{"id":1211,"date":"2020-07-17T13:22:13","date_gmt":"2020-07-17T10:22:13","guid":{"rendered":"http:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/bundesverfassungsgericht-staatlicher-zugriff-auf-bestandsdaten-muss-begrenzt-werden\/"},"modified":"2020-07-17T13:22:13","modified_gmt":"2020-07-17T10:22:13","slug":"bundesverfassungsgericht-staatlicher-zugriff-auf-bestandsdaten-muss-begrenzt-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/nachrichten\/bundesverfassungsgericht-staatlicher-zugriff-auf-bestandsdaten-muss-begrenzt-werden\/","title":{"rendered":"Bundesverfassungsgericht: Staatlicher Zugriff auf Bestandsdaten muss begrenzt werden"},"content":{"rendered":"<figure>     <img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/cdn.prod.www.spiegel.de\/images\/03a3f9e3-b4b2-452d-a1a7-e5d7b580ae20_w948_r1.77_fpx36_fpy50.jpg\" title=\"Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Regelungen zur Bestandsdatenauskunft f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt\" alt=\"Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Regelungen zur Bestandsdatenauskunft f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt\"\/>      Icon: vergr\u00f6\u00dfern<figcaption>\n<p class=\"caps\">Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Regelungen zur Bestandsdatenauskunft f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt<\/p>\n<p>  Foto: Sebastian Gollnow\/ dpa  <\/figcaption><\/figure>\n<p>Die staatlichen Zugriffsm\u00f6glichkeiten auf pers\u00f6nliche Daten von Handy- und Internetnutzern zur Strafverfolgung und Terrorabwehr gehen zu weit. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Regelungen zur sogenannten Bestandsdatenauskunft f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt, teilte das Gericht in Karlsruhe am Freitag mit. Sie k\u00f6nnen aber bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber unter gewissen, vom Gericht vorgegebenen Ma\u00dfgaben weiter angewendet werden.<\/p>\n<p>Polizei, Bundeskriminalamt und Nachrichtendienste d\u00fcrfen f\u00fcr ihre Arbeit die &quot;festen&quot; Bestandsdaten abfragen. Dazu geh\u00f6ren zum Beispiel auch der Name und das Geburtsdatum, nicht aber einzelne Verbindungen &#8211; solche Daten hei\u00dfen in der Fachsprache Verkehrsdaten.<\/p>\n<p>Die Beh\u00f6rden nutzen die Ausk\u00fcnfte, um Verbrechen aufzukl\u00e4ren oder Terroranschl\u00e4ge zu verhindern. Zum Teil l\u00e4uft die Abfrage zentral und automatisiert \u00fcber die Bundesnetzagentur. Andere Daten fragen die Ermittler einzeln bei Telefongesellschaften und Providern ab, aber zum Beispiel auch bei Einrichtungen wie Krankenh\u00e4usern oder Hotels. Diese manuelle Bestandsdatenauskunft verletze das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Telekommunikationsgeheimnis der Inhaber von Telefon- und Internetanschl\u00fcssen, hei\u00dft es in der Begr\u00fcndung des Karlsruher Beschlusses. Die Eingriffsschwelle sei nicht verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig geregelt.<\/p>\n<p>Die Erteilung der Auskunft \u00fcber Benutzerdaten sei zwar grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig, hei\u00dft es weiter. Der Gesetzgeber m\u00fcsse aber sowohl f\u00fcr die \u00dcbermittlung der Bestandsdaten durch die Telekommunikationsunternehmen als auch beim Abruf durch die Bundesbeh\u00f6rden jeweils verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Rechtsgrundlagen schaffen. Diese Voraussetzungen erf\u00fclle die Regelung im Telekommunikationsgesetz (TKG) \u00fcberwiegend nicht.