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Wirecard: Was die Pleite für Aktionäre bedeutet

June 25
21:22 2020
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Wirecard-Hauptversammlung 2019: Die Aktie galt einst als Hoffnungsträger

Peter Kneffel/ dpa

Es ist ein trauriger Rekord: Um fast 80 Prozent ist die Aktie des Zahlungsdienstleister abgerauscht, nachdem bekannt geworden war, dass das der Zahlungsabwickler Insolvenz anmelden muss. Zwischenzeitlich war das Papier nur noch 2,45 Euro wert. So tief ist noch kein Dax-Unternehmen je an einem Tag gestürzt.

Dabei war der Donnerstag nur der Höhepunkt einer schon seit Tagen anhalten Entwicklung: Vor gut einer Woche kostete das Papier noch mehr als 100 Euro, im Februar waren es sogar noch mehr als 140 Euro. Es ist "eine Katastrophe", wie auch Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Anlegervereinigung DSW, sagt. "Bei Wirecard hat das System versagt". Die Schnelligkeit der Entwicklung deute drauf hin, "dass die Probleme noch sehr viel größer sind als bisher bekannt".

Klar ist schon jetzt, dass der Skandal um den einstigen Börsen-Star in die Geschichte eingehen und Anleger womöglich viel Geld kosten wird.

Schon seit Tagen steht das Telefon bei Rechtsanwälten quer durch Deutschland kaum still. "Bei uns in der Kanzlei haben sich mittlerweile 13.500 Aktionäre registriert, um ihre Chancen auf Schadensersatz zu erfragen", sagt der Tübinger Kapitalmarktexperte und Anwalt Andreas Tilp. "Als die Insolvenz heute bekannt wurde, kamen in nur einer Minute 99 E-Mails."

Tilp hat schon vor längerer Zeit Antrag auf ein so genanntes Kapitalanleger-Musterverfahren gestellt, bei dem zentrale Rechtsfragen und Tatsachen mit Bindungswirkung für Tausende von Klägern entschieden werden sollen. Die Probleme bei Wirecard sind schließlich nicht erst seit dem 18. Juni bekannt, als der Wirtschaftsprüfer EY das Testat für den Jahresabschluss 2019 versagte.

Anlass zur Sorge gab es schon seit Jahren: Im Februar 2016 tauchte der Bericht einer Plattform namens Zatarra im Internet auf, in dem teils wilde Vorwürfe gegen Wirecard erhoben wurden. Später veröffentlichte die "Financial Times" immer wieder kritische Artikel. Und immer wieder wies Wirecard die Kritik zurück, Emittlungen wegen des Verdachts auf Marktmanipulation folgten, unter anderem weil parallel zur Veröffentlichung des Zatarra-Reports Hedgefonds gegen Wirecard gewettet hatten.

Aktionäre stehen weit hinten in der Schlange der Gläubiger

Tilp glaubt trotzdem, dass die Schadensersatzansprüche von Anlegern bis zur Veröffentlichung des folgenschweren Berichts zurückreichen. Dass also auch für solche Aktionäre Ansprüche bestehen, die irgendwann seit damals Papiere gekauft und damit einen Schaden erlitten haben. In dem Antrag für ein Musterverfahren wirft der Anwalt Wirecard nämlich vor, mehrfach gegen die so genannte Ad-Hoc-Pflicht verstoßen, das heißt börsenrelevante Nachrichten nicht publik gemacht zu haben – vor allem geht es um sogenannte Corporate-Governance-Verstoße. Verstöße also gegen die gute Unternehmensführung, die aus seiner Sicht hätten untersucht und öffentlich gemacht werden müssen. Wirecard will sich auf Anfrage dazu nicht äußern.

Die Insolvenz freilich hat die Chance erheblich geschmälert, bei Wirecard überhaupt noch etwas für die Aktionäre zu holen. "Sollte Wirecard tatsächlich abgewickelt werden, müssten sich die Aktionäre mit ihren Forderungen – so sie denn berechtigt sind – in die Reihe der Gläubiger stellen. Und in dieser Reihe stehen sie dann ziemlich weit hinten", sagt Christoph Schalast, Professor unter anderem für Wirtschaftsrecht an der Frankfurt School of Finance. "Vor ihnen kommen beispielsweise noch sämtliche Banken, an die Sicherheiten abgetreten wurden. Wenn man dann bedenkt, dass bei einem typischen Insolvenzverfahren ungefähr zehn Prozent der Ansprüche befriedigt werden, kann man schnell überschlagen, wie viel da noch für die Aktionäre übrigbleibt."

Noch allerdings ist die Abwicklung von Wirecard nicht besiegelt: In Deutschland gibt es verschiedene Formen von Insolvenzverfahren, im Rahmen derer teilweise auch Sanierungen möglich sind.

Trotzdem will auch Anwalt Tilp vorsichtshalber noch mehr Gegner ins Visier nehmen: Den Musterverfahrensantrag will er ausweiten – auf Ex-Wirecard-Chef Markus Braun sowie zwei weitere Verantwortliche, sowie auf den langjährigen Wirtschaftsprüfer von Wirecard: EY (vormals: Ernst & Young). Dieser hat zwar vor einigen Tagen die Reißleine gezogen und das Testat für den Jahresabschluss 2019 verweigert. Doch jetzt steht die Frage im Raum, ob die Abschlüsse davor zurecht abgesegnet wurden.

