubinden. Google kritisiert die Strafe der EU, weil die B\u00fcndelung mehrerer Apps n\u00f6tig sei. Nutzerinnen und Nutzer k\u00f6nnten miteinander verkn\u00fcpfte Google-Dienste sonst nicht vern\u00fcnftig einsetzen.<\/p>\n<p>Google kann gegen den Urteilsspruch vom Mittwoch noch beim Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH) Einspruch einlegen. Dort dauern entsprechende Verfahren oft mehrere Jahre.<\/p>\n<h3>Weitere Vorw\u00fcrfe gegen Google<\/h3>\n<p>Au\u00dferdem kritisierte die Br\u00fcsseler Beh\u00f6rde die sogenannte \u00bbAnti-Fragmentierungs-Vereinbarung\u00ab, nach der Anbieter von Ger\u00e4ten mit Google-Diensten nicht gleichzeitig auch Smartphones mit abgewandelten Android-Versionen verkaufen konnten.<\/p>\n<p>Vestager f\u00fchrte 2018 dazu beispielhaft an, dass vor einigen Jahren Amazon sein abgewandeltes Android-System FireOS auch anderen Herstellern anbieten wollte. Diese seien interessiert gewesen \u2013 aber h\u00e4tten FireOS nicht nutzen k\u00f6nnen, weil sie danach keine Ger\u00e4te mit Google-Diensten mehr h\u00e4tten anbieten k\u00f6nnen. Auch diese Einschr\u00e4nkung hob Google 2018 auf.<\/p>\n<p>Der dritte Vorwurf der Kommission drehte sich darum, dass Google die Erl\u00f6se aus Werbung in der Such-App nur mit Ger\u00e4te-Herstellern teile, wenn sie auf den Telefonen und Tablets exklusiv installiert gewesen sei. Seit 2018 bietet Google neue Lizenzvertr\u00e4ge f\u00fcr die nicht-exklusive Verwendung der App.<\/p>\n<p>Das Urteil ist Teil einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten zwischen der f\u00fcr Wettbewerb in der Europ\u00e4ischen Union zust\u00e4ndigen EU-Kommission und dem amerikanischen Unternehmen (Rechtssache T-604\/18). Seit 2017 hat die Br\u00fcsseler Beh\u00f6rde gegen Google mehrere Strafen in teils historischem Ausma\u00df verh\u00e4ngt, zuletzt im vergangenen Jahr. Sowohl vor dem EU-Gericht als auch vor dem EuGH sind noch mehrere Klagen von Google gegen Kommissionsbeschl\u00fcsse anh\u00e4ngig.<\/p>\n<h3>S\u00fcdkorea verh\u00e4ngt auch Strafzahlung<\/h3>\n<p>S\u00fcdkorea hat am Mittwoch bekannt gegeben, ein Bu\u00dfgeld von rund 50 Millionen Euro gegen Googles Mutterkonzern Alphabet verh\u00e4ngt zu haben. Die Datenschutzkommission des Landes wirft dem Konzern vor, gegen Privatsph\u00e4rerichtlinien versto\u00dfen zu haben.<\/p>\n<p>Alphabet soll laut den s\u00fcdkoreanischen Beh\u00f6rden seine Nutzerinnen und Nutzer nicht ausreichend informiert haben, wenn und wie Daten \u00fcber das Verhalten gesammelt und analysiert werden. Google hat sich zu dem Verfahren bisher nicht ge\u00e4u\u00dfert.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Unternehmen soll 4,1 Milliarden Euro zahlen, weil es die Marktmacht des Betriebssystems Android ausgenutzt hat. 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