<\/p>\n<p>Paragraf 113 Abs. 1 Satz 1 TKG \u00f6ffne &quot;das manuelle Auskunftsverfahren sehr weit&quot;, indem er &quot;Ausk\u00fcnfte allgemein zum Zweck der Gefahrenabwehr, zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten sowie zur Erf\u00fcllung nachrichtendienstlicher Aufgaben erlaubt und dabei keine ihre Reichweite n\u00e4her begrenzenden Eingriffsschwellen enth\u00e4lt&quot;, hei\u00dft es in der Pressemitteilung des Gerichts.<\/p>\n<p>Die Regelung kann aber &quot;zur Abwehr einer konkreten Gefahr im Sinne der polizeilichen Generalklausel&quot; weiter verwendet werden, oder auch &quot;bezogen auf die Nachrichtendienste zur Aufkl\u00e4rung einer bestimmten, nachrichtendienstlich beobachtungsbed\u00fcrftigen Aktion oder Gruppierung&quot;, wenn dies &quot;im Einzelfall geboten ist&quot;. Zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten darf sie weiter angewendet werden, &quot;wenn zumindest ein Anfangsverdacht vorliegt&quot;.<\/p>\n<h3>Verfassungsbeschwerde des Europapolitikers Patrick Breyer<\/h3>\n<p>Das Verfassungsgericht hatte die Praxis der Bestandsdatenauskunft 2012 an sich weitgehend best\u00e4tigt. Angesichts der zunehmenden Bedeutung elektronischer Kommunikationsmittel seien die Beh\u00f6rden &quot;auf eine m\u00f6glichst unkomplizierte M\u00f6glichkeit angewiesen, Telekommunikationsnummern individuell zuordnen zu k\u00f6nnen&quot;, entschieden die Richter damals. Die Regelungen im Telekommunikationsgesetz gingen ihnen aber in einigen Punkten auch zu weit, es musste nachgebessert werden.<\/p>\n<p>Nun hat das Gericht \u00fcber zwei Verfassungsbeschwerden gegen diese \u00fcberarbeiteten Vorschriften entschieden. Eine davon war 2013 von dem heutigen Piraten-Europapolitiker Patrick Breyer eingereicht worden, eine weitere von seiner fr\u00fcheren Parteikollegin Katharina Nocun. Breyer hatte zusammen mit seinem Bruder auch schon die erste Karlsruher Entscheidung erstritten.<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4ger kritisierten, Polizei und Geheimdienste k\u00f6nnten nun sogar leichter und in noch gr\u00f6\u00dferem Umfang Daten einsehen. Die Abfrage von Passw\u00f6rtern zu E-Mail-Postf\u00e4chern &#8211; sofern diese unverschl\u00fcsselt gespeichert werden &#8211; oder von Handy-Pins m\u00fcsste zwar jetzt ein Richter genehmigen, das k\u00f6nne aber oft umgangen werden. \u00dcber die genutzte IP-Adresse sei jeder Internetnutzer jederzeit namentlich identifizierbar. Mit der Klage wollten sie erreichen, dass der Staat Kommunikationsdaten nur bei schweren Straftaten und nicht schon bei Bagatelldelikten nutzen darf.<\/p>\n<p>Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht die Ausk\u00fcnfte bei Ordnungswidrigkeiten und nur abstrakten Gefahren kritisch und hatte sich f\u00fcr strengere Regeln eingesetzt. (Az. 1 BvR 1873\/13 u.a.)<\/p>\n<p> Icon: Der Spiegel<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Icon: vergr\u00f6\u00dfern Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Regelungen zur Bestandsdatenauskunft f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt Foto: Sebastian Gollnow\/ dpa Die staatlichen Zugriffsm\u00f6glichkeiten auf pers\u00f6nliche Daten von Handy- und Internetnutzern zur Strafverfolgung und Terrorabwehr<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":1212,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-1211","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-nachrichten"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1211","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1211"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1211\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1212"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1211"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1211"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/onlinetranslators.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1211"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}