Der Berliner Anwalt Wolfgang Schirp hat deshalb vergangene Woche bereits mehrere Klagen gegen EY eingereicht, "die Insolvenz von Wirecard hat sich ja schon abgezeichnet", sagt er. EY habe "schuldhaft" die 2018er-Bilanz testiert, obwohl schon dieser Abschluss den Cash-Bestand des Unternehmens um mehr als eine Milliarde Euro überhöht ausgewiesen habe, heißt es darin unter anderem. Anscheinend hat sich EY in früheren Jahren auf Salden- und Kontenbestätigungen verlassen, die offenbar gefälscht waren.

"Wie gemalt, um die Haftung des Wirtschaftsprüfers vorzuexerzieren"

Nicht nur Laien fragen sich, wie das bei solch hohen Summen passieren kann. "Ein Wirtschaftsprüfer, der einen Jahresabschluss testiert, ist ja kein Ermittler: Er geht zunächst von der Rechtmäßigkeit der vorgelegten Belege aus und prüft nur stichprobenartig und risikoorientiert", gibt Edgar Löw zu bedenken, ebenfalls Professor an der Frankfurt School of Finance und Spezialist für Bilanzierung. "Allerdings stelle ich mir schon die Frage, inwiefern die Abschlussprüfer bei den anhaltenden negativen Berichten zu Wirecard nicht hätten genauer hinsehen und von sich aus forensische Untersuchungen hätten anstoßen sollen, wie sie später dann von der KMPG durchgeführt wurden."

Der Sonder-Prüfbericht des EY-Konkurrenten zu Wirecard hatte Ende April Zweifel unter anderem an Geschäften mit Dittpartnern nicht vollständig ausräumen können und die Aktie bereits dramatisch abstürzen lassen.

EY erklärte am Donnerstag, man gehe von "umfassendem Betrug" bei Wirecard aus.

Anwalt Schirp ist überzeugt, dass der Fall "wie gemalt ist, um die Haftung des Wirtschaftsprüfers vor Gericht vorzuexerzieren". Diese Haftung sei "in der Literatur unstrittig". Anspruchsberechtigt seien dabei nicht nur für die geschädigten Aktionäre, sondern auch alle Anleger, die die im Jahr 2019 emittierte Anleihe der Wirecard AG gezeichnet haben, sowie die Inhaber von Derivaten.

Auch der Anlegeranwalt Klaus Nieding, der unter anderem für 40 institutionelle Investoren – also etwa Versicherer oder Pensionsfonds – Klagemöglichkeiten auslotet, will neben Wirecard nun auch Möglichkeiten gegen einzelne Verantwortliche sowie gegen EY prüfen.

Doch welche Chancen haben solche Klagen? Vergleichbare Prozesse in der Vergangenheit fehlen – der Wirecard-Skandal ist in seiner Dimension einzigartig.

"Da wird ein riesiges Klagekarussel losgehen"

Die klagenden Anwälte verweisen unter anderem auf die Neunzigerjahre, als die Flotex-Gruppe aus der badischen Kleinstadt Ettlingen nicht existente Spezialbohrmaschinen für den Tunnelbau verkauft und einen Milliardenschaden verursacht hatte. Damals war es der Wirtschaftsprüfer KPMG, der mit in der Kritik stand – auch ihm wurden Versäumnisse bei Gutachten und Bilanztestaten vorgeworfen. Eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung verhinderte das Unternehmen lediglich dadurch, dass es sich mit 100 Millionen Euro an der Entschädigung von Flotex-Aktionären beteiligte. Auch wenn es die Vorwürfe weiterhin zurückwies.

Rechtsexperte Schalast geht davon aus, dass neben EY auch etlichen anderen Protagonisten noch Schadensersatzklagen drohen. "Am Ende wird es darauf ankommen, wo am meisten zu holen ist – wo beispielsweise so genannte D&O-Versicherungen, also die Haftpflichtversicherungen von Managern einspringen." Allerdings schließen diese wissentliche Pflichtverletzung und vorsätzlich verursachte Schäden in der Regel aus.

Auch Fondsgesellschaften, die bis zuletzt teils hohe Bestände an Wirecard-Aktien hielten, oder Bankberater, die noch spät zu einem Investment rieten, könnten ins Visier der Anlegeranwälte geraten, glaubt Schalast. "Und die werden dann wieder Wirecard und EY verklagen, weil sie auf deren Angaben vertraut haben. Da wird ein riesiges Klagekarussel losgehen."

Tatsächlich haben viele große Fondsgesellschaften noch lange auf Wirecard gesetzt, obwohl sich die kritischen Zeitungsbericht zu möglichen Unregelmäßigkeiten häuften. Die Deutsche-Bank-Tochter DWS etwa hatte in ihrem Flagschifffonds DWS Deutschland Ende Oktober 2019 sogar 9,2 Prozent der Mittel in Wirecard-Aktien gesteckt. Ende Mai betrug das Gesamtinvestment aller deutschen und luxemburgischen Fonds des Vermögensverwalters in Wirecard-Aktien immerhin noch 298 Millionen Euro, obwohl im Laufe des Frühjahrs schon etliche Aktienpakete verkauft worden waren. Auch andere Fonds etwa von Union Investment oder der Deka-Bank setzten lange auf den vermeintlichen Börsenstar. Kein Wunder: So mancher Bankanalyst bescheinigte der Aktie noch in diesem Jahr ein Potential von mehr als 200 Euro.

Die DWS hat deshalb schon vor mehreren Tagen erklärt, ebenfalls rechtliche Schritte gegen Wirecard und Ex-Vorstand Braun einzuleiten. Auch wenn die Auswirkung auf die Wertentwicklung der betroffenen Fonds "begrenzt" sei, wie der Vermögensverwalter noch betont.

Icon: Der Spiegel